14.-16. November 2008, Erfurt, Messe Erfurt
| Antragsteller/innen: | Eugen Schlachter u.a. |
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| Gegenstand: | Änderungsantrag zu FM-01 |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu FM-01
Die Zeilen 468 bis 493 sowie der Bezug in Zeile 77 sind zu streichen.
Begründung
Die EU-Richtlinie 2008/7/EG des Rates bezeichnet Steuern die den freien Kapitalverkehr behindern als Ursache für Diskriminierung, Doppelbesteuerung und Unterschiedlichkeit.
Die Finanzmarktkrise ist allein die Folge mangelnder Aufsicht und fehlender Transparenz. Durch eine Finanzumsatzsteuer hätte sie also nicht verhindert werden können. Es ist überdies empirisch belegt, dass eine Erhöhung der Transaktionskosten an den Finanzmärkten zu mehr Volatilität führen würde. Demnach wäre also eine Finanzumsatzsteuer ein Beitrag zur Verschärfung der Krise.
Wenn überhaupt, dann macht eine Finanzumsatzsteuer nur Sinn, wenn sie im vollständigen internationalen Konsens eingeführt wird. Wenn sich nur wenige Länder der Einführung (bei einheitlichen Steuersätzen) verschließen, besteht die Gefahr der Abwanderung des Wertpapierhandels in Offshore-Finanzplätze, womit er einer sinnvollen Regulierung vollkommen entzogen wäre.
AntragstellerInnen: Eugen Schlachter, KV Biberach; Winfried Kretschmann, KV Esslingen; Edith Sitzmann, KV Freiburg; Andrea Lindlohr, KV Esslingen; Michael Gross, KV Biberach; Thomas Oelmayer, KV Ulm; Gottfried Härle, KV Wangen; David Vaulont, KV Freiburg, Malte Hübner; KV Mannheim; Lars Brücher, KV Hamburg-Altona; Sebastian Bukow, KV Pankow; Norbert Schellberg, KV Steglitz-Zehlendorf; Claudius Rafflenbeul-Schaub, KV Düsseldorf; Florian Vogel, KV München-Stadt; Daniel Günthör, KV München-Stadt; Matthias Gauger, KV Würzburg-Stadt; Elmar Braun, KV Biberach; Thomas Dengler, KV Stuttgart; Markos Jung, KV Bonn; Johannes Angele, KV Biberach