23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | BAG Frauenpolitik |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | BAG-Beschluss vom 04.01.2009 |
Änderungsantrag zu EP-01
In Zeile 1273 wird nach „differenziert werden.“ engefügt:
Die paritätische Beteiligung von Frauen an Forschungsprojekten muss gewährleistet sein. Alle von der EU finanzierten Forschungsvorhaben müssen geschlechterdifferenziert ausgerichtet werden. Dies gilt sowohl für die Erforschung von Krankheiten als auch für die Erforschung bzw. Erprobung von Medikamenten, denn: Gesundheit hat ein Geschlecht und dem muss Rechnung getragen werden.
Begründung:
Frauen und Männer gehen mit Gesundheit und Krankheit unterschiedlich um und haben deshalb auch unterschiedliche Anforderungen an das Gesundheitssystem. Forschungen zu Gesundheit und Krankheit werden nach wie vor fast ausschließlich an Männern ausgerichtet, die Ergebnisse werden jedoch auch auf Frauen übertragen, obwohl sich die Krankheitssymptome von Frauen und Männern teilweise sehr voneinander unterscheiden. EU-Forschungsvorhaben müssen diese Unterschiede aufarbeiten/berücksichtigen.