23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
| Antragsteller/innen: | LDK Schleswig-Holstein |
|---|---|
| Gegenstand: | Europawahlprogramm |
| Anmerkungen: | LDK-Beschluss vom 01.11.2008 |
Änderungsantrag zu EP-01
Die BDK möge beschließen:
in Zeile 1135 einfügen eines zusätzlichen Kastens:
Mindestbesteuerungsquote für Kapitalgesellschaften
Da Kapital mobil ist und an nationalen Grenzen nicht halt macht, fordern wir eine einheitliche europäische Mindeststeuerquote für Kapitalgesellschaften. Die Nominalbesteuerung sagt wenig über die tatsächlich gezahlte Steuer aus, da die Berechnungsgrundlage immer klein gerechnet wird. Deshalb soll sich die Gewinnbesteuerung von Kapitalgesellschaften auf den Bruttogewinn nach volkswirtschaftlicher Rechnung stützen. Wie beim Stabilitätspakt soll ein prozentualer Mindestbeitrag verbindlich sein. Wir der nicht erreicht, soll, da hier ein Anlocken von Kapital auf Kosten der Nachbarn geschieht, der unterschüssige Betrag an die EU abgeführt werden.
Begründung:
Das einseitige Starren auf die Ausgaben eines Staates ist falsch. Bei der Output-Orientierung haben wir einen Kontrollmechanismus, bei der Input-Orientierung jedoch nicht. Bei individuellen Steuern ist dies auch nicht sinnvoll, da die europäischen Systeme sehr unterschiedlich sind. Anders jedoch bei den Kapitalgesellschaften. Es kann nicht sein, dass sich die Europäischen Länder in einem Steuerdumping-Wettberwerb unterbieten. Wenn wir eine europäische Gemeinschaft sind, dann sollten wir auch so handeln.