Länderrat, 5. April 2008, Jerusalemkirche, Berlin
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R-02-039Resolutionen
Antragsteller/innen:Sylvia Löhrmann u.a.
Gegenstand:Medienpolitik
Anmerkungen:

Änderungsantrag zu R-02

Zeile 39: „besonders auch in der Koppelung verschiedener Medien.“ streichen.

Begründung: Dopplung des Konvergenzthemas, siehe hierzu Resolution, Seite 2,

Zeilen 48-55

stattdessen hier einfügen:

„Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 ein wegweisendes Urteil gefällt. Es hat ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" geschaffen, analog zum Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung", welches aus dem Jahre 1993 stammt. Damit hat das Bundesver-fassungsgericht die Computernutzung als Teil der verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitssphäre definiert und das Grundgesetz dem Informationszeitalter angepasst. Wir GRÜNE begrüßen diese als „historisch“ zu bezeichnende Entscheidung ausdrücklich.“

Begründung:

Diese Passage bezieht sich konkret auf das vorher Geschriebene und berücksichtigt die wegweisende aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – dies darf in einem aktuellen grünen medienpolitischen Papier nicht ungenannt bleiben.

 

Dieser Antrag wird auch unterstützt von Martin-Sebastian Abel, Jürgen Walter, Oliver Keymis und Börje Wichert

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