Mehr Netto für kleine und mittlere Einkommen
Ein "organisierter Diskussionsanstoß" ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe Steuerpolitik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sagte Bundesvorsitzender Reinhard Bütikofer am Donnerstag in Berlin. Finanzexpertin Christine Scheel ergänzte, der Fokus liege auf der Entlastung der mittleren und kleinen Einkommen.
Die Arbeitsgruppe Steuerpolitik präsentierte ein umfangreiches Diskussionspapier. Christine Scheel und weitere grüne Bundestagsabgeordnete sowie externe Fachleute haben Vorschläge erörtert, die seit längerem auf der Grünen Agenda stehen und jetzt in der Partei diskutiert werden sollen.
Immer im Fokus stand dabei die Finanzierbarkeit, betonte Scheel.
Finden Sie hier in Stichworten die Themenkomplexe, die in dem Papier ausführlich beschrieben sind:
Die Anhebung des Grundfreibetrags von €7.664 auf €8.500.
Die Aufhebung des Ehegattensplittings in eine Individualbesteuerung. Das ermöglicht die Reduzierung der Steuerklassen von sechs auf zwei.
Den Spitzensteuersatz erst ab mindestens 60.000 beginnen lassen und von 42% auf 45% erhöhen.
Die Familienbesteuerung reformieren
"Den Kinderfreibetrag anzuheben, wie es die CDU und die FDP wollen, ist nicht richtig." sagte Scheel. Dies sei eine Begünstigung der bereits Wohlhabenden.
Die Förderung der Altersvorsorge durch ein "Altersvorsorgekonto" mit jährlichen steuerfreien €3.000.
Die Einführung einer Werbungs- und Betriebskostenpauschale von €2.000.
Die Ermöglichung "steuerfreier Gewinnrücklagen" für kleinere und mittlere Unternehmen.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit durch Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerarbeiten.
Die Bekämpfung der Steuerflucht
Den Abbau von ökologisch schädlichen Subventionen, zum Beispiel durch Subvention von Dienstwagen in Abhängigkeit zu ihrer CO2-Emmissionen.
Die Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Arbeitnehmern von hohen Sozialbeiträgen
Die Erhaltung der Erbschaftssteuer - aber gerecht reformiert.
Die Reform der Abgeltungssteuer um Sparen anzureizen.
Die Einführung eines einheitlichen Unternehmenssteuerrechts und Mindeststeuersätzen für die Europäische Union.
Die Umwandlung des Solidaritätszuschlags in einen Bildungs-Soli zum Schuldenabbau und Stärkung der Bildungsinfrastruktur. (03.07.2008)
Es folgen die ...
Ergebnisse der Arbeitsgruppe Steuerpolitik
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Berlin, 03. Juli 2008
Mitglieder der AG Steuerpolitik waren:
Christine Scheel, Kerstin Andreae, Thomas Gambke, Antje Hermenau, Karoline Linnert, Klaus Seipp, Gerhard Schick, Carsten Steinert, Dietmar Strehl, Uwe Teusch, Stefan Wenzel
Erarbeitungszeitraum:
14. März 2008 – 23. Juni 2008 (Befassung Bundesvorstand)
Überlegungen zur grünen Steuerpolitik
Die jetzige Regierungskoalition aus Union und SPD hat seit 2005 breite Bevölkerungsschichten mit sozial ungerechten Steuererhöhungen (3 Prozentpunkte Mehrwert- und Versicherungsteuererhöhung) belastet. Dazu kommt, dass der Sparerfreibetrag halbiert, die Entfernungspauschale als Werbungskosten abgeschafft wurde. Ab 2009 führt die Abgeltungsteuer auf Zinserträge zu einer Entlastung höherer Einkommensschichten. Im Gegensatz dazu werden Dividenden und Veräußerungsgewinne durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens höher besteuert. Dies schadet der privaten Altersvorsorge breiter Bevölkerungsschichten. Die große Koalition hat auch ungerührt zugesehen, wie jegliche Lohnzuwächse durch die Progression des Einkommensteuertarifs durch den Fiskus aufgezehrt wurden.
