Länderrat, 5. April 2008, Jerusalemkirche, Berlin
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R-02-129neuResolutionen
Antragsteller/innen:Sylvia Löhrmann u.a.
Gegenstand:Medienpolitik
Anmerkungen:

Änderungsantrag zu R-02

Zeile 129-137: ersetzen durch:

Im Öffentlichen-Rechtlichen Rundfunk hat Schleichwerbung auch künftig nichts zu suchen. Eine entsprechende Ankündigung der Intendanten von ARD und ZDF, auf Schleichwerbung zu verzichten, wird von uns begrüßt. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk muss sich in der Werbeintensität auch weiterhin von der privaten Konkurrenz massiv unterscheiden. Dies bedeutet für uns:

  • Unterbrecherwerbung nur in Ausnahmefällen
  • keine Werbung in Kinderprogrammen analog zum KIKA
  • völliges Verbot von Sponsoring nach 20 Uhr außer bei Kultur- und Sportprogrammen

Darüber hinaus erkennen Bündnis90/DIE GRÜNEN an, dass Werbung ein Teil der öffentlichen Kommunikation in der Mediengesellschaft ist. Davon soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere Sportübertragungen, die für Bündnis90/DIE GRÜNEN ein Teil der Information und damit der Grundversorgung sind, wären bei einem völligen Werbeverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur noch für das Privatfernsehen finanzierbar.

Begründung:

Werbefreiheit ist ein hehres Ziel, wir sind uns allerdings bewusst, dass bestimmte Ereignisse von besonderen öffentlichen Belangen (im Bereich von Sport und Kultur) nicht ohne Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistet werden können. Die Finanzierung der Einnahmeausfälle ist bisher ungeklärt. Wer die KEF-Berichte kennt, weiß, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhebliche Einsparleistungen seit Jahren konsequent erwirtschaften. Diese Anstrengungen müssen aus grüner Sicht gerade auch im Hinblick auf bürokratische Strukturen weiter vorangetrieben werden.

Dieser Antrag wird auch unterstützt von Martin-Sebastian Abel, Jürgen Walter, Oliver Keymis und Börje Wichert

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