Internetprovider als Hilfssheriffs?

Datenschutz und Netzneutralität im digitalen Europa wurden heute mit einem merklichen Misserfolg abgestraft. Mit der Abstimmung über das Telekom-Paket stärkte die Mehrheit aus konservativen, sozialistischen und liberalen Europaabgeordneten das Urheberrecht zulasten datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Ist dem von Nicolas Sarkozy favorisierten "Französischen Modell" nun Tür und Tor geöffnet?

Am heutigen Mittwoch stimmte das Europäische Parlament in erster Lesung über die Neufassung der Telekommunikationsrichtlinien ab. Dieses große Gesetzespaket dient der Regulierung des europäischen Telekommunikationsmarktes. Proteste aus der Öffentlichkeit wurden bereits in der Vorbereitungsphase der ersten Lesung angemeldet. Der Grund: Das Telekom-Paket, besonders die Universaldienstrichtlinie, stärke den Urheberrechtsschutz zulasten von Datenschutzes und Privatsphäre und gefährde die Neutralität des Netzes.

Besonders konservative und liberale Abgeordnete aus Frankreich und Großbritannien machten sich zu Anwälten des auch von Nicolas Sarkozy favorisierten "Französischen Modells" ("Three Strikes", "Riposte Garduée"): Internet-Sericeanbieter können demnach bei wiederholten Urheberrechtsverstößen, wie illegalen Downloads, Nutzer vom Netz kappen. Das öffnet die Tür für systematische und pro-aktive Überwachung der Nutzer durch Serviceanbieter. Rebecca Harms MEP und Helga Trüpel MEP sehen diese Vermischung der Regulierung des Telekombereichs mit  der Regulierung des Copyrightschutzes äußerst kritisch: "Die Internetprovider werden in die Rolle von Hilfssheriffs gedrängt. Dadurch drohen tiefe Eingriffe in die Privatsphäre und eine Schwächung des Datenschutzes."

Die Grünen forderten daher einen klaren Text. Das Entfernen der strittigen Textstellen wurde jedoch durch die konservativ-sozialistisch-liberale Mehrheit in der heutigen Plenarabstimmung verhindert. Eine Missinterpretation der Richtlinie in Richtung des "Französischen Modells" könnte so die Tür geöffnet sein. Trotz substanzieller Erfolge für den Verbraucherschutz, stimmten die Grünen deswegen gegen den Text, der jedoch insgesamt eine Mehrheit fand.

Datenschutzrechtlicher Lichtblick war der unter anderem von Daniel Cohn-Bendit eingebrachte Änderungsantrag 138 zur Rahmenrichtlinie, der in breiter Mehrheit angenommen wurde: Er garantiert, "dass die Grundrechte und Freiheiten der End-Nutzer ohne vorheriges Urteil durch Justizbehörden keiner Beschränkung unterworfen werden dürfen". Das schafft zumindest eine grundlegende Absicherung, auch wenn dadurch die Aussagen der Universaldienstrichtlinie konterkariert werden. Die Grünen stimmten dementsprechend für die Rahmenrichtlinie.

Das Telekom-Paket hinterlässt gemischte Gefühle: Da die europäische Ebene nur die Rahmenbedingungen bestimmt, kommt es darauf an, wie die die Mitgliedstaaten das Gesetzespaket umsetzen. Einen bedenklichen Handlungsspielraum in Richtung Urheberrechtskontrolle räumt die Richtlinie jedenfalls ein.

Zunächst geht der Vorschlag des Parlaments aber an den Rat. Unter der Ägide von Nicolas Sarkozy wird dort eine Gemeinsame Position erarbeitet. Es liegt nun an der deutschen Bundesregierung im Rat zu beweisen, wie ihr Bekenntnis zum Datenschutz tatsächlich verfasst ist. (24.09.2008)

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