23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | SV Chemnitz |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | Beschluss der Mitgliederversammlung vom 1.12.2008 |
Änderungsantrag zu EP-01
Zeilen 2704 – 2706:
alt:
„Der Bundestag muss weiterhin über jede deutsche Beteiligung an militärischen EU Einsätzen abstimmen. Europäische Militärmissionen müssen der Kontrolle des Europäischen Parlaments unterliegen.“
neu:
„ Der Bundestag muss weiterhin über jede deutsche Beteiligung an militärischen EU Einsätzen abstimmen und dem Europäischen Parlament ein verbindliches Zustimmungsrecht für EU-Militärmissionen eingeräumt werden.“
Begründung:
EU-Militärmissionen müssen einer doppelten Parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Wenn einige Mitgliedstaaten unter dem „EU-Etikett“ militärische Einsätze durchführen, muss auch das Parlament auf europäischer Ebene seine bindende Zustimmung hierfür geben. „Kontrolle“ klingt in diesem Zusammenhang zu offen. Nur eine Abstimmung, die der der nationalen Parlamente gleichrangig ist macht die EU glaubwürdig.