Die Masse der Bevölkerung hat vom jetzigen Aufschwung nicht profitiert. Das ist anders als in bisherigen Aufschwungsphasen. Profitiert haben vor allem Gewinneinkommen, während die Löhne kaum angestiegen sind. Gleichzeitig haben steigende Preise von Nahrungsmitteln und Energie gerade untere Einkommensgruppen massiv belastet, so dass geringe bis ausbleibende Nominallohnsteigerungen zu wirklichen Kaufkraftverlusten geführt haben und weiter führen werden. Wie auch in früheren Aufschwungsphasen wachsen Einkommensteuerzahler aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs durch Nominallohnsteigerungen in eine höhere Grenzsteuerbelastung hinein. Die Progression trifft vor allem die unteren und mittleren Einkommen, denn bei Einkommen bis zu rund 52.000 Euro für Alleinstehende und bis zu rund 104.000 Euro für Verheiratete steigen die Steuersätze auf jeden zusätzlich erzielten Euro direkt an. Bei höheren Einkommen bleibt der Steuersatz auf jeden zusätzlich erzielten Euro grundsätzlich gleich.
Alle diese Entwicklungen haben dazu geführt, dass die Menschen – völlig zu Recht - das Gefühl haben, dass sie nicht vom jetzigen Aufschwung profitiert haben. Die Mittelschicht erodiert. Der progressive Steuertarif spielt hierbei eine Rolle. Diese darf aber auch nicht überbewertet werden. Die Ursachen liegen in erster Linie in der Steigerung der Energiepreise, in der zu geringen Lohnentwicklung und in der Mehrwertsteuererhöhung. Eine Reform der Einkommensteuer kann deshalb auch nur einen Beitrag zur Lösung des Problems leisten.
CSU und FDP haben Steuerkonzepte beschlossen, die mit unfinanzierbaren Steuereinnahmeausfällen verbunden sind. Beide Konzepte verbinden, dass sie Kinderfreibeträge erhöhen wollen, die höhere Einkommensschichten grundsätzlich stärker begünstigen. Das Ehegattensplitting will weder die CSU noch die FDP antasten. Wir wollen es in eine Individualbesteuerung umwandeln, um finanzielle Mittel für Kinder freizusetzen.
Die FDP verspricht niedrige Einkommensteuersätze, die aber mit hohen Zuschlägen auf Länder- und Gemeindeebene wieder auf ein höheres Niveau angehoben werden können. Die Einkommensteuersätze wären für niedrigere Einkommen sogar höher als jetzt. Die Zuschläge auf die Einkommensteuer sollen Ersatz für die Abschaffung der Gewerbesteuer sein. Damit will die FDP alle steuerpflichtigen Bürger verstärkt zur Kasse bitten und die Unternehmen von der Gewerbesteuer befreien. Dies ist sozial ungerecht, auch Unternehmen müssen weiter einen Beitrag für die von ihnen genutzte kommunale Infrastruktur leisten.
Die CDU hat bisher überhaupt noch keine Position gefunden. Die SPD wiederum lehnt bisher eine Einkommensteuerreform rundweg ab und setzt allein auf ein Konzept zur Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge. Die SPD setzt zwar mit den Sozialversicherungsbeiträgen die richtige Priorität, aber sie will erst 2011 etwas tun und das ist definitiv zu spät. Entlastungen bei den Beiträgen müssen früher kommen und sie müssen vor allem auf die kleinen Einkommen konzentriert sein. Darüber hinaus ist in der nächsten Wahlperiode eine Einkommensteuerreform zur Steuerentlastung von niedrigen Erwerbseinkommen und zur Abschwächung der Wirkung der kalten Progression notwendig.
Die grüne Steuerpolitik muss zusammenpassen mit der grünen Haushaltspolitik. Fakt ist, dass mehr als 1,5 Billionen Euro Gesamtschulden von Bund, Ländern und Kommunen immer größer werdende Ausgaben für Zins und Tilgung verursachen. Das Grüne Zukunftshaushaltsgesetz soll eine konjunktursensible Schuldenbremse für die Haushalte von Bund und Ländern verankern. Steuersenkungen auf Pump kann es deshalb nicht geben. Zum Beispiel den linear progressiven Steuertarif zu glätten und die kalte Progression zu beseitigen, würde Steuermindereinnahmen von geschätzt 54 Mrd. Euro pro Jahr auslösen. Das ist für die öffentlichen Haushalte nicht finanzierbar. Die hier formulierten Vorschläge finanzieren sich deshalb wechselseitig. Darüber hinaus können Einnahmen aus der Reform der Erbschaftsteuer, der besseren Bekämpfung der Steuerflucht und einer Finanzumsatzsteuer einen Beitrag zur Finanzierung von Zukunftsaufgaben leisten. Sobald der Haushaltsausgleich erreicht ist, sollen rein inflationsbedingte Einkommensteuermehreinnahmen an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden.
