Neue Hebel gegen Kohle nutzen

Die Länder können nach dem Raumordnungsrecht den Bau umweltschädlicher Kohlekraftwerke verhindern, konstatiert ein juristisches Gutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe. Der grüne Bundesvorsitzende Reinhard Bütikofer begrüßte die Studie und forderte von den Ländern Reformen entsprechender Gesetze.

Das Gutachten der Rechtskanzlei Geulen & Klinger zeigt auf, dass die erheblichen Emissionen von Kohlekraftwerken von raumordnungsrechtlicher Relevanz sind. Insofern könnten die Bundesländer zum gesundheitlichen Schutz der Bürgerinnen und Bürger in vorbelasteten Gebieten vorschreiben, dass fossile Kraftwerke nur mit dem weniger schädlichen Brennstoff Gas betrieben werden dürfen.

Darüber hinaus deutet das Gutachten darauf hin, dass Kohlekraftwerke nur noch dann zuzulassen werden könnten, wenn sie über Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung verfügen würden. Es wird argumentiert, dass "Kraftwerksanlagen ohne Kraft-Wärme-Kopplung mehr Fläche in Anspruch nehmen, da die Wärmeerzeugung an anderer Stelle sichergestellt werden muss." Dies widerspreche dem Gebot sparsamer Flächenverwendung.

"Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen Klimakiller-Kohlekraftwerke zur Wehr setzen wollen, haben jetzt die Möglichkeit ihre Landesparlamente und Landesregierungen in die Pflicht zu nehmen", folgerte Bütikofer. So würde sich zurzeit die Chance bieten den zusätzlichen Kohleblock 6 im Kohlekraftwerk Staudinger (Hessen) zu verhindern. Deshalb appellierte Bütikofer an die Länder, "ihre Raumordnungsgesetze so zu reformieren, dass sie eine Handhabe gegen die Vorhaben zum Neubau von Kohlekraftwerke bieten."

Im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006 waren die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern neu geordnet worden. Im Bereich der Raumordnung erhielten die Länder das Recht von gültigen Bundesgesetzen abzuweichen. (15.10.2008)