23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | KV Weilheim-Schongau |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | KMV-Beschluss vom 16.12.2008 |
Änderungsantrag zu EP-01
In Zeile 1274 soll folgender Text eingefügt werden:
...lehnen wir entschieden ab. „Das gilt auch für die Versorgung unserer Bevölkerung mit den notwendigen Medikamenten. Arzneimittel dürfen nicht zur bloßen Handelsware verkommen. Deshalb wollen wir 1. den Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten im Internet verbieten, 2. die Ausgabe verschreibungspflichtiger Medikamenten in Supermärkten und ähnlichen Einzelhandelsgeschäften ohne Fachberatung durch Apotheker ablehnen, 3. die flächendeckende Versorgung mit an Standesregeln gebundenen Apothekern aufrechterhalten und damit unsere medizinische Versorgung nicht Konzerninteressen unterordnen, 4. das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente aufrechterhalten.“
Begründung:
Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Noch ist unsere Versorgung mit Medikamenten flächendeckend durch die deutschen ApothekerInnen gewährleistet. Die PatientInnensicherheit muss im Gesundheitssystem Priorität haben.
Zu 1. Die Gefahren durch den Versandhandel mit Medikamenten im Internet sind evident. Eine vom Bundeskriminalamt beauftragte und herausgegebene Studie belegt dies (Heike Sürmann: „Arzneimittelkriminalität – ein Wachstumsmarkt? Eine explorative Untersuchung aus polizeilicher Sicht“. Polizei + Forschung Bd. 36 herausgegeben vom Bundeskriminalamt (BKA) Kriminalistisches Institut.)) In dieser Untersuchung wird explizit auf die Gefahren hingewiesen, die durch kriminelle Energien auf dem Arzneimittelsektor möglich sind. Dies sind unter anderem Medikamentenfälschungen, die sowohl durch das „Nicht-Wirken“ für die PatientInnen gefährlich werden können bzw. deren oft gefährliche Inhaltsstoffe zur Gesundheitsgefährdung bis zur Lebensgefahr führen. Zitat aus o.g. Studie: „Vor der Öffnung des Versandhandels für Arzneimittel zum 1. Januar 2004 waren sämtliche Internetangebote von Arzneimitteln illegal. Mit der Öffnung ergab sich eine Verbesserung der Tatgelegenheitsstruktur, da die Detektierung illegaler Anbieter nunmehr schwieriger geworden ist. Parallel dazu ist auch die Anzahl der Internetnutzer gestiegen, so dass auch die Nachfrage (auch nach illegalen Arzneimitteln, wie bspw. Anabolika) gestiegen sein dürfte.“ Außerdem ist es aktuell nicht möglich, einen abschließenden Überblick über die Apotheken zu erhalten, die zum Internethandel zugelassen sind. Die Erstellung einer Liste der zugelassenen Apotheken analog zur amerikanischen Vorgehensweise (Food and Drug Administration, FDA) ist zudem aus wettbewerbsrechtlichen Gründen strittig. Daraus resultiert, dass für die BürgerInnen, die über das Internet Arzneimittel bestellen möchten, kaum eine Möglichkeit besteht, festzustellen, ob sie sich tatsächlich an einen legalen Anbieter wenden. Erschwerend kommt hinzu, dass eine effektive und umfassende Kontrolle des illegalen Internethandels unter anderem auf Grund der schnellen technischen Generierung neuer Homepages und der enormen Anzahl von illegalen Internetangeboten nicht möglich ist.
Um dennoch einen effektiven Gesundheitsschutz gewährleisten zu können, wird in der Studie empfohlen, die Notwendigkeit des Handels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über das Internet zu hinterfragen und die Möglichkeiten einer Beschränkung des Onlinehandels auf nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel zu prüfen.
Zu 2. Inzwischen werden Arzneimittel in supermarktähnlichen Ketten an PatientInnen abgegeben. Ebenfalls eine Folge der Internetbestellungen. Hierbei gibt es keinerlei fachliche Beratung zu Risiken und Nebenwirkungen und die Gefahr auch hier an Fälschungen zu gelangen ist gegeben.
Zu 3. Wir wollen nicht tatenlos zusehen, wie die Medikamentenversorgung der BürgerInnen allein auf nach Gewinnmaximierung strebende Konzerne angewiesen ist. Dadurch wäre die Unabhängigkeit und Qualität der Versorgung massiv gefährdet. Die unabhängige fachliche Beratung durch die selbständigen ApothekerInnen liefert uns die notwendige qualitative, vom Preis unabhängige, Beratung. Außerdem wird so der Wettbewerb gestärkt. Denn, zum Beispiel die Aufteilung unserer Energieversorgung unter wenigen Konzernen hat gezeigt, wie sehr gewünschter Wettbewerb durch dieses Oligopol ad absurdum geführt wird.
Zu 4. Die EU plant die Lockerung des Werbeverbots für verschreibungspflichtige Medikamente. Wir sind der Meinung, dass allein der Arzt oder die Ärztin im Gespräch mit seinen/ihren PatientInnen entscheiden sollte, welches Medikament für die Behandlung optimal ist. Die Information der PatientInnen über die Medikamente sollte möglichst objektiv erfolgen. Werbung ist nicht objektiv und deshalb können Werbeaussagen über Medikamente in Anzeigen, die in Publikumszeitschriften geschaltet werden, nicht zur umfassenden Information taugen und u.U. sogar falsche Hoffnungen wecken.