Die zuletzt genannte Entlastung wollen wir künftig gezielt im unteren Einkommensbereich zurückgeben. Und dabei geht es um Milliardenbeträge, die beginnend in 2010 jährlich vom Fiskus zusätzlich abgeschöpft werden, ohne dass den betroffenen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern dieses bewusst gemacht wird. Es geht dabei um Steuermehreinnahmen von bis zu 10 Milliarden Euro, die bis zum Ende der nächsten Wahlperiode jährlich allein durch inflationsbedingte Einkommenszuwächse entstehen.
Konjunkturelle und fiskalische Perspektiven vor Beginn der nächsten Wahlperiode im Jahr 2010 werden bei unserer Einkommensteuerreform berücksichtigt. Die Konjunktur hat auch in Folge der Finanzmarktkrise ihren Höhepunkt bereits überschritten. Die weitere Konjunkturentwicklung wird in den zu erwartenden Wachstumsraten eher rückläufig sein.
Wir wollen deshalb in der nächsten Wahlperiode eine sozial gerechte Steuerreform insbesondere für kleine Einkommen durchsetzen. Zur Beschäftigungsförderung muss außerdem eine finanzielle Entlastung bei den Sozialversicherungsabgaben herbeigeführt werden. Für alle Einkommen bis 2.000 € sollen die Beitragssätze bei den Sozialversicherungssystemen (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken – und Pflegeversicherung) langsam ansteigen. Erst dann greift die volle Abgabenbelastung. Unser Progressivmodell entlastet untere und mittlere Einkommen. Die schlechtesten Arbeitsanreize ergeben sich für bestimmte Einkommensgruppen allerdings erst durch das Zusammenwirken von Steuer-, Abgaben- und Transfersystem. Insbesondere die Hinzurechnungsregelungen beim ALG II führen dazu, dass Grenzbelastungen auf Arbeitserträge von über 90 Prozent entstehen. Wenig verwunderlich ist es daher, dass hier kaum Arbeitsangebot besteht und die Menschen – zu allem Überfluss konfrontiert mit dem Vorwurf der Faulenzerei – nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Genau hier liegt also im Gesamtsystem der größte Handlungsbedarf. Schwerpunkt grüner Politik sollte daher die Rückführung dieser Grenzbelastungen auf unter 80 Prozent sein. Dies hat Priorität vor anderen Entlastungsvorschlägen, die Einkommensgruppen mit niedrigeren Grenzbelastungen und insgesamt besserer finanzieller Ausstattung betreffen. Zur Lösung dieses Problems prüfen wir Konzepte einer negativen Einkommensteuer oder eines Earned Income Tax Credits, an denen weiter zu arbeiten ist.
Konkret planen wir die folgenden Maßnahmen für die nächste Wahlperiode:
1) Sozial gerechte Neugestaltung des Tarifes
Unsere Steuervorschläge nehmen eine gerechtere Ausgestaltung des Tarifes und die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte gleichermaßen ins Visier. Steuersystematisch an sich sinnvolle Vorstellungen, wie ein durchgehend linear-progressiver Steuertarif, würden Steuerausfälle von rund 45 Mrd. € verursachen und sind damit völlig unrealistisch.
Wir wollen den Grundfreibetrag deutlich erhöhen, und zwar von derzeit 7.664 auf 8.500 €. Dies ergibt sich aus unserer Forderung, die monatliche Grundsicherung von 420 € plus die Kosten der Unterkunft anzuheben. Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 8.500 €, das entspricht etwa 12.000 € Jahresbruttoeinkommen, ergibt sich eine Steuerentlastung von 131 € pro Jahr.
Zur gerechten Beteiligung der Gutverdienenden an der Finanzierung unseres Gemeinwesens und der notwendigen Zukunftsaufgaben, soll der Spitzensteuersatz bei 45 Prozent liegen. Dieser soll allerdings nicht bereits wie beim derzeitigen Steuertarif ab einem z.v.E. von 52.152 € greifen. Wir wollen nicht, dass schon die mittleren Einkommen vom Spitzensteuersatz erfasst werden. Ob die obere Proportionalzone dann bereits bei 58.000 € z.v.E. Einkommen beginnen soll, wurde kontrovers diskutiert.
2) Grundfreibetrag regelmäßig überprüfen
Wir wollen jedes Jahr überprüfen, ob die Höhe des Grundfreibetrages noch ausreicht, um das Existenzminimum - orientiert am ALG II inklusive den Kosten der Unterkunft - steuerfrei zu stellen. Kontrovers diskutiert wurde, ob der Steuertarif an die Inflationsentwicklung gekoppelt wird, um die Wirkung der kalten Progression vor allem für kleine und mittlere Einkommen zu dämpfen.
