| Antragsteller/innen: | Rainer Bode |
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| Gegenstand: | Resolutionen |
| Anmerkungen: | der Antrag wird von der BAG Medien unterstützt |
Medienwelt im Umbruch: Rundfunk im digitalen Zeitalter – Grüne für mehr Qualität und Vielfalt
Wir GRÜNE setzen uns für eine vielfältige und pluralistische Mediengesellschaft ein und wollen ein breites und qualitativ hochwertiges Angebot im Rundfunk garantieren.
Die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen und politischen Leben ist auch abhängig von unserer Medienlandschaft. Durch ihre Informations-, Meinungs- und Willensbildungsfunktion liefern die Medien die Grundlage einer lebendigen freiheitlichen Demokratie.
Die digitale Spaltung von heute muss gestoppt werden und darf nicht die soziale Spaltung von morgen bedeuten. Bürgerinnen und Bürger müssen selbst festlegen können, inwieweit sie den Medien Platz im alltäglichen Leben einräumen wollen und welche Angebote und Techniken sie nutzen wollen.
Wir Grüne wollen daher die gesellschaftlichen Herausforderungen im Auge behalten. Unser Ziel ist es, die Vielfalt der Medien zu sichern und ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Die digitale Revolution des 21. Jahrhunderts verändert unsere Gesellschaft ähnlich tiefgreifend wie die industrielle Revolution des 19. Jahrhunderts. Im Zentrum dieser Revolution stehen die Medien. Computer und Internet durchdringen unser Leben, unsere Art zu arbeiten und die Gestaltung unserer Freizeit. Medien prägen die Gesellschaft von jeher, aber die große Zahl neuer Angebote und Dienste führt dazu, dass die mediale Kommunikation die Gesellschaft sehr viel stärker durchdringt und beeinflusst als in der Vergangenheit. Die digitalisierten Medien beschleunigen unseren Alltag. Fast alle Inhalte können in kurzer Zeit nahezu unbegrenzt vervielfältigt und weitergegeben werden. Ein gefilmtes Ereignis erscheint innerhalb kürzester Zeit auf den unterschiedlichsten Plattformen. Die Masse an Informationen vergrößert sich ständig. Es ergeben sich Chancen und neue Schwierigkeiten. Wir müssen lernen, in der Menge der Informationen zu navigieren, um in der Datenflut nicht zu ertrinken und zu entscheiden, was wichtig und was unwichtig ist.
Die fortschreitende Digitalisierung verstärkt den Trend zur individualisierten Kommunikation. Ob Informations-, Dokumentations-, Sport- oder Astro-Kanäle - für fast jeden Geschmack und Bedarf gibt es heute das entsprechende Angebot. Durch on-demand-Dienste ist kein fester Programmablauf mehr diktiert. Stattdessen können Sendungen zu beliebiger Zeit abgerufen werden. Dieser Trend bringt ein Mehr an individuellen Freiheiten. Die technische Entwicklung bietet neue Möglichkeiten für innovative Angebote und Produkte und ermöglicht es, individuelle Informations- und Kommunikationsbedürfnisse zu befriedigen.
Doch neue Freiheiten können auch Gefahren mit sich bringen. So besteht die Sorge, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt verloren geht und Vereinzelung und Entfremdung von der Wirklichkeit durch übermäßigen Medienkonsum verstärkt werden.
In der digitalen Welt hinterlassen alle Bürgerinnen und Bürger zwangsläufig Spuren, teilweise bereitwillig und bedenkenlos, wie in zahlreichen Online-Communities. Ihre persönliche Kommunikation im Netz wird transparent und für andere nachvollziehbar und überwachbar. Daher geht es für uns um einen deutlicheren Schutz der persönlichen Daten im digitalen Zeitalter, besonders auch in der Koppelung verschiedener Medien.
In der digitalen Welt geht es nicht mehr nur um öffentlich-rechtliche oder private Rundfunkanbieter, immer mehr Privatpersonen bieten Informationen jeglicher Art aufbereitet an. Dabei wird auch das Handy immer stärker zum Trägermedium, immer mehr Netzbetreiber verbreiten Rundfunk. Neue Anbieter verlangen nach Platz im „Äther“, um ihren Service drahtlos anzubieten. Rundfunkbetreiber und Telekommunikationsunternehmen konkurrieren um attraktive Frequenzspektren. Daran zeigt sich, dass der Begriff des Rundfunks immer schwieriger zu bestimmen ist. Die Medienpolitik ist zunehmend herausgefordert, hier neue Angebote sinnvoll zuzuordnen.
In der Medienlandschaft verwischen immer mehr Grenzen, sowohl zwischen den einzelnen Medien als auch geografisch. Der Wandel wird jedem von uns im Alltag sichtbar. Die Geräte zur Mediennutzung sind zunehmend multifunktional. Das Handy dient zum Telefonieren, aber auch zum Radio hören und zum E-Mail-Abruf, das Handy-TV steht vor der Tür. Der Computer wird nicht nur zur Datenverarbeitung, sondern verstärkt auch zum Medienkonsum genutzt, sei es per Internetfernsehen oder über Videoplattformen. Inzwischen bieten auch Netzbetreiber Inhalte an. Und Finanzinvestoren entdecken die Medien als Anlageobjekte.
