Portrait Claudia Roth
PM Nr.170/08 vom 04.12.2008

Kosmetische Veränderungen sind nicht genug

Zu den Ergebnissen der Einigung beim BKA-Gesetz erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Das Einknicken der SPD ist eine bittere Enttäuschung. Nachdem die SPD sich im Bundesrat erfolgreich gegen das BKA-Gesetz ausgesprochen hatte, gibt sie sich nun mit minimalen kosmetischen Veränderungen zufrieden. Damit lassen die Sozialdemokraten den Umbau des Staates hin zum Schnüffelstaat zu.

Zwar mag die Eilfall-Regelung zur Online-Durchsuchung abgemildert worden sein – die Online-Durchsuchung an sich stellt aber nach wie vor einen massiven Angriff auf die Bürgerrechte dar. Es bleibt dabei: Die neue Superbehörde wird weder vom Parlament noch von der Bundesanwaltschaft kontrolliert. Nach wie vor nebulös ist die Kompetenzabgrenzung von BKA und Ländern. Die Trennung von Polizei und Geheimdiensten soll aufgehoben werden – womit die bewährte und sinnvolle Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik zerstört wird.

Auch die Videoüberwachung von Wohnräumen – selbst von unbeteiligten Kontaktpersonen von Verdächtigen – soll unverändert zulässig sein. Journalisten, Ärzte und Anwälte sind gezwungen, Informationen über ihre Quellen, Mandanten und Patienten preiszugeben. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt für sie nicht mehr, sie sind vor Ausspähungen nicht mehr geschützt. Damit geht auch ein Stück Pressefreiheit verloren – denn wer gibt noch heikle Informationen preis, wenn Journalisten zur Offenlegung der Quellen gezwungen werden?

Die Erprobungszeit des Gesetzes bis 2020 ist blanker Hohn. Durch die ausgehandelten Veränderungen ist das BKA-Gesetz nicht weniger bürgerrechts- und verfassungsfeindlich geworden. Reine Kosmetik und Schönfärberei reichen nicht aus: Das BKA-Gesetz gehört endgültig gestoppt!

Wenn der Bundesrat dem BKA-Gesetz zustimmt, wird das Bundesverfassungsgericht wieder einmal die Grund- und Bürgerrechte gegen die Angriffe aus der großen Koalition und der schwarz-rot-regierten Länder verteidigen müssen."


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