| Antragsteller/innen: | Bundesvorstand |
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| Gegenstand: | Kinderpolitik |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 26.03.2008 |
Föderalismusreform als Weichenstellung für Zukunftsaufgaben nutzen – für einen Bildungssoli
Die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist zwingend erforderlich, da die vorhandenen Regelungen zur Haushalts- und Finanzplanung bei der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte an ihre Grenzen stoßen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind veraltet und ungeeignet, die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Haushalte und die Finanzierung von Zukunftsaufgaben aufrecht zu erhalten.
Die heutigen Schulden der öffentlichen Haushalte in Deutschland nehmen immer noch stetig zu. Der gesamtstaatliche explizite Schuldenstand von 1,5 Billionen Euro bindet in Bund, Ländern und Kommunen zunehmend öffentliche Mittel, allein der Bund zahlt pro Jahr über 40 Mrd. € Zinsen. Diese enormen Zinslasten machen Investitionen immer schwerer. Zukunftsaufgaben wie Bildungsfinanzierung und die gerechte Modernisierung unseres Sozialstaats bleiben so zunehmend auf der Strecke.
Wir wollen nicht, dass durch überbordende Schuldenpolitik Lasten für die nächste Generation aufgehäuft werden, die diese dann mit Zins und Zinseszins zurückzahlen muss und die ihre Gestaltungsmöglichkeiten einschränken. Wir treten daher für eine Politik ein, die generationengerechte Gestaltungsmöglichkeiten auch in der Zukunft ermöglicht. Hierzu gehört, den hohen Stand von Bildung, Forschung und Entwicklung in Deutschland zu erhalten bzw. auszubauen.
Die Zukunft Deutschlands als rohstoffarmes Land hängt wesentlich von der Qualität und dem Umfang seines Bildungs- und Forschungssystems ab. Gegenwärtig liegen die deutschen Bildungsausgaben (4,6% von BIP) deutlich unter dem Durchschnitt aller OECD-Staaten (5,4%). Länder wie Dänemark (8,4%), Schweden (7,4%) oder Norwegen (7,6%) haben hier schon die Weichen richtig gestellt.
Vor diesem Hintergrund sehen wir die Föderalismuskommission II als Chance, grundlegende Veränderungen im Haushalten und in den Haushalten von Bund und Ländern auf den Weg zu bringen. Die Föderalismuskommission II ist geradezu in der Pflicht, den Weg für Lösungen frei zu machen. Mit ihrer Zweidrittelmehrheit in Bund und Ländern steht der Großen Koalition zudem das Tor zu grundlegenden notwendigen Reformen weit offen. Wir Grüne fordern, dass diese Chance genutzt wird zur Einführung eines Bildungssoli.
Die Finanzierung der Bildungsaufgaben ist in erster Linie Aufgabe der Länder. Durch eine Reform der Finanzbeziehungen und durch die Verankerung einer Schuldenbremse werden nicht nur der Bundeshaushalt, sondern auch die Länderhaushalte konsolidiert und damit in die Lage versetzt, Zukunftsaufgaben besser finanzieren zu können. Hinzu tritt das Instrument einer Altschuldenhilfe für die hoch verschuldeten Länder. Außerdem sollen die Länder durch eigene Einnahmekompetenzen die Möglichkeit erhalten, mehr Bildungsausgaben zu finanzieren. Selbstverständlich braucht es weiterhin einen Ausgleich zwischen strukturschwachen und strukturstarken Ländern.
Doch auch der Bund ist gefordert, die Länder bei der Bildungsfinanzierung und beim Aufbau einer Teilhabeinfrastruktur durch einen Finanzierungsanteil zu unterstützen. Zur Finanzierung stehen überschüssige Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zur Verfügung. Damit finanzieren wir den Bildungssoli. Überschüssig sind Teile der Einnahmen insofern, weil sie die konkreten Ausgaben des Bundes für den Solidarpakt bis 2019 übersteigen, denn diese Mittel an die ostdeutschen Bundesländer werden bis 2019 degressiv abgeschmolzen. Gegenwärtig fließen die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag dem Bund alleine zu. Der Bund könnte bei diesen Überschüssen auf einen Teil verzichten. Hierfür stehen nach Abzug der Altschuldenhilfe für die besonders finanzschwachen Länder ab 2010 Mittel in Höhe von 23 Mrd. € bis 2019 zur Verfügung.
Zur weiteren Finanzierung von ausreichender Bildungs- und Teilhabeinfrastruktur bleiben darüber hinaus grundlegende Finanzierungsquellen, welche auch nach 2019 tragen und zusätzliche Mittel flüssig machen, notwendig. So sind neben den Überschüssen aus dem Solidaritätszuschlag gesamtstaatlich Mehreinnahmen in Höhe von jährlich bis zu 11,5 Mrd. € durch die Einführung einer Bundessteuerverwaltung zu erzielen. Eine solche muss daher zügig umgesetzt werden. Neben den steuerlichen Mehreinnahmen wird hierdurch auch größere Steuertransparenz und Steuergerechtigkeit erreicht. Auch Mehreinnahmen in der Erbschaftssteuer, die Erhöhung des Spitzensteuersatzes sowie eine verfassungskonforme Abschmelzung des Ehegattensplittings sind notwendige Schritte zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte, ohne welche die zwingend notwendige Finanzierung der Zukunftsaufgabe Bildung und Teilhabeinfrastruktur und der Aufbruch zu neuer Gerechtigkeit nicht möglich ist.