23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | BAG Frauenpolitik |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | BAG-Beschluss vom 04.01.2009 |
Änderungsantrag zu EP-01
Das Europawahlprogramm wird durchgängig geschlechtergerecht formuliert
Begründung:
Gemäß Beschluss der BDK in Nürnberg 2007 müssen alle Anträge geschlechtergerecht formuliert werden.
Der Entwurf für das Europawahlprogramm setzt das noch nicht komplett um, weil in einigen Passagen nur die männliche Form/Ansprache benutzt wird. Die Endredaktion wird beauftragt, im gesamten Programmentwurf nachzubessern.
- Beispiele: Zeilen 684: VerbraucherInnenschutz, 1051: ArbeitnehmerInnenrechte oder „Rechte der ArbeitnehmerInnen“, 1241 BürgerInnen, 1288: BeitragszahlerInnen, 1290: allen EU-BürgerInnen, 1372 KundInnen, 1473 VerbraucherInneninteressen, 1488 dito, 1702 InnovationstreiberInnen, 1727 BürgerInnenrechte, 1730 BürgerInnen, 2023 BürgerInnen-, 2041 VerbraucherInnendaten, 2063 VertreterInnen, 2205 UrheberInnen, 2235 ProduzentInnen