PM Nr.171/08 vom 05.12.2008

Verurteilung Leyla Zana: Meinungsfreiheit garantieren

Zur Verurteilung der kurdischen Politikerin und Menschenrechtsaktivistin Leyla Zana erklären Claudia Roth und Cem Özdemir, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir kritisieren die Verurteilung von Leyla Zana. Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen in der Türkei, die sich für die Rechte der kurdischen Minderheit und die Anerkennung der kurdischen Realität einsetzen. Statt mit Prozessen die Realität zu bekämpfen, sollten die alten kemalistischen Eliten in Justiz und Polizeiapparat diese endlich zur Kenntnis nehmen. Das Urteil zeigt einmal mehr die dringende Notwendigkeit, sich für eine Verständigung einzusetzen. Die Regierung von Ministerpräsident Erdogan ist gefordert, dafür entscheidende Schritte zu unternehmen. Als erste und wichtigste Grundlage gehört dazu die Garantie von Rede- und Meinungsfreiheit.

Bereits von 1994 bis 2004 saß Leyla Zana im Gefängnis, weil sie im türkischen Parlament kurdisch gesprochen und damit vermeintlich Landesverrat begangen hat. Erst viel zu spät wurde sie nach heftigen internationalen Protesten freigelassen. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte das Vorgehen als unrechtmäßig verurteilt. Leyla Zana gehört nicht ins Gefängnis, vielmehr sollte die Türkei froh und stolz sein, eine Politikerin wie Leyla Zana zu haben.“


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