"Sieg der Demokratie"
Laut einem Urteil des thüringischen Verfassungsgerichts in Weimar vom Freitag ist die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen unzulässig. Astrid Rothe-Beinlich, thüringische Landessprecherin und Mitglied des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen, nannte das Urteil einen "Sieg der Demokratie".
Rothe-Beinlich zeigte sich erfreut nun "allen Bürgerinnen und Bürgern zur Kommunalwahl sagen zu können, dass tatsächlich jede Stimme entscheidend ist". Es sei nur schade, dass die Landesregierung nicht von selbst in der Richtung aktiv geworden sei. Nun forderte Rothe-Beinlich die CDU-Landesregierung auf "schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen".
Eine Fünf-Prozent-Klausel verletze die Chancengleichheit der Parteien, betonte Rothe-Beinlich. Dies sei verfassungsrechtlich nur dann zulässig, "wenn dies zur Funktionsfähigkeit der Volksvertretung zwingend nötig ist." Das sei auf der kommunalen Ebene nicht der Fall.
Urteil bringt Bereicherung in der Kommunalpolitik
Gerade im kommunalen Bereich würden neue politische Ideen und Initiativen geboren, so Rothe-Beinlich weiter, die zu einer "Bereicherung der Kommunalpolitik" führen würden. Werden kleine Parteien nicht gewählt, weil sie "ohnehin keine Chance haben", schade dies der Demokratie.
Darüber hinaus widersprach Rothe-Beinlich der Argumentation, dass die Fünf-Prozent-Hürde notwendig sei, um Rechtsextremen den Einzug in die Kommunalparlamente zu erschweren. "Dies kann nur durch Aufklärung, engagiertes Eintreten gegen Rechtsextremismus in jeglicher Form und überzeugende Angebote an die Wählerinnen und Wähler" erreicht werden, stellte Rothe-Beinlich fest. (11.04.2008)