23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | LDK Schleswig-Holstein |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | LDK-Beschluss vom 01.11.2008 |
Änderungsantrag zu EP-01
Die BDK möge beschließen:
Zeile 1116 hinter „…schaffen“ wird eingefügt:
Die Europäische Union muss ihre wirtschaftliche Liberalisierung mit verbindlichen sozialen Regelungen austarieren. Wir brauchen einheitliche soziale Mindeststandards in der EU. Bündnis 90/ Die Grünen setzen sich für Maßgaben eines europaweiten Grundsicherungssystems ein, für Mindeststandards, die bei der Ausgestaltung der Grundsicherungssysteme von allen EU-Ländern eingehalten werden müssen. Diese Mindeststandards sollen den Lebensbedingungen der Menschen Rechnung tragen: Sie sollen vor Armut schützen, sie sollen individuell sein, sie sollen den Anforderungen an Mobilität gerecht werden, den freien Zugang zu Bildung gewährleisten und der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens Rechnung tragen.
Zwar liegt die Gewichtung zwischen der Bereitstellung sozialer Infrastruktur und Transferzahlungen im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten. Dies ändert jedoch nichts an der Notwendigkeit, durch die Verständigung auf gemeinsame Ziele im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung dem europäischen Sozialdumping einen Riegel vorzuschieben. Wir treten deshalb für die Festlegung folgender Ziele ein:
- Eine Grundsicherung, die in ihrer Höhe das soziokulturelle Existenzminimum sicherstellt.
- Eine sozialstaatliche Praxis, die Leistungsberechtigte nicht diskriminiert und einen niedrigschwelligen Zugang zu diesen Leistungen sicherstellt.
- Nachweisbare und massive Anstrengungen, damit jede/r Leistungsberechtigte/r auch die ihr/ihm zustehende Leistung erhält und verdeckte Armut wirksam bekämpft wird.
- Ein individualisierter Leistungsanspruch.
- Sozial- und fiskalpolitische Anreizsetzungen, um den Übergang des Einzelnen vom Transferbezug in würdig und gerecht entlohnte Arbeit zu fördern.
Begründung
Nur ein soziales Europa kann sich von einer Wirtschaftsgemeinschaft endlich zu einer wirklichen politischen Union entwickeln. Der konkrete Vorschlag, dass Bündnis 90/Die Grünen sich für die Festlegung von sozialpolitischen Zielen im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung einsetzen, ist richtig und sollte darum auch in den Beschlussvorschlag übernommen werden.
Die definierten Ziele im Ursprungsantrag sind in ihrer Allgemeinheit teilweise missverständlich und können als Festlegung auf das Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens interpretiert werden. Diese komplexe Debatte, die wir in Kiel und Nürnberg vertieft und kontrovers geführt haben, lässt sich aber nicht in ein paar Spiegelstrichen abhandeln.. Darüber hinaus kann es auch kein sinnvolles Ziel von Bündnis 90/Die Grünen sein, sich im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung für die Durchsetzung eines europaweiten Grundeinkommens einzusetzen. Wesentliches Ziel sollte vielmehr einer Verständigung auf gemeinsame Mindeststandards in der Grundsicherung sein.
Zu 1.: Der Ursprungsantrag fordert, dass die Höhe der Grundsicherung nicht unter der Armutsgrenze des jeweiligen Landes liegen darf. Die Armutsgrenze bemisst sich jedoch am Einkommensmeridian und ist deshalb ein relativer Wert, der Schwankungen unterworfen ist. Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2008 zeigt beispielsweise den Trend, dass sich die Armutsgrenze immer mehr dem Niveau der gegenwärtigen Grundsicherung von oben nach unten annähert.
Armut definiert sich aber aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen absolut durch materielle Not und vorenthaltene Teilhabe- und Entwicklungschancen und nicht relativ in Bezug auf das Durchschnittseinkommen. Als Grüne sollten wir deshalb den Armutsbegriff nicht verwässern und nach wie vor für eine armutsfeste Grundsicherung kämpfen, die ein soziokulturelles Existenzminimum nach unserer Definition sicherstellt.
Zu 2.: Der Ursprungsantrag fordert, dass LeistungsempfängerInnen nicht "stigmatisiert" werden. Diese Forderung und bedarf der Präzisierung. Denn die Stigmatisierung geht von der Armut aus, nicht zwangsläufig von einer Transferleistung und auch nicht zwangsläufig von aktivierenden Instrumenten der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Entscheidend ist, dass die Sozialbehörden von Selbstverständnis und Ausführungspraxis einen Dienstleistungscharakter haben und Transferleistungen in der Praxis endlich als das gesehen werden, was sie sind: Ein Rechtsanspruch, kein Almosen.
Zu 3.: Der Ursprungsantrag fordert, dass verdeckte Armut ausgeschlossen wird. Diese Forderung ist ein klassisches Argument für das bedingungslose Grundeinkommen. Dort, wo eine Leistung bedarfsorientiert ist, ist nie mit letzter Sicherheit auszuschließen, dass Leistungsberechtigte ihren Bedarf nicht geltend machen. Der Sozialstaat hat in diesem Fall darauf hinzuwirken, möglichst transparent und einfach Zugang zu diesen Leistungen zu schaffen und eigene Anstrengungen zu unternehmen, um Leistungsberechtigte zu erreichen. Die Forderung nach einem absoluten Ausschluss verdeckter Armut ist allerdings gleichbedeutend mit einer Festlegung auf ein Grundeinkommen und reduziert die komplexe Abwägung zwischen den Vor- und Nachteilen der Modelle Grundsicherung und Grundeinkommen auf einen einzigen Aspekt.
Zu 4.: Die Forderung des Ursprungsantrages wird übernommen. Das gegenwärtige Modell der sog. "Bedarfsgemeinschaften" bleibt ein anti-emanzipatorischer sozialpolitischer Anachronismus. Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein sollten sich an dieser Stelle – ähnlich wie bei der Steuerfinanzierung von Sozialleistungen – als BotschafterInnen des konsequent individualisierten skandinavischen Sozialstaatsmodells in der Gesamtpartei verstehen.
Zu 5.: Der Ursprungsantrag fordert, dass ein fließender Übergang von der Unterstützungsleistung in Einkommen aus Erwerbsarbeit gewährleistet wird. Diese Formulierung zielt auf das Grundeinkommensmodell einer negativen Einkommenssteuer. Dieses Modell ist allerdings keinesfalls alternativlos bei einem sinnvollen politischen Übergang von Grundsicherung und Reintegration in Erwerbsarbeit. Der wesentliche europäische Mindeststandard sollte daher die Verknüpfung von Transferleistung und Anspruch auf individuelle Förderung sein.