23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | BAG Christinnen und Christen |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | BAG-Beschluss vom 9.1.09 |
Änderungsantrag zu EP-01
Z. 1216-1218, Statt "FDP…abdeckt" neue Formulierung:
Es soll im Dialog mit den Kirchen und anderen religiös orientierten Körperschaften des öffentlichen Rechts erreicht werden, dass diese in Übereinstimmung mit den europäischen Standards als Tendenzbetriebe im arbeitsrechtliche Sinne behandelt werden. Dies hat zur Folge, dass die hier beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sofern sie nicht einen originär kirchlichen Auftrag zu erfüllen haben, nur als 'normale' Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt und nicht aus Gründen ihrer religiösen Orientierung ausgeschlossen werden dürfen. Für sie muss das individuelle wie auch das kollektive Arbeitsrecht insoweit Geltung haben, als es nicht dem Betriebszweck 'Tendenzbetrieb' widerspricht.
Begründung: Schon in früheren Wahlprogrammen der GRÜNEN war die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts im Dialog mit den Kirchen angesprochen worden. Eine solche Reform ist unter dem Druck der Europäischen Antidiskriminierungspolitik, die weitgehend ja auch in nationales Recht übernommen wurde, dringend notwendig geworden. Hier müssen die Kirchen und betroffene Weltanschauungsgemeinschaften davon überzeugt werden, dass eine solche Reform in ihrem eigenen Interesse liegt.