3) Vereinfachung durch Pauschalierung:
Wir wollen eine durchgreifende Vereinfachung in der Einkommensteuer erreichen und auch damit zu mehr Gerechtigkeit im Steuersystem beitragen. So wollen wir z.B. das Ehegattensplitting zur Individualbesteuerung weiter entwickeln. Dies bedeutet, dass das derzeitige Lohnsteuerklassensystem weitgehend hinfällig wird. Die Steuerklassen III, IV und V werden dann überflüssig. Es bleiben nur die Lohnsteuerklassen I für das Hauptbeschäftigungsverhältnis und VI für weitere Nebenjobs.
Auch wollen wir den komplizierten Familienleistungsausgleich mit Kindergeld, kindbezogenen Freibeträgen, Günstigerprüfung, teilweise Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten in eine einheitliche Kindergrundsicherung weiter entwickeln.
Wir schlagen außerdem vor, eine einheitliche Werbungskosten- und Betriebsausgabenpauschale für alle Einkunftsarten von 2.000 Euro pro Jahr einzuführen. Auf dieser Grundlage soll eine weitgehende Zusammenfassung der sieben Einkunftsarten erfolgen. Die allermeisten aufwändigen und umständlichen Einzelabrechnungen werden damit de facto überflüssig.
4) Einfaches und flexibles Altersvorsorgekonto
Wir wollen mit unserem Altersvorsorgekonto den Bürgerinnen und Bürgern eine moderne und einfache Förderung anbieten, die den zunehmenden Anforderungen an Flexibilität und Eigenverantwortlichkeit gerecht wird. Das Altersvorsorgekonto stellt ebenfalls einen wesentlichen Vereinfachungsschritt dar. Private und betriebliche Altersvorsorge sollen darin zusammen geführt werden.
Die komplizierten, unübersichtlichen und teilweise auch noch produktbezogenen und damit sehr differenzierten Regeln werden überflüssig. Die maximale Höhe der steuerfreien jährlichen Einzahlungen beträgt 3.000 Euro. Für kleinere Einkommen sind Zulagen vorgesehen. Steuerfrei sind auch sämtliche Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne, die auf dem Altersvorsorgekonto auflaufen. Insgesamt soll die Umstellung der Förderung aufkommensneutral erfolgen. Das Vorsorgekonto verbindet mehr Wahlfreiheit für die Vorsorgesparenden mit dem notwendigen Verbraucherschutz, denn die eingezahlten Sparbeträge bleiben garantiert. Natürlich ist das Konto Hartz IV-fest.
5) Moderne Familienbesteuerung
Grüne wollen die heutigen Familienleistungen zugunsten von Kindern umschichten. Wir wollen viel stärker als bisher in Bildung und Ausbildung und damit in die Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen investieren. Die Infrastruktur von der Kita bis zur Hochschule muss qualitativ deutlich verbessert und ausgebaut werden.
Grüne wollen keine weitere Anhebung der Kinderfreibeträge. Wir lehnen es ab, dass besser verdienende Eltern für ihre Kinder eine höhere steuerliche Entlastung bekommen als kleine und mittlere Einkommen. Wir wollen einen grundlegend anderen Ansatz. Die Kindergrundsicherung ist eine gerechte und einfache Lösung für alle Kinder. Die Kindergrundsicherung ersetzt Kindergeld und Kinderfreibeträge und führt damit ebenfalls zu einer durchgreifenden Vereinfachung des Steuerrechts. (Zur Zeit werden in der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zwei Modelle kontrovers diskutiert: Die bedarfsorientierte und die einkommensorientierte Kindergrundsicherung.)
Die Kindergrundsicherung wird durch Umschichten verschiedener Leistungen des Familien- und Ehefördersystems finanziert, ohne das Transfervolumen auszuweiten. Sie ist damit nahezu aufkommensneutral. So wollen wir das Ehegattensplitting durch eine Individualbesteuerung ersetzen. Die diskriminierende Lohnsteuerklasse V entfällt. Unterhaltsleistungen zwischen Ehe- und eingetragenen Partnern wollen wir aber weiterhin anerkennen. Das ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig. Dies wird durch einen pauschalen zwischen den Partnern übertragbaren Höchstbetrag in Höhe des steuerfreien Existenzminimums ermöglicht. Damit haben wir gleichzeitig erreicht, dass Eingetragene Partnerschaften endlich auch im Steuerrecht gleichgestellt sind.
