23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | Volker Beck u.a. |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu EP-01
Nach Zeile 2728 des Antrags EP-01 soll folgendes eingefügt werden:
Humanitären Krisen vorbeugen – Schutzverantwortung wahrnehmen
Die Europäische Union muss sich aktiv an der Vorbeugung humanitärer Krisen und an der Wahrnehmung der Schutzverantwortung (R2P) beteiligen.
Auf dem Weltgipfel der VN Ende 2005 wurde durch die Staats- und Regierungschefs die „Responsibility to Protect“(R2P) beschlossen. Wo ein Staat die Schutzverantwortung gegenüber seiner Bevölkerung nicht ausüben kann oder will, ist die internationale Gemeinschaft in der Mitverantwortung. Die Vereinten Nationen können in diesen Fällen geeignete diplomatische, humanitäre und andere Mittel ergreifen, bis hin zu Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII VN-Charta ergreifen. Wir begrüßen das als einen wichtigen Schritt, um schwerste Menschenrechtsverbrechen künftig zu verhindern. Wir warnen davor, die Debatte um die R2P auf den militärischen Aspekt zu verkürzen. Entscheidend sind die in der Resolution benannten Präventionsinstrumente. R2P ist zu allererst eine Responsibility to Prevent. Die Schutzverantwortung kennt weder einen Automatismus zur humanitären Intervention und noch einen Freibrief zum Krieg. Nur der Sicherheitsrat kann das Mandat für die Durchsetzung der Schutzverantwortung erteilen und das nur strikt begrenzt auf die Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische „Säuberungen“ und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es soll geprüft werden, wie die Feststellung des Tatbestandes von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische „Säuberungen“ und Verbrechen gegen die Menschlichkeit neben dem UN-Sicherheitsrat auch von einem eigens dazu berufenen juristischen Gremium, beispielsweise dem Internationalen Strafgerichtshof (ISG), getroffen werden kann und wie so ein politisch motiviertes Wegschauen in Fällen von Völkermord vermieden werden kann und die Staatengemeinschaft frühzeitiger handeln kann.
Begründung:
Der Antrag betont den präventiven Ansatz von R2P. In der Resolution der Versammlung heißt es u.a.: „Die internationale Gemeinschaft sollte gegebenenfalls die Staaten die Staaten ermutigen und ihnen dabei behilflich sein, diese Verantwortung wahrzunehmen, und die Vereinten Nationen bei der Schaffung einer Frühwarnkapazität unterstützen.“
Damit soll die Diskussion über die Prävention humanitärer Katastrophen befördert werden.
Wir wollen die Diskussion befördern, wie die Feststellung des Tatbestandes von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische „Säuberungen“ und Verbrechen gegen die Menschlichkeit künftig auch einem juristischen Gremium, beispielsweise dem Internationalen Strafgerichtshof, übertragen werden kann. Dies soll ein früheres Handeln der internationalen Staatengemeinschaften durch Hilfsangebote, beispielsweise durch Nahrungsmittelhilfe und Flüchtlingsaufnahme, ermöglichen.
Die Beschlusskompetenz für alle von der internationalen Gemeinschaft zu ergreifenden Maßnahmen, insbesondere für alle Maßnahmen nach Kapitel VI und VII der UN-Charta, soll wie bisher bei den Gremien der Vereinten Nationen, dem UN-Sicherheitsrat und der Generalversammlung, bleiben.
AntragstellerInen: Volker Beck (KV Köln),Kerstin Müller (KV Kön),Thilo Hoppe (KV Aurich-Norden),Franziska Brantner, (KV Heidelberg); Arndt Klocke, (KV Köln); Daniela Schneckenburger (KV Dortmund), Marieluise Beck (KV Bremen-Mitte / Östliche Vorstadt)Nicole Maisch (KV Kassel-Stadt),Maximilian Pichl (KV Bad Kreuznach),Omid Nouripour (KV Frankfurt am Main),Arvid Bell, (KV Euskirchen); Julia Seeliger, (LV Berlin);Rainer Daams (KV Solingen),Jan Philipp Albrecht, (KV Wolfenbüttel); Kathrin Henneberger, (KV Köln); Irmingard Schewe-Gerik, (KV Ennepe-Ruhr); Theresia Bauer, (KV Heidelberg); Konstantin von Notz, (KV Lauenburg); Eike Block, (KV Bonn); Gertrud Welper, (KV Borken); Damian Wiench, (KV Mannheim) u.a.