Wenn die Medienaufsicht diese Entwicklungen nicht nur beobachten, sondern gestalten soll, braucht sie entsprechende rechtliche Grundlagen. Denn in ihrer derzeitigen Struktur ist sie diesen neuen Herausforderungen nicht gewachsen.
I. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – die Basis unseres dualen Rundfunksystems
Für die Medienpolitik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommt es darauf an, die grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Medien zu wahren und gleichzeitig die Medien nicht aus der Verantwortung für die gesellschaftliche Entwicklung zu entlassen. Deswegen bleibt für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch und gerade im digitalen Zeitalter ein unverzichtbarer Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft.
Die gesellschaftliche Bedeutung der Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird angesichts der unübersichtlichen Zahl von Medienangeboten größer anstatt geringer. Denn der öffentlich-rechtliche Programmauftrag besteht darin, unabhängige, umfassende und frei verfügbare Angebote zur Verfügung zu stellen - und zwar für die ganze Gesellschaft und für alle Altersgruppen.
Die privaten Rundfunkveranstalter können und wollen diese Anforderungen nicht erfüllen. Sie wurden zugelassen, weil ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk existiert, der Meinungsvielfalt und Pluralismus garantiert. Die zusätzlichen Übertragungswege ändern daran nichts. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, will er seinem grundgesetzlich verbürgtem Auftrag gerecht werden und alle Bürgerinnen und Bürger erreichen.
Dies gilt auch für den Auslandsrundfunk. Die Deutsche Welle spielt auf internationaler Ebene eine bedeutende Rolle. Sie gehört weltweit zu den wichtigsten unabhängigen Informationsmedien über Deutschland. Ihre Arbeit besonders im Bereich der Aus- und Fortbildung von ausländischen Journalistinnen und Journalisten ist ein wichtiger Beitrag zum Aufbau von demokratischen Strukturen in bestimmten Regionen. Daher gilt es, die Finanzierung der Deutschen Welle aus dem Bundeshaushalt zu sichern. Entsprechend der neuen Aufgaben durch das Internet wollen wir die Deutsche Welle, gerade als unabhängige Stimme in Krisenregionen, stärken.
1. Qualität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im Rahmen der Grundversorgung die demokratische und kulturelle Verantwortung, Programmangebote in den Bereichen Information, Bildung und Unterhaltung anzubieten. Diese Programme verbinden idealerweise Qualität und Akzeptanz – und müssen im Zweifelsfall Qualität vor Quote setzen. Weder dürfen sich ARD und ZDF dem privaten und kommerziellen Programm weiter angleichen, noch dürfen sie sich auf Nischen- und Minderheitenprogramme reduzieren lassen. Sie müssen regelmäßig überprüfen, ob das Angebot dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag entspricht.
Das Durchschnittsalter der Zuschauerinnen und Zuschauer von ARD und ZDF liegt bei über fünfzig Jahren. Öffentlich-rechtliche Programme müssen jedoch für alle Altersgruppen attraktiv sein und die Interessen von Minderheiten berücksichtigen. Es gehört zum öffentlich-rechtlichen Auftrag, zur Integration und Verständigung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen beizutragen.
Die „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betont worden. Für uns Grüne bedeutet diese Garantie: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss neue Übertragungswege und Formate nutzen. Konkret sprechen wir uns für ein Online-Angebot als „dritte Säule“ neben Hörfunk und Fernsehen aus. Stellt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Anforderungen der Digitalisierung nicht, wird er jüngere Zuschauerinnen und Zuschauer nicht erreichen können.
Öffentlich-rechtliche Inhalte müssen der Öffentlichkeit so breit wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Dem Internet kommt hierbei eine herausragende Bedeutung zu. Wir fordern den Aufbau von frei zugänglichen Archiven mit öffentlich-rechtlichen Inhalten, beispielsweise unter "Creative Commons“-Lizenzen. Solche Lizenzierungsmodelle ermöglichen es den öffentlich-rechtlichen Anstalten, ihre Inhalte zu schützen, sie aber gleichzeitig zur Einbindung auf nicht-kommerziellen Webseiten oder zur Nutzung im Unterricht zur Verfügung stellen zu können.
Die Nutzung freier Lizenzen fördert kulturelle und mediale Kreativität und Vielfalt und berücksichtigt stärker die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer. Wir begrüßen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk beginnt, sich für dieses kreative Lizenzierungsmodell zu öffnen. Dem Vorbild des NDR und SWR müssen weitere Landesrundfunkanstalten und Sender umgehend folgen.
Eine Debatte über den „Public Value“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst für uns nicht nur den zwischen der EU-Kommission und Deutschland beschlossenen „Drei-Stufen-Test“. Dieser prüft, ob neue Angebote zum Programmauftrag gehören und zum publizistischen Wettbewerb beitragen. Im Mittelpunkt eines Konsultationsprozesses zum „Public Value“ sollten die grundsätzlichen Fragen stehen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Ziel erreichen kann, Öffentlichkeit herzustellen und welchen Wert der öffentlich-rechtliche Rundfunk für unsere Gesellschaft hat.
