23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | BAG Europa |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | BAG-Beschluss vom 02.01.2009 |
Änderungsantrag zu EP-01
Einfügen in Zeile 1771, nach "…Schutz der Bürgerrechte.":
"Ein weiterer Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen und Anordnungen im Strafverfahren verbietet sich, solange es keine verbindlichen, europaweit geltenden Verfahrensrechte für grenzüberschreitende Strafverfahren gibt."
Begründung:
In der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit der EU stehen bislang restriktive Maßnahmen im Vordergrund (europäischer Haftbefehl, europäische Beweisanordnung, gegenseitige Anerkennung von Strafurteilen etc.). Die intergouvernementale Struktur der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit nach dem Vertrag von Nizza begünstigt Regierungshandeln zulasten parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten wird unablässig ausgebaut, ohne dass die Rechte der Betroffenen in entsprechender Weise gestärkt werden. Zu einer ausgewogenen Balance zwischen Freiheit, Sicherheit und Recht gehört nicht zuletzt der Rechtschutz für den Einzelnen. Daher fordern wir eine verbindliche Regelung von strafrechtlichen Verfahrensgarantien auf einem hohen Niveau.
Der unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft vorgelegte Rahmenbeschluss-Entwurf vom Dezember 2006 ist am Widerspruch weniger Mitgliedstaaten gescheitert, obwohl er vom Ministerrat nach langwierigen Verhandlungen im bis zur Unkenntlichkeit gestutzt worden war. Vor dem weiteren Ausbau der strafrechtlichen Eingriffstatbestände sollten daher die Verfahrensrechte gestärkt werden.