| Antragsteller/innen: | Martin Böttcher |
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| Gegenstand: | Kinderpolitik |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu K-03
In Zeile 25 nach „…in Zukunft“ ist einzufügen: „auch“
Begründung: Es wird in K-02 Zeile 57 gefordert, dass Erzieherinnen „perspektivisch auch an Hochschulen“ auszubilden seien. Um zu diesem Antrag konform zu sein, muss auch in K-03 die Hochschulbildung als zusätzliche Möglichkeit angeboten werden. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob alle Hebammen (also auch jene, welche nicht explizit als Familienhebammen auszubilden sind) ein Hochschulstudium abschließen müssen. Die Ausbildung der Hebammen wird dadurch Bewerberinnen ohne Abitur verwehrt.