Die Rundfunkanstalten sind dazu aufgefordert, einen Prozess in Gang zu setzen, der diese Fragen in einer gesamtgesellschaftlichen Debatte umsetzt. Im Ergebnis können wir uns eine Methode vorstellen, die sich am „Public-Value-Test“ der britischen BBC orientiert. Dieses Verfahren ist jedoch unabhängig vom „Drei-Stufen-Test“ für neue Angebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Die öffentlich-rechtlichen Programme müssen sich nicht nur durch Qualität, sondern auch durch ihre Unabhängigkeit von den privaten Programmen unterscheiden. Deswegen wollen wir, dass Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärker begrenzt werden.
Um seine Glaubwürdigkeit und Seriosität zu stärken, plädieren wir dafür, auf Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verzichten und Sponsoring weitgehend auf kulturelle und sportliche Ereignisse zu beschränken. Die Anstalten müssen alle Anstrengungen aufbringen, um die Einnahmeausfälle durch eine schlankere Verwaltung und effektivere Strukturen zu kompensieren.
Die neue EU-Fernsehrichtlinie will Produktplatzierungen zulassen. In der Folge wird es zukünftig versteckte Werbung innerhalb von Filmen und Serien geben. Produktplatzierungen dominieren nicht nur das Bild, sondern auch die Handlung und untergraben die Glaubwürdigkeit der Sendungen. Wir setzen uns dafür ein, dass die öffentlich-rechtlichen Programme an einer eindeutigen Trennung von Werbung und Programm festhalten. ARD und ZDF müssen sich verpflichten, auch bei Eigen- und Auftragsproduktionen auf Produktplatzierungen zu verzichten. So genannte unentgeltliche (Produkt-) Beistellungen oder Produktionshilfen, wie das kostenlose Zurverfügungstellen von Fahrzeugen, spielen auch in öffentlich-rechtlichen Produktionen eine große Rolle. Diese müssen gegenüber den Zuschauerinnen und Zuschauern transparent und kenntlich gemacht werden.
Das Herzstück des öffentlich-rechtlichen Programms sind hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine intensive theoretische und praktische Ausbildung und eine niveauvolle Weiterbildung gehören zum öffentlich-rechtlichen Auftrag dazu. Befristete Verträge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten die Ausnahme und nicht die Regel sein, um langfristig auf gut ausgebildetes Personal zurückgreifen zu können. Dabei ist es wichtig, dass weiterhin spezifisch für einzelne Medienberufe ausgebildet wird. Der Trend zu Videojournalistinnen und -journalisten sowie trimedialen oder multimedialen Redaktionen darf nicht zu einer Verflachung des Ausbildungsniveaus führen.
Die innere Rundfunkfreiheit ist ein wichtiges Instrument, damit Redakteurinnen und Redakteure unabhängig agieren können. Wir plädieren für eine stärkere Verankerung von Redaktionsstatuten als Stärkung der inneren Rundfunkfreiheit. Redaktionelle Entscheidungen müssen sich am öffentlich-rechtlichen Programmauftrag orientieren.
Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestalten heute einen wachsenden Anteil der öffentlich-rechtlichen Programme. Ihre Arbeitsbedingungen und -verträge müssen ihrer Verantwortung entsprechend gestaltet werden.
2. Zukunftsfähigkeit der Gremien sichern – Rundfunkräte stärken und professionalisieren
Die gesellschaftliche Kontrolle der Rundfunkprogramme durch die Rundfunkräte oder den Fernsehrat ist ein Grundprinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Rundfunkräte entscheiden über die Grundsätze des Programms und achten auf deren Einhaltung. Jenseits dieser Programmgrundsätze brauchen die Redaktionen die Freiheit, unabhängig von den Interventionen einzelner Rundfunkratsmitglieder diese Grundsätze in konkretes Programm umzusetzen.
Damit die Gremien ihren Aufgaben gerecht können, wollen wir sie stärken. Sie sollen schneller reagieren können und die Durchsetzungskraft erhalten, die ihnen auf dem Papier zusteht. Beispielsweise wurden den Gremien in der Vergangenheit nicht alle Verträge zwischen den öffentlich-rechtlichen Anstalten und Produktionsfirmen vorgelegt. Auch dadurch sind Moderatorinnen und Moderatoren Privilegien eingeräumt worden, die zu einem Ansehensverlust von ARD und ZDF geführt haben. Ebenso muss Schleichwerbung im Programm erkannt und verhindert werden.
Die Räte sollen zur Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt sein, wissenschaftliche Expertisen und Gutachten in Auftrag zu geben oder besondere Sachverständige hinzuzuziehen. Das schließt Auftragsforschung ein, die an externe Institute vergeben werden kann. Die Gremien können sich auf diesem Weg Fachwissen und Einschätzungen zu bestimmten Fragen einholen. Die Gremienmitglieder sollen zu diesem Zweck auf ein eigenständiges Budget zurückgreifen können.
