Länderrat, 5. April 2008, Jerusalemkirche, Berlin
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D-01-24BKA-Gesetz stoppen - Demokratie stärken
Antragsteller/innen:Ingrid Hönlinger
Gegenstand:Demokratiepolitik
Anmerkungen:

Änderungsantrag zu D-01

Der Länderrat möge beschließen:

Nach Zeile 24 wird ergänzt:

Außerdem muss die Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgerinnen und –trägern (wie z.B. Ärzten/Ärtzinnen, Anwälten/Anwältinnen, Journalisten/Journalistinnen) sowie deren Berufshelferinnen und –helfern entsprechend ihrem jeweiligen, bis heute gültigen, Zeugnisverweigerungsrecht geschützt bleiben. Eine Differenzierung nach einzelnen Berufsgruppen darf in diesem Zusammenhang nicht stattfinden.

Begründung:

Mit dem Zeugnisverweigerungsrecht wird das Vertrauensverhältnis zwischen bestimmten Berufsangehörigen und den Personen geschützt, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Zu diesen Berufsgruppen zählen Geistliche, Strafverteidiger/innen, Anwälte/Anwältinnen, Ärtze/Ärztinnen, Mitglieder von Beratungsstellen, Abgeordnete oder Journalisten/Journalistinnen einschließlich ihrer Berufshelfer/innen.

Im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird bereits zwischen einem „Zeugnisverweigerungsrecht erster und zweiter Klasse“ unterschieden. Absolut geschützt ist die Kommunikation mit Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteider/innen. Nur relativ geschützt ist die Kommunikation mit den anderen Berufsgruppen. Die Zulässigkeit verdeckter Ermittlung und Verwertung von Erkenntnissen hängt hier von einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ab. Dort wird abgewogen, was schwerer wiegt, das staatliche Interesse daran, die Informationen zu erlangen oder das berufliche Interesse an der Geheimhaltung von Informationen.

Eine solche Unterscheidung ist sachlich nicht gerechtfertigt und untergräbt das Vertrauensverhältnis zu Berufsgruppen, die mit sensiblen Informationen umgehen.

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