Die Mehrbelastung Alleinerziehender wollen wir durch einen Zuschlag auf die Kindergrundsicherung ausgleichen. Der Freibetrag für Alleinerziehende und damit auch die Lohnsteuerklasse II entfällt. Zukünftig gibt es nur noch 2 Steuerklassen: I (erstes Arbeitseinkommen, Grundfreibetrag wird berücksichtigt) und VI (alle weiteren Arbeitseinkommen). Auch dies ist ein Beitrag zu mehr Einfachheit!
6) Beschäftigungsorientierte Förderung für kleine und mittlere Unternehmen
Wir wollen eine steuerfreie Gewinnrücklage, die an der Sicherung von Beschäftigung und der Schaffung von Arbeitsplätzen orientiert ist. Für jeden sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sollen 10.000 Euro steuerfrei in eine Gewinnrücklage eingestellt werden können. Bei Beschäftigungsabbau muss die Rücklage entsprechend aufgelöst werden. Die Gesamthöhe der Rücklage soll 250.000 Euro nicht übersteigen. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen mit 25 Mitarbeitern (10.000 Euro pro Arbeitnehmer) die Rücklage voll nutzen kann. Hat das Unternehmen mehr als 25 Mitarbeiter, bleibt die maximale Rücklage bis 250.000 Euro und kann nicht mehr gesteigert werden.
Zur Förderung des Handwerks und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen die Anreize für legale Beschäftigung erhöht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von heute 600 Euro (20 Prozent von 3.000 Euro Handwerkerleistung auf 1.000 Euro (25 Prozent von 4.000 Euro Handwerkerleistung) erhöht werden. Im Gegensatz zu dieser Fördermaßnahme ist es nicht sinnvoll, den Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen zu ermäßigen, weil dies zu Mitnahmeeffekten führen kann.
Anm.: Die steuerfrei Gewinnrücklage und die bessere steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wurde in der Arbeitsgruppe kontrovers diskutiert.
Zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen und zum nachhaltigen Abbau von Bürokratie wollen wir die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro deutlich erhöhen. Bevor die Koalition aus rein fiskalischen Gründen diese Grenze auf derzeit 150 Euro drastisch gesenkt hat, hatte sie noch 410 Euro betragen. Diese deutliche Senkung bereitet gerade kleinen und mittleren Unternehmen große Probleme. Wir fordern hier einen spürbaren Beitrag zum Bürokratieabbau.
7) Grünes Progressivmodell – Kleine bis mittlere Einkommen von hohen Sozialbeiträgen entlasten
Kleine bis mittlere Einkommen können vor allem mit gesenkten Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Diesen Weg geht das grüne Progressivmodell. Bruttoeinkommen bis 2.000 Euro/Monat werden entlastet, indem die Beitragssätze nicht wie ein Fallbeil voll zuschlagen, sondern langsam und stufenlos ansteigen. Damit werden Beitragssätze von insgesamt 20 Prozent bei einem Bruttoeinkommen von 400 Euro, von 25 Prozent bei 800 Euro, von 30 Prozent bei 1.200 Euro und von 35 Prozent bei 1.600 Euro erreicht. Dies wirkt zielorientierter als eine allgemeine Beitragssenkung und löst positive Impulse für Konjunktur und Beschäftigung aus. Denn im unteren Einkommensbereich entstehen durch Kostensenkung die stärksten Einstellungsanreize für Unternehmen. Dadurch können bis zu 400.000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Positiv für die konjunkturelle Entwicklung wirkt sich auch die steigende Kaufkraft der kleinen bis mittleren Einkommen aus. Denn entlastet werden insbesondere Bürgerinnen und Bürger, die von den harschen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln stark betroffen sind. Für Geringverdiener mit 20.000 Euro Jahreseinkommen bringt das Progressivmodell 600 Euro mehr netto pro Jahr.
8) Steuerflucht
Wir wollen Steuerhinterziehung und Steuerflucht bekämpfen, denn diese sind Betrug an den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes und bedrohen die Einnahmebasis der Nationalstaaten weltweit. Wir schlagen deshalb ein Maßnahmepaket gegen Steuerhinterziehung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene vor. Steueroasen müssen konsequent trocken gelegt werden. Ein guter Teil der aktuellen Probleme mit Steuerhinterziehung ist aber hausgemacht, denn fast alle Länder haben die Personaldecke ihrer Finanzverwaltungen ausgedünnt. Steuerhinterzieher haben deshalb hierzulande bisher leichtes Spiel. Hier setzen unsere Forderungen an:
Wir wollen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und Justiz durch deutliche Personalaufstockungen effizienter und handlungsfähiger machen. Eine SteuerfahnderIn bringt pro Jahr 1 Million Euro Mehrertrag in die Staatskassen. Als Anreiz für die Länder sollen diese stärker vom Mehrertrag profitieren. Dies ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer Bundessteuerverwaltung.