Alle Rundfunkräte sollen zu Fragen des Programms öffentlich tagen, um Transparenz zu fördern – so wie es bereits von einigen Rundfunkgremien praktiziert wird (z.B. BR und RBB). Wir fordern, dass die Mitgliedschaft in den Rundfunk- und Verwaltungsräten sowie dem Fernsehrat für Vertreterinnen und Vertreter der Exekutive grundsätzlich nicht mehr möglich ist, um die Staatsferne des Rundfunks tatsächlich umzusetzen.
Die Mitglieder aller Rundfunkgremien sollen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen zu journalistischen, technischen und datenschutzrelevanten Themen teilnehmen, wie das in einigen Rundfunkgremien bereits der Fall ist.
Die gesellschaftliche Kontrolle durch die Gremien kann nur funktionieren, wenn die gesellschaftliche Realität durch die Zusammensetzung der Rundfunkräte und im Fernsehrat abgebildet wird: In regelmäßigen Abständen müssen die Landesparlamente prüfen, ob die in den Gremien vertretenen Verbände und Institutionen tatsächlich das geforderte Kriterium der gesellschaftlichen Relevanz erfüllen. Bedauerlicherweise sind beispielsweise Dachorganisationen von Migrantinnen und Migranten in einigen Gremien auch heute noch nicht vertreten.
3. Für eine vielfältige Produktionslandschaft – Transparenz bei Tochtergesellschaften erhöhen
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist durch eine Vielzahl von Tochterfirmen und Beteiligungen an privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen ein hochkomplexes Gebilde geworden, das sich der wirtschaftlichen Kontrolle der Gremien weitgehend entzieht. Wir verlangen deshalb, dass die Verträge der Tochterfirmen unter die Aufsicht der Gremien gestellt werden.
Um kleine, wirtschaftlich unabhängige und zur kulturellen Vielfalt beitragende Produzenten sowie ein innovatives Programm zu fördern, sollen unabhängige Produktionen verstärkt Teile des Programms liefern – so wie es die EU vorsieht. Beteiligungen an großen Studios sollten zugunsten von Aufträgen an unabhängige Produzenten nicht weiter ausgebaut werden.
Wir wollen eine vielfältige Produktionslandschaft fördern und den Produktionsmarkt möglichst offen, transparent und innovativ halten. Dazu wollen wir die von den einzelnen Sendergruppen unabhängigen Produzenten stärken. Damit die auch von Europa geforderte Zusammenarbeit der Sender mit von ihnen unabhängigen Produzenten ihren Sinn und Zweck erfüllt, brauchen wir Kriterien, die den Begriff des “unabhängigen Produzenten" klarer definieren. Wir orientieren uns an den Kriterien, die Bestandteil der Neufassung der europäischen Fernsehrichtlinie sind. Sie umfassen die Eigentumsverhältnisse an der Produktionsgesellschaft und den Umfang der an ein und denselben Fernsehveranstalter gelieferten Programme.
Um die Unabhängigkeit von Produzentinnen und Produzenten zu stärken, ist es wichtig, dass das Kriterium des Eigentums an der Sekundärrechtenquote erfüllt ist. Dies sind Rechte, bei denen eine weitere Verwendung z.B. durch Bild- und Tonträger oder besondere Aufführungsrechte vorgesehen sind. Produzentinnen und Produzenten sind nur dann unabhängig, wenn sie selbst Verwertungsrechte über ihre Inhalte besitzen und nicht nur von Sendern, sondern auch von einzelnen Vertriebsplattformen unabhängig sind. Damit wird dem rechtlich ohnehin fraglichen Ausverkauf sämtlicher Rechte eines Produzenten vorgebeugt. Hierbei muss Regisseurinnen und Regisseuren sowie Drehbuchautorinnen und -autoren eine angemessene Vergütung gewährleistet werden.
4. Öffentlich-rechtliche Struktur sinnvoll verändern
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte strukturell künftig zweigeteilt sein: 1. ein Netzwerk bestehend aus den föderalen Anstalten der ARD mit dem Ersten Programm und ihren regionalen Hörfunk- und Fernsehprogrammen sowie 2. ein bundesweit organisiertes Netzwerk, bestehend aus dem ZDF mit seinem Fernsehprogramm und dem Deutschlandradio mit den beiden Radioprogrammen Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur.
Doppelstrukturen in der Verwaltung erzeugen Kosten, die zu viele Mittel binden und den Programmen fehlen. Für die Sicherung der Qualität werden diese bestehenden organisatorischen Doppelstrukturen mit zwei selbständigen Anstalten, mit zwei Intendantenposten, doppelten Direktionen und einem doppelten Verwaltungsapparat langfristig nicht benötigt. Dabei soll nicht einfach das Deutschlandradio in das ZDF eingegliedert werden. Stattdessen muss der Zusammenschluss genutzt werden, um eine neue Anstalt entstehen zu lassen, deren Struktur die Programmleistung in den Vordergrund stellt und durch die Zusammenlegung der Verwaltungen die dafür benötigten Mittel einspart.
