23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | BAG Europa |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | BAG-Beschluss vom 02.01.2009 |
Änderungsantrag zu EP-01
Ersetze die Überschrift in Zeile 1988 durch
"Die EU rechtstaatlich und bürgerrechtlich voranbringen"
Begründung:
In der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit der EU stehen bislang restriktive Maßnahmen im Vordergrund (EU-Haftbefehl, EU-Beweisanordnung, gegenseitige Anerkennung von Urteilen etc). Die intergouvernementale Struktur der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit nach dem Vertrag von Nizza begünstigt Regierungshandeln zulasten parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Der Ausbau der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten schreitet voran, ohne dass die Rechte der Betroffenen in entsprechender Weise gestärkt werden. Insbesondere bei der justiziellen Zusammenarbeit muss die Balance zwischen Freiheit, Sicherheit und Recht wieder hergestellt werden. Dazu gehört nicht zuletzt die verbindliche Absicherung rechtsstaatlicher Mindeststandards (Unschuldvermutung, Recht auf rechtliches Gehör, Recht auf Übersetzung etc.) in grenzüberschreitenden Strafverfahren.