Wir wollen eine europäische Zinsbesteuerung mit mehr Biss. Die EU-Zinsrichtlinie ist löchrig wie ein Schweizer Käse und bietet viele Schlupflöcher. Ihr Wirkungsbereich muss ausgedehnt und Lücken müssen geschlossen werden.
Wir wollen erreichen, dass Rechts- und Amtshilfe bei Steuerhinterziehung international selbstverständlich werden. Bisher leisten Steueroasen mit quasi Null-Steuersatz Anreize zur Steuerhinterziehung und bieten sich als sichere Fluchtburgen an. Steueroasen wollen wir deshalb Druck machen z.B. mit Quellensteuern auf Geldtransfers.
Wir wollen die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA´s) fit für die Globalisierung machen. Dafür wollen wir das heute übliche Freistellungsverfahren durch das Anrechnungsverfahren ersetzen. Das bedeutet, dass im Ausland erzielte Arbeitslöhne, Mieterträge und Unternehmensgewinne von Inländern zukünftig in Deutschland voll besteuert werden. Im Ausland darauf bereits gezahlte Steuern sind anzurechnen. Für Kapitaleinkünfte wollen wir Regelungen analog zur europäischen Zinsrichtlinie durchsetzen.
9) Sozial - Ökologisch orientiertes Steuerrecht ausbauen
Wir wollen ökologisch schädliche Subventionen abbauen wie z.B. die Subventionierung von Dienstwagen. Die Kfz-Steuer soll nicht mehr im Wesentlichen nach dem Hubraum bemessen werden, sondern sozial verträglich auf eine CO2-Besteuerung umgestellt werden. Sie soll als ökologisches Lenkungsinstrument Anreize verstärken, auf sparsame und schadstoffarme Fahrzeuge umzusteigen. Hoch emittierende Fahrzeuge sollen aufgrund ihrer höheren Klimaschädlichkeit stärker belastet, gering emittierende Fahrzeuge dagegen deutlich entlastet werden. Die Besteuerung soll daher nicht linear, sondern progressiv erfolgen.
Wir wollen in der EU die Mindestsätze bei der Kraftstoffsteuer anheben und Kerosin in die Besteuerung miteinbeziehen. Aus diesem Aufkommen soll ein festgelegter Teil in das EU-Budget fließen und so europäische Aufgaben mitfinanzieren. So schränken wir den Tanktourismus ein und sorgen dafür, dass das Aufkommen aus der Mineralölbesteuerung überall in der EU auch dieser zugute kommt.
Erstmals in der Handelsperiode 2008 werden rund 10 Prozent der Emissionszertifikate an die Industrie versteigert und nicht mehr vollständig kostenlos abgegeben. Hierdurch nimmt der Staat bereits im Jahr 2008 rund 1 Mrd. Euro ein. Den Energiekonzernen beschert der Emissionshandel in den nächsten Jahren allerdings gigantische zusätzliche Einnahmen. Das Öko-Instituts schätzt 35 Mrd. Euro. Dieser preistreibende Effekt des Emissionshandels muss beendet werden. Gemäß EURichtlinie sollen ab 2013 alle Emissionszertifikate versteigert werden. Die Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate wollen wir zur Förderung des Energiesparens und der höheren Energieeffizienz an die Bürgerinnen und Bürger zurückgeben. Nach dem Top-Runner-Prinzip sollen nur nach neuestem Stand der Technik ausgestattete Produkte gefördert werden.
Das derzeitige Grundsteuersystem geht verschwenderisch mit Boden um. Es setzt falsche Anreize für die Stadt- Umland-Wanderung. Wir wollen die Grundsteuer ökologisch ausgestalten und damit die Anreize für einen sparsamen Flächenverbrauch verstärken. Ziel ist es, wirtschaftliche Entwicklung und Flächenverbrauch voneinander zu entkoppeln. Die Grundsteuer soll Anreize für die Mobilisierung brachliegender Baugrundstücke und zur Nachverdichtung gering bebauter Grundstücke setzen.