Voraussetzung für diese Strukturreform ist aber die Sicherung und redaktionelle Unabhängigkeit des Fernsehprogramms und der beiden Hörfunkwellen, die wir aus grüner Sicht als wichtige meinungsbildende Ergänzung zu den regionalen Hörfunkprogrammen der Landesrundfunkanstalten betrachten. Im Aufsichtsgremium dieser Rundfunkanstalt sollen mehr Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen als von staatlichen Entsendern sitzen. Dadurch verbessern wir die unabhängige Kontrolle, vor allem gegenüber der bisherigen Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates.
5. Gebührenmodell modernisieren
Die Rundfunkgebühr für einzelne Geräte hält mit den neuen technischen Entwicklungen nicht Stand und sorgt für Verwirrung. Grundsätzlich sind Rundfunkgebühren nötig und richtig, um einen unabhängigen und funktionsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu garantieren. Die heutige Ausgestaltung der Gebühr trägt aber dazu bei, dass die Rundfunkgebühr in der Bevölkerung zunehmend an Akzeptanz verliert.
Deshalb wollen wir die Gebühr vereinfachen. Wir wollen weg von der gerätegebunden Gebühr hin zu einer Mediengebühr. Nach unserem Modell zahlen die Haushalte keine höhere Gebühr als heute. Im Gegenteil: Es ist mit einer etwas geringeren monatlichen Gebühr zu rechnen. Das Modell ist aufkommensneutral. Das bedeutet, dass sich die Summe der Einnahmen nicht ändert, weil wir en eine gesicherte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantieren wollen.
Die „grüne“ Mediengebühr wird pro Haushalt und in Unternehmen gestaffelt nach Größe und Branchenzugehörigkeit erhoben. Die Mediengebühr ist ein einheitlicher und übersichtlicher Betrag und geht auf die Entwicklung der technischen Geräte ein: Denn nicht nur PCs mit Breitbandanschluss, sondern auch Handys sind zukünftig rundfunkempfangsfähig.
Bürgerinnen und Bürger mit sehr niedrigen Einkommen dürfen durch die Rundfunkgebühren nicht belastet werden. Wir fordern, dass die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) umfassend von der Möglichkeit Gebrauch macht, in besonderen Härtefällen von der Gebührenpflicht zu befreien. Dies soll auch der Fall sein, wenn kein Behördenbescheid (BaFög, ALG o.ä.) vorgelegt werden kann, das verfügbare Einkommen oder die Rente aber unterhalb der Armutsgrenze liegen.
Mit der Mediengebühr sparen wir uns die ständig wiederkehrenden Diskussionen darüber, für welchen Typ von Gerät wie viel gezahlt werden soll - denn mit einer Gebühr sind dann alle Geräte in einem Haushalt erfasst. Für Privathaushalte fällt außerdem die Unsicherheit weg, was als Erst- und was als Zweitgerät gilt.
Unser Gebührenmodell ist einfacher, weil einzelne Geräte nicht mehr an- und abgemeldet werden müssen. Die Aufgaben der GEZ werden auf den Einzug der Gebühren beschränkt und die lästigen, zum Teil penetranten Schnüffelmethoden eingedämmt. Datenschutz und Privatsphäre müssen bei der Erhebung der Rundfunkgebühren wieder groß geschrieben werden. Denn auch darunter leidet die Akzeptanz der Gebühr ganz massiv. Mit der Mediengebühr können Bürokratiekosten deutlich gesenkt werden. Das wichtige Gebot der Staatsferne bleibt bestehen.
Um die Höhe der Rundfunkgebühr festzulegen, gibt es in Deutschland die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten). Diese Kommission ist unabhängig von den Rundfunkanstalten und der Politik. Das Verfahren der KEF hat sich bewährt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom September 2007 hat dies betätigt und die Staatsferne der Gebührenermittlung ausdrücklich betont. Die Einbindung der KEF soll und muss beibehalten werden, um die Unabhängigkeit und die Staatsferne zu gewährleisten.
Um den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten anzupassen, halten wir ein Indexmodell für angemessen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu grünes Licht gegeben. Die unabhängige KEF soll dabei Bestand haben, um eine flexible Anpassung an neue Aufgaben zu gewährleisten oder eine Verringerung der Gebühr (weil beispielsweise technische Geräte zunehmend günstiger werden) zu garantieren. Wir fordern außerdem, dass die Ausfälle der Länder mit niedrigeren Einnahmen aus Gebührengeldern kompensiert werden. Dazu muss ein gerechtes Ausgleichsmodell geschaffen werden.
II. Privater Rundfunk und neue Mächte in der digitalen Medienwelt
1.Verbraucherrechte in der digitalen Welt stärken
Die Digitalisierung hat uns eine neue Medienwelt erschlossen. Die Vorteile des digitalen Rundfunks bringen aber auch Gefahren für den Verbraucherschutz mit sich.
