Rentenkonferenz: Lernen von Schweden und der Schweiz?

"Welches Vorbild sticht: Schweiz oder Schweden?" lautete die Frage des zweiten Panels auf der Grünen rentenpolitischen Konferenz. Das Fazit aus dem Vergleich beider Modelle: Wir brauchen eine Balance zwischen Umverteilung und Berücksichtigung der Erwerbsbeteiligung.

Die Rentenversicherung in der Schweiz basiert auf drei verschiedenen Säulen: einer staatlichen Grundversicherung (Alters- und Hinterlassenenversicherung, AVS), einer beruflichen und einer freiwilligen privaten Vorsorge, erklärte Anton Streit, Vizedirektor des Schweizerischen Bundesamtes für Sozialversicherungen. In diese Grundversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch ein, aber auch Selbstständige und Beamte leisten Beiträge. Die Rentenhöhe ist abhängig von der Dauer und Höhe der Beitragszahlungen, es gibt aber eine Mindest- und eine Höchstrente. Diese "allgemeine Volksversicherung für Erwerbs- und Nicht-Erwerbstätige basiert auf der Solidarität der höheren Einkommen und garantiert eine Minimalrente", so Streit. Diese sei aber nicht existenzsichernd und brauche die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, zur Ergänzung. Die Rentenansprüche berechneten sich aus einem akkumulierten Guthaben, das sich aus Beiträgen und Zinsen zusammensetzt. Allerdings zahlen Geringverdiener nicht in die Pensionskasse ein – und erhalten daraus auch keine Rente. Die dritte Säule ist die steuerbegünstigte Privatvorsorge.

Schweden nahm 1999 mit einer großen Rentenreform Abschied von der steuerfinanzierten staatlichen Volksrente. Seitdem folgt die Alterssicherung dem Lebenseinkommensprinzip und basiert auf den eingezahlten Beiträgen. "Wobei gewisse Nichtbeitragszeiten wie Elternzeit, Studium oder Wehrdienst durch Ausgleichszahlungen berücksichtigt werden", berichtete Asa Werner Benteke aus dem Referat Politik und Ökonomie der Schwedischen Botschaft. Die Renten seien eng an die Durchschnittseinkommen geknüpft. Da das gesamte Lebenseinkommen als Berechnungsgrundlage dient, "gibt es einen Anreiz länger zu arbeiten", so Benteke. Um die Nachhaltigkeit zu sichern, werden jedes Jahr die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben berechnet und die Renten unter Umständen nach unten korrigiert, führte sie aus. Schwedische Bürger, die keine oder keine ausreichenden Rentenansprüche haben, erhalten eine steuerfinanzierte Garantierente.

Die Impulse beider Modelle, so Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung, seien für die deutsche Diskussion sehr wichtig. Doch sollte man sich nicht vorschnell auf ein Modell festlegen: "Wir dürfen die Rentenreform nicht auf die lange Bank schieben, haben aber noch zwei bis drei Jahre Zeit, um die Modelle anderer Länder intensiv zu prüfen." Er plädierte zudem dafür, neben dem schwedischen und schweizerischen Modell noch das der USA in die Betrachtungen mit einzubeziehen, weil die dortige Altersversicherung einen interessanten Aspekt habe: "Niedrige Einkommen werden stärker gewichtet als höhere." Eine Reform in Deutschland muss aus Thiedes Sicht insbesondere zwei Dinge beachten: Die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in eine Versicherung und eine bessere Absicherung vorzeitiger Invalidität.

Thea Dückert, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagfraktion, verwies darauf, dass eine Rentenreform auf der Balance zwischen Äquivalenzprinzip (Leistung gründet auf Beitragszahlungen) und Umverteilung fußen müsse: "Für das Gerechtigkeitsgefühl ist es sehr wichtig, dass auch die Erwerbsbeteiligung berücksichtigt wird." Außerdem müssten jene Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und niedrigen Einkommen aufgefangen werden. "Menschen mit niedrigen Einkommen aber langen Arbeitsjahren müssen eine Mindestrente oberhalb der sozialen Grundsicherung erzielen", unterstrich sie.

"Das Solidarprinzip stärken, ohne das Äquivalenzprinzip in Frage zu stellen", diese Herausforderung müsse eine Rentenreform meistern, fasste auch der Grünen-Vorsitzende Reinhard Bütikofer in seinem Schlusswort zusammen. Er warnte davor, sich in der weiteren Diskussion darin zu "verhakeln", welches Fernziel besser sei, Erwerbsrenten- oder Bürgerversicherung, und darüber die nächsten wichtigen Schritte zu vergessen. Dies seien unter anderem, so Bütikofer, die Frage der Einbeziehung aller Bürger in ein Alterssicherungssystem, die Frage der Garantierente und die Diskussion um Freibeträge. (06.09.2008)

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