10) Besteuerung von Vermögen/Vermögenserträgen
a) Steuerschlupflöcher schließen
Wir wollen Steuerschlupflöcher verfassungsgemäß schließen und dafür eine Genehmigungspflicht für die Anbieter von Steuersparmodellen einführen, wie es sie ähnlich in GB und USA bereits gibt.
b) Erbschaftsteuer gerecht reformieren
Angesichts des Trends, dass Armut und Reichtum immer stärker auseinanderdriften, soll die Erbschaftsteuer verstärkt als Gerechtigkeitssteuer wirken. Wir wollen, dass die Erbschaftsteuer einen größeren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens insbesondere zur Finanzierung von Bildungsinvestitionen bringt. Ziel der Erbschaftsteuerreform ist ein ergiebigeres Erbschaftsteueraufkommen. In Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils werden alle Vermögensarten gleichermaßen zum Verkehrswert in die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein gehen. Wir wollen, dass größere Vermögen verstärkt zum Erbschaftsteueraufkommen beitragen und dass kleine Vermögen durch Freibeträge verschont bleiben. Der Steuertarif soll sich allein nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und nicht nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Deshalb soll es nur noch eine Steuerklasse geben (vgl. grünen Antrag in Drucksache 16/8185). Es wird angedacht, ob die Integration der Erbschaft- und Schenkungsteuer in die Einkommensteuer als Fernziel angestrebt werden sollte.
Bei der Abgeltungsteuer konnten wir uns nicht einigen. Deshalb präsentieren wir drei Alternativen. Die meisten Stimmen erhielt Alternative 2.
Alternative 1 - Abschaffung der Abgeltungsteuer
Mit der Einführung einer Abgeltungsteuer von 25% auf Zinsen und Dividenden kommt es heute dazu, dass Bezieher hoher Kapitaleinkommen eine Durchschnittsbelastung von weniger als 30% ihres Einkommens haben, während die Bezieher mittlerer Arbeitseinkommen mit Einkommensteuer und Sozialabgaben eine Belastung von über 50% haben können – eine absurde Situation!
Eine Schedulisierung der Einkommensbesteuerung, d.h. eine tarifliche Ungleichbehandlung von Einkünften aus unterschiedlichen Quellen, führt zu zahlreichen unerwünschten Nebeneffekten: Es wird lohnend, Einkünfte anders zu deklarieren, was kostspielige Gestaltungen, Prüfungen und Sonderregelungen erforderlich macht. Misserfolge wie mit der dualen Einkommensteuer im Falle Norwegens haben gezeigt, dass dieses Problem oft unterschätzt wurde. Unterschiedliche Besteuerung setzt falsche Anreize und verzerrt ökonomische Entscheidungen. Ein Zustand mit zu hohen Investitionen in physisches und zu geringen in Bildung kann die Folge sein. Im Unternehmenssteuerbereich wird durch die Abgeltungsteuer das Ideal der Finanzierungsneutralität verletzt. Fremdkapitalfinanzierungen werden ungerechtfertigt bevorteilt. Wir Grüne halten deshalb an einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit in einer synthetischen und progressiven Einkommensteuer fest; andere Länder haben bewiesen, dass dies auch in Zeiten der Globalisierung möglich ist. Automatisierte Datenabgleiche zwischen Banken und Finanzämtern - wie in Skandinavien und in Spanien bereits praktiziert - können Abhilfe schaffen. Auf europäischer Ebene war bereits die europäische Zinsrichtlinie ein Schritt nach vorne. Weitere müssen folgen. Diese lassen sich umso glaubwürdiger und erfolgreicher vorantreiben, wenn Deutschland nicht selbst - durch Maßnahmen wie der Unternehmenssteuerreform und der Abgeltungsteuer - den Steuerwettbewerb immer weiter vorantreibt.
Alternative 2 – Abgeltungsteuer einfacher und gleichmäßiger ausgestalten
Die Ausgestaltung der Abgeltungsteuer durch die große Koalition ist kompliziert, bürokratisch und lädt zu Steuergestaltungen geradezu ein. Denn Dividenden und Veräußerungsgewinne werden mit fast 50 Prozent gut doppelt so hoch besteuert wie Zinsen. Das schadet der Vermögensbildung und der privaten Altersvorsorge breiter Bevölkerungsschichten. Außerdem ist es steuerlich günstiger, ein Unternehmen mit Krediten statt mit eigenem Kapital zu finanzieren. Im Ergebnis wird Unternehmen das Eigenkapital zugunsten von mehr Krediten entzogen. Sie werden krisenanfälliger.