Die zunehmende Digitalisierung erleichtert die Verschlüsselung von Programmen und damit die Verbreitung von Bezahlfernsehen. Die Grundverschlüsselung als Erlösmodell von bisher frei empfangbaren Privatsendern wird uns künftig immer stärker betreffen. Kundinnen und Kunden von Satellitenprogrammen müssen damit rechnen, immer häufiger Freischaltungen für einzelne Sender zu bezahlen, was sich in bestimmten Spartenbereichen nicht vermeiden lässt. Wir Grüne fordern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher private, werbefinanzierte Vollprogramme auch künftig unverschlüsselt empfangen können. Ansonsten ist das im Rundfunkstaatsvertrag für den Privatrundfunk garantierte Prinzip der Vielfältigkeit und des ungehinderten Programmzugangs bedroht.
Die Sicherung dieses Prinzips und die Kontrolle der Privatsender ist eine der zentralen Aufgaben der Landesmedienanstalten. Stärker als bisher müssen sie sich gemeinsam mit den Datenschutzbehörden für die Belange der Verbraucherinnen und Verbraucher einsetzen. Hier droht durch immer modernere Decoder und SmartCards die Gefahr, dass Plattformanbieter oder Programmveranstalter sensible Daten über das Konsumverhalten der Nutzerinnen und Nutzer erhalten und diese sogar an Dritte veräußern.
Die Sicherung des freien Zugangs zu digitalen Plattformen und ihren Zugangskontrollsystemen zu angemessenen, datenschutzrechtlich unbedenklichen und diskriminierungsfreien Bedingungen wird deshalb zur Grundlage wirksamer Vorkehrungen gegen neue Formen der Medienkonzentration. Dafür sind konkrete gesetzliche Maßnahmen – wie Must-Carry-Regelungen, Zugangsmöglichkeiten zu Netzinfrastrukturen und Kontrahierungszwänge für Übertragungswege – notwendig.
2. Die neuen Mächte: Plattformen und integrierte Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen
Die Medienpolitik steht durch die Digitalisierung vor ganz neuen Herausforderungen. Sie muss die Vielfalt der Anbieter, Übertragungsmöglichkeiten, Programme und Formate gestalten.
So werden Plattformbetreiber heute immer wichtiger. Sie bündeln und vermarkten die Angebote verschiedenster Anbieter und bestimmen über Zugang und Struktur ihres Programmbouquets. Plattformbetreiber werden zunehmend selbst zu Inhalteanbietern und -vermarktern.
Mitunter üben sie über die Vertragsgestaltung Einfluss auf die eingespeisten Inhalte aus. Das so genannte „Paketeschnüren“, d.h. eine Bündelung von Diensten zu Programmpaketen, wie es beispielsweise Kabel Deutschland im Kabelnetz oder die Deutsche Telekom mit ihrem VDSL-Netz betreiben, ist keine reine Bündelung von unabhängigen Angeboten. Stattdessen kann die Ausgestaltung bestimmter Pakete zu Monopolstellungen bei einzelnen Senderechten oder gar zum vollständigen Konkurrenzausschluss bei Exklusivereignissen führen. Der Gesetzgeber muss verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern der Zugriff auf wichtige Inhalte von vornherein verwehrt wird. Unser Ziel ist es, den diskriminierungsfreien Zugang vor allem von öffentlich-rechtlichen, regionalen und nicht-kommerziellen Programmen auf Plattformen zu gewährleisten.
Im Rundfunkstaatsvertrag existieren Vorschriften, die einen möglichen Machtmissbrauch durch Plattformanbieter eingrenzen sollen. Diese Vorkehrungen halten wir für wichtig und richtig, aber längst nicht ausreichend. Beispielsweise müssen Entgelte und Tarife für die Nutzung der Plattformen offen gelegt und so ausgestaltet sein, dass auch lokale und regionale Angebote zu angemessenen und chancengleichen Bedingungen verbreitet werden können. Ebenso fordern wir die effektive Anwendung des Kurzberichterstattungsrechtes.
Die Infrastruktur und die darüber verbreiteten Inhalte müssen grundsätzlich voneinander getrennt bleiben. Deshalb ist es notwendig, Plattformbetreiber vollständig von Programmanbietern zu trennen. Denn eine einmal erreichte Monopolstellung im Pay-TV, wie jene von Premiere, ist kaum wieder aufzubrechen. Besonders gefährlich ist es, wenn Infrastrukturanbieter an Plattformbetreibern beteiligt sind. Gleiches gilt für Konstellationen, bei denen Rechteinhaber gleichzeitig als Produzent und Vermarkter von Inhalten agieren - wie dies die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit der Bundesligaberichterstattung plant.
3. Qualitätskriterien für den privaten Rundfunk
Im Rundfunkstaatsvertrag wird zwischen Voll-, Sparten- und Fensterprogrammen unterschieden. In einem Vollprogramm bilden Informationen, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms.
Die umfassenden Anforderungen an private Vollprogramme müssen im digitalen Zeitalter beibehalten und fortgeschrieben werden. Die Erfüllung dieser qualitativen und quantitativen Auflagen sollte bestimmte Privilegien für private Vollprogramme nach sich ziehen, wie verbindliche Belegungsvorschriften für Netzbetreiber.
