29. Ordentliche Bundesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
23.- 25. Januar 2009, Dortmund, Westfalenhalle
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EP-01-1135Europawahlprogramm
Antragsteller/innen:LDK Schleswig-Holstein
Gegenstand:Europawahlprogramm
Anmerkungen:LDK-Beschluss vom 01.11.2008

Änderungsantrag zu EP-01

Die BDK möge beschließen:

in Zeile 1135 einfügen eines zusätzlichen Kastens:

Mindestbesteuerungsquote für Kapitalgesellschaften

Da Kapital mobil ist und an nationalen Grenzen nicht halt macht, fordern wir eine einheitliche europäische Mindeststeuerquote für Kapitalgesellschaften. Die Nominalbesteuerung sagt wenig über die tatsächlich gezahlte Steuer aus, da die Berechnungsgrundlage immer klein gerechnet wird. Deshalb soll sich die Gewinnbesteuerung von Kapitalgesellschaften auf den Bruttogewinn nach volkswirtschaftlicher Rechnung stützen. Wie beim Stabilitätspakt soll ein prozentualer Mindestbeitrag verbindlich sein. Wir der nicht erreicht, soll, da hier ein Anlocken von Kapital auf Kosten der Nachbarn geschieht, der unterschüssige Betrag an die EU abgeführt werden.

Begründung:

Das einseitige Starren auf die Ausgaben eines Staates ist falsch. Bei der Output-Orientierung haben wir einen Kontrollmechanismus, bei der Input-Orientierung jedoch nicht. Bei individuellen Steuern ist dies auch nicht sinnvoll, da die europäischen Systeme  sehr unterschiedlich sind. Anders jedoch bei den Kapitalgesellschaften. Es kann nicht sein, dass sich die Europäischen Länder in einem Steuerdumping-Wettberwerb unterbieten. Wenn wir eine europäische Gemeinschaft sind, dann sollten wir auch so handeln.

 

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