So wie sie jetzt ist, kann die Abgeltungsteuer also nicht bleiben. Ein erneuter grundlegender Systemwechsel würde allerdings mehr Schaden anrichten als nutzen, denn Gesetzesänderungen in immer kürzeren Abständen verunsichern und erschweren längerfristige Planungen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten eine verlässliche Steuerpolitik. Lässt das Vertrauen in die Politik nach und nimmt die Transparenz des Steuersystems durch häufige Kurswechsel weiter ab, kann dies negative Auswirkungen auf Investitionsklima und Steuermoral haben. Deshalb wollen wir die Abgeltungsteuer reformieren, indem wir sie einfacher, unbürokratischer und in ihrer Wirkung gleichmäßiger ausgestalten.
Alternative 3 – Bei der Abgeltungsteuer Spitzenverdiener stärker heranziehen
Eine tarifliche Ungleichbehandlung von Einkünften aus unterschiedlichen Quellen führt zu zahlreichen unerwünschten Nebeneffekten: Es wird lohnend, Einkünfte anders zu deklarieren, was kostspielige Gestaltungen, Prüfungen und Sonderregelungen erforderlich macht. Misserfolge, wie mit der dualen Einkommensteuer in Norwegen, haben gezeigt, dass dieses Problem oft unterschätzt wurde. Hinzu kommt, dass die Abgeltungsteuer in einer Situation, in der ein zusätzlicher Beitrag der Gutverdienenden zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben, aber auch zur Umverteilung erforderlich ist, hohe Kapitaleinkommen entlastet. Sie leistet das Gegenteil dessen, was notwendig ist. Eine Rücknahme der Steuer nach der Bundestagswahl wird aufgrund der Umstellungskosten bei Banken und BürgerInnen jedoch nicht ohne weiteres möglich sein.
Grüne Steuerpolitik muss auf dieses Dilemma zwischen Korrekturbedarf und steuerpolitischer Verlässlichkeit eine Antwort formulieren. Gerechte Steuerpolitik kann nicht bei der Abgeltungsteuer stehen bleiben, sondern muss die Einbeziehung von Spitzenverdienern in die Umverteilungssysteme sicherstellen. Neben einer Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes, die den Umfang der Sonderbehandlung von Kapitalerträgen mindert, gilt es deshalb hohe Kapitalerträge in die sozialen Sicherungssysteme einzubeziehen. Die Verbeitragung von Kapitalerträgen und die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze im Rahmen der grünen Bürgerversicherung bekommen also neue Priorität.
11) Steuern im Rahmen der Globalisierung
Wir wollen mit einer Finanzumsatzsteuer Europa finanziell auf neue Füße stellen. Die Finanzumsatzsteuer soll die Geschäfte mit Aktien, Anleihen und Derivaten besteuern. Sie ist umfassender als die Tobin-Tax, die sich nur auf Devisenumsätze bezieht. Wir wollen eine Ticket-Tax, wie sie in GB, Frankreich und Schweden bereits existiert.
Die Entwicklung hin zu einem europäischen Binnenmarkt darf vor dem Steuerrecht nicht haltmachen. Bisher ist es so, dass der Europäische Gerichtshof mit vielen einzelnen Entscheidungen die Regelungen der nationalen Steuerrechte schleift, die dafür sorgen sollen, dass inländische Wertschöpfung bzw. Gewinne auch im Inland versteuert werden sollen. Der legalen Steuerumgehung durch Verlagerung von Unternehmensteilen oder Gewinnen ins Ausland wird so Tür und Tor geöffnet. Der Steuerwettbewerb in Europa wird dadurch ein unproduktives Wetteifern um Steuervorteile und verkompliziert das Steuerrecht, die Steuerbasis wird ausgehöhlt. Wir wollen mit einem europäischen Unternehmensteuerrecht und Mindeststeuersätzen dieser Entwicklung Einhalt gebieten.
12) Wir wollen den Solidaritätszuschlag in einen Bildungssoli umwandeln.
In den Jahren ab 2010 sollen die Solidarpakt-Zahlungen an die neuen Länder nach bisheriger Planung des Bundes nach und nach abgeschmolzen und Ende 2019 abgeschafft werden. Wir plädieren dafür, die dadurch freiwerdenden Soli-Einnahmen zum Teil zur Entschuldung armer Bundesländer und Gemeinden und zu einem anderen Teil für Bildungsinvestitionen auszugeben. Zwischen 2010 und 2019 stünden für beides zusammen insgesamt etwa 55 Milliarden Euro zur Verfügung.
13) Wir wollen die Finanzkraft der Kommunen stärken und die Gewerbesteuer als wichtigste Finanzierungsquelle auch für die Zukunft sichern.