Wir begrüßen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Belegungsvorschriften für den Must-Carry-Bereich – insbesondere jene für Regionalfenster und lokal-regional orientierte Angebote bei privaten Vollprogrammen. Darüber hinaus muss die entsprechende Infrastruktur durch ortsnah angelegte Netzstrukturen von den Plattformbetreibern zur Verfügung gestellt werden. Das gilt auch für den Mobilbereich. Übertragungspflichten sollten grundsätzlich technologieneutral für alle Arten von Netzen gelten. Entsprechende Ausnahmetatbestände im Rundfunkstaatsvertrag sind nach momentanem Stand der Technik und Geräteverbreitung alles andere als verbraucherfreundlich und meinungspluralistisch.
Auch dem Privatrundfunk ist durch das Bundesverfassungsgericht eine gewisse Vielfalt des Programms vorgeschrieben. Die Standards einzelner privater Programme dürfen trotz eines immer größeren Programmangebots gewisse Grenzen nicht unterschreiten. Die Kontrolle der Lizenzvorgaben bleibt im digitalen Zeitalter eine wichtige Aufgabe der Medienaufsicht. Qualitätsstandards und ein klar definierter Verbraucher- und Jugendschutz müssen unbedingt gewährleistet werden.
4. Vielfalt sichern – Medienkonzentration verhindern
Wir wollen Medienkonzentration verhindern und Vielfalt auch in den privaten Medien schaffen und sichern. Die Medienpolitik muss deshalb Werkzeuge zur Verfügung haben, um ein breites und vielfältiges Fernseh-, Hörfunk- und Internetangebot auch zukünftig zu ermöglichen.
Kartellrechtliche Regelungen alleine reichen nicht aus. Das Kartellamt bewertet die ökonomischen Fakten eines Zusammenschlusses (Marktmacht), hat aber die entstehende Meinungsmacht nicht im Blick. Wir wollen die KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich), die dieses Kriterium abwägt, als Institution stärken. Die Entscheidung der KEK bei Fusionen (wie 2005 bei Springer/ProSiebenSat.1) muss verbindlich sein. Vielfaltsfragen dürfen nicht durch Standortentscheidungen der Direktorinnen und Direktoren der Landesmedienanstalten konterkariert werden. Diese Gefahr aber geht gerade von der von den Ministerpräsidenten geplanten Umstrukturierung der KEK aus. Noch ist die KEK in die Struktur der Landesmedienanstalten eingebunden. Um ihre Unabhängigkeit umfassend zu gewährleisten, sollte sie eigenständig gestellt werden. Aus Gründen der Staatsferne sollen die KEK-Mitglieder künftig nicht mehr von den Ministerpräsidenten bestellt, sondern von den Länderparlamenten für sechs Jahre gewählt werden.
Die künftige Verbreitung von Inhalten über Breitbandnetze eröffnet den Akteuren der Medienbranche völlig neue Handlungsoptionen. Inhalte können viel leichter als bisher über verschiedenste Angebotsplattformen crossmedial verwertet werden. Die Verflechtungen zwischen der Produktions- und Distributionsebene von Medienprodukten werden immer intensiver. Auf Entwicklungen wie den Markteintritt der großen Telekommunikationsanbieter in den Rundfunkbereich oder die wachsende Macht von Suchmaschinen muss die Medienkontrolle – insbesondere auch das medienspezifische Kartellrecht – vorbereitet sein.
Die crossmediale Medienkonzentration stellt die KEK vor neue Aufgaben. Um Meinungsmacht auch in Zukunft effektiv zu verhindern, muss die Wissenschaft eine Methode entwickeln, um den Meinungseinfluss adäquat zu messen und dabei alle relevanten Medien anhand einer einheitlichen Methode berücksichtigen. Die Berechnungsverfahren dieser Modelle müssen justiziabel sein. Hier gibt es bereits erste Vorschläge aus der Wissenschaft. Denkbar wäre, dass bei einer medienübergreifenden Prüfung ein „Maluspunktesystem“ eingeführt wird: Die Unternehmen erhalten für Aktivitäten in bestimmten medienrelevanten Bereichen Punkte, die eine festgelegte Zahl nicht überschreiten dürfen. Eine Gewichtung der Punkte müsste von der KEK vorgenommen werden. Dadurch werden klare Rahmenbedingungen geschaffen. So erhalten wir die Medienvielfalt und schaffen Planungssicherheit für die Anbieter.
Das Kartellamt bewilligt oder untersagt Zusammenschlüsse im Medienbereich, indem die marktbeherrschende Stellung ermittelt wird. Wir fordern, die vor- und nachgelagerten Märkte in die Bewertungen des Kartellamts einzubeziehen. Anbieter gewinnen über eine Beteiligung an Unternehmen für die Weiterverbreitung (Kabel, Satellit) zusätzlichen Meinungseinfluss. Bei der Fusionskontrolle müssen die crossmedialen Effekte stärker beachtet werden anstatt nur einzelne Teilmärkte.
