23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | BAG Europa |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | BAG-Beschluss vom 30.11.2008 |
Änderungsantrag zu EP-01
Zeile 1817 einfügen nach Zeilenende:
"Mit dem europäischen Bürgerentscheid können Bürgerinnen und Bürger einen konkreten Regelungsvorschlag machen, den die EU-Kommission eine EU-weite Abstimmung durchführen muss."
Begründung:
Das Bürgerbegehren ist nur ein halber Schritt. Um die BürgerInnen wirklich zu beteiligen, braucht es daher auch die zweite Stufe der partizipativen Demokratie, nämlich den Bürgerentscheid. Mit dieser Änderung würde das Wort "Grundrechtecharta" (in Zeile 1750) an dieser Stelle wegfalle. Diese kommt aber ausführlich in dem Absatz danach und passt hier inhaltlich eh nicht so gut.