Die Frau, ein abgeleitetes Wesen?

Da gibt es einen liebenden, erwerbstätigen Ehemann, der seine Frau und seine Kinder ernährt. Sollte seine Arbeitskraft einmal ausfallen, sind seine Frau und seine Kinder abgesichert – durch Ansprüche, die von seiner Erwerbstätigkeit abgeleitet sind. So sah das traditionelle Familienbild aus, vor dessen Hintergrund Reichskanzler Bismarck Ende des 19. Jahrhunderts die sozialen Sicherungssysteme einführte. Geändert hat sich seitdem die Gesellschaft, vor allem das Selbstverständnis der Frauen. Das Gleichberechtigungsgesetz trat 1958 in Kraft und 1977 fiel das Rechtsbild der »Hausfrauen-Ehe«.

Unser Sozial- und Steuersystem aber schreibt bis heute »die Geschlechterungleichheit in ökonomischer Hinsicht fort und ist noch immer am Modell des männlichen Familienernährers orientiert«, so Barbara Unmüßig, Vorstandsmitglied der Böll-Stiftung. »Ein deutlicher Ausdruck dieses Modells, das die Ein-Personen-Verdiener- Familie bevorzugt, ist das Ehegattensplitting«, betont Bärbl Mielich, grüne Landtagsabgeordnete aus Baden-Württemberg. Zudem führten die unterschiedlichen Steuerklassen »in der Regel zu einer deutlichen Schlechterstellung der Frauen, die in der Regel dazu verdienen«, ergänzt sie.

Der Ehemann als Versicherung

Das erwerbszentrierte Sozialsystem verlängert den Erwerbsstatus in die soziale Sicherung hinein, denn ununterbrochene und hohe Beitragszahlungen führen zu hohen Leistungen. Weil aber Frauen pro Arbeitsstunde fast ein Viertel weniger verdienen als Männer, häufiger in Teilzeit arbeiten und ihre Erwerbstätigkeit durch Erziehungszeiten unterbrechen, erzielen sie im Durchschnitt deutlich niedrigere Sozialversicherungsleistungen als Männer. Laut Deutscher Rentenversicherung erhielten beispielsweise Rentnerinnen im Westen 2007 durchschnittlich 501 Euro monatliche Rente, Rentner dagegen 915 Euro (im Osten ist das Verhältnis mit 938 zu 637 Euro etwa besser). Ein Großteil der sozialen Sicherung wird direkt über den Ehestatuts abgeleitet und mehrheitlich von (Ehe)Frauen in Anspruch genommen, wie die Hinterbliebenenrente und die beitragsfreie Mitversicherung von nicht erwerbstätigen Ehegatten in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auch das Konzept der »Bedarfsgemeinschaft« (Anrechnung von Partnereinkommen) beim Arbeitslosengeld II trifft überproportional Frauen, die aufgrund des meist besseren Einkommens ihrer Männer reduzierte oder gar keine Leistungen erhalten. Wieso sich auch 50 Jahre nach dem Gleichberechtigungsgesetz so wenig geändert hat? »Die Kräfte der Beharrung auf dem Althergebrachten sind extrem stark ausgeprägt«, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, und verweist wieder auf das Ehegattensplitting: »Als Rot-Grün die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung vorantreiben und das Geld stattdessen in die Kinderbetreuung investieren wollte, haben sich offensichtlich zahlreiche Chefredakteure ausgerechnet, was sie persönlich diese Modernisierung kosten würde – und massiv dagegen Stimmung gemacht. Das hat die SPD bewogen, das Projekt schnellstens aufzugeben.«

Individuelle statt abgeleitete Ansprüche

Voraussetzung für eine eigenständige soziale Sicherung von Frauen sind existenzsichernde Einkommen und die Abschaffung von »abgeleiteten Ansprüchen« zugunsten individuell erworbener Ansprüche. »Deshalb treten wir für eine Bürgerversicherung ein, in die alle gemäß ihrem realen Einkommen und Vermögen einzahlen und die perspektivisch alle sozialen Sicherungssysteme einschließt«, so Astrid Rothe-Beinlich, frauenpolitische Sprecherin im Bundesvorstand der Grünen. Und die Politik muss mit dem Ausbau von Bildung und Betreuung die Voraussetzungen schaffen, dass auch Frauen mit Kindern ihre eigene Existenz sichern können. Theresa Schopper, Vorsitzende der Grünen Bayern, verweist darauf, dass hierzulande 70 Prozent der familienpolitischen Leistungen Barleistungen wie Kindergeld sind und nur 30 Prozent in den Ausbau der Betreuungseinrichtungen fließen: »Da müssen wir eine Umkehr hinkriegen.« Zudem muss im Steuerrecht »die Individualbesteuerung eingeführt, Ehegattensplitting sowie die Lohnsteuerklassen II, IV und V abgeschafft werden«, erklärt Unmüßig.

Grüne Grundsicherung strebt Geschlechtergerechtigkeit an

Das Grüne Grundsicherungskonzept, vom Bundesparteitag Ende 2007 beschlossen, werde diesen Kriterien »im Großen und Ganzen gerecht«, so Schewe-Gerigk: »Eine weitgehende Individualisierung der Leistungen ist verankert. Wir werden aber dafür Sorge tragen müssen, dass das auch umgesetzt wird.« Mielich sieht das kritischer: Der Beschluss modifiziere zwar die Anrechnung des Partnereinkommens beim Arbeitslosengeld II, »aber die Grundlinie bleibt.« In ihrer Forderung sind sich die beiden aber einig: Eine geschlechtergerechte Grundsicherung braucht als wesentlichen Baustein die individuelle Bedarfsanrechnung.

(Dieser Artikel von Marion Blitz erschien in der September Ausgabe der grünen Mitgliederzeitschrift schrägstrich)

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