Wir sprechen uns für die Abschaffung der Ministererlaubnis aus. Fusionsentscheidungen werden sonst zu Ministerentscheidungen, die die Entscheidungsgewalt des Kartellamts aushebeln. Diesen politischen Einfluss auf Fusionen wollen wir beschränken.
5. Moderne Aufsichts- und Kontrollstrukturen - Eine echte Reform der Medienordnung
Die Landesmedienanstalten der Bundesländer sind für die Zulassung von privaten Fernseh- und Hörfunkprogrammen zuständig. Die bisherige Zulassung und Kontrolle bundes- und europaweiter Rundfunkprogramme und -veranstalter durch jeweils ein Bundesland ist anachronistisch. Die Entwicklung der Medienlandschaft verwischt immer mehr Grenzen, sowohl zwischen den einzelnen Medien als auch geografisch. Deswegen fordern wir eine gemeinsame Medienanstalt aller Bundesländer, die diese Aufgabe für bundesweite Sender übernimmt. Die gemeinsame Anstalt der Länder soll zudem die Aufsicht über die Inhalte verstärken und mit fachlichem Sachverstand unterfüttern. Beschwerden über private Anbieter können dann zentral bearbeitet werden und werden nicht länger zwischen den Landesmedienanstalten hin- und hergeschoben.
Die bisherigen Landesmedienanstalten werden zu regionalen Medienanstalten. In ihre Kompetenz fallen Angebote und Veranstalter, die regional verbreitet werden (Hörfunk) und Angebote und Veranstalter, die keinen kommerziellen Zweck verfolgen (Bürgerrundfunk, Offene Kanäle, nicht-kommerzielle Lokalradios) sowie medienpädagogische Aufgaben.
Die gemeinsame Medienanstalt der Länder erhält ein Aufsichtsgremium nach dem Vorbild des Hörfunkrates beim Deutschlandradio, bei dem die Vertreterinnen und Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen jeweils aus unterschiedlichen Bundesländern benannt werden. Die Exekutive darf keine Vertreter in dieses Gremium entsenden.
Die regionalen Medienanstalten können ein kleineres Aufsichtsgremium erhalten, das nach dem Modell des Medienrats Berlin-Brandenburg gebildet wird. Das bedeutet, dass die Fachvertreterinnen und -vertreter durch eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments gewählt werden. Unser Ziel ist es, in den jeweiligen Landesgesetzen die Förderung und den Unterhalt von Bürgerrundfunk, Offene Kanälen oder Freien Radios als Pflichtaufgabe festzuschreiben. In jeder Region soll es mindestens ein Freies Radio oder einen Offenen Kanal oder ein Bürgerradio geben.
Die gemeinsame Medienanstalt der Länder soll gewährleisten, dass Netz und Programm nicht in einer unternehmerischen Hand sind. Dort, wo dieser Grundsatz bereits verletzt ist, soll versucht werden, diese Entwicklung zurückzudrängen. Die Finanzierung der Medienanstalt der Länder soll zukünftig bedarfsgerecht erfolgen, d.h. diese meldet Ihren Bedarf gegenüber der KEF im üblichen Turnus an.
Die – momentan teilweise vom Etat der Landesmedienanstalten in externen Gesellschaften – bestrittene Medienförderung (Film, Multimedia etc.) sollte künftig ausschließlich aus finanziellen Mitteln der jeweiligen Länder erfolgen. Die bisherigen Zuständigkeiten – Lizenzierung und Beaufsichtigung des privaten Rundfunks, Unterstützung von Projekten zur Medienkompetenz, Forschungsarbeit und Jugendmedienschutz (über die Kommission für Jugendmedienschutz, KJM) - bleiben vollumfänglich erhalten. Gleiches gilt für die in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen (Landesmediengesetze, Rundfunkstaatverträge) festgeschriebenen Zuständigkeiten der Länder.
6. Bundesweiten Medien- und Kommunikationsrat einrichten
Die Entwicklung der Medienlandschaft zu einer bundesweiten bzw. sogar europäischen Medienlandschaft erfordert es, die Kompetenzen zu bündeln. Nach unseren Vorstellungen sollte die Koordination der Medienzuständigkeiten auf Bundesebene (im Wesentlichen die der Regulierungsbehörde), mit denen der Länder (im Wesentlichen die der Staatskanzleien, Parlamente und Landesmedienanstalten) durch einen Medien- und Kommunikationsrat miteinander verzahnt werden.
Bund und Länder bilden dabei eine gemeinsame Institution aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinsamen Landesmedienanstalt der Länder und den für den Bereich Information und Kommunikation zuständigen Bundesbehörden. Der Medien- und Kommunikationsrat soll bereits bestehende Institutionen integrieren, nicht aber ersetzen.
Seine grundsätzliche Funktion besteht in der Koordinierung politischer Planungs- und Gesetzgebungsprozesse sowie in der Abstimmung und Harmonisierung von administrativen Verfahrensabläufen und Entscheidungen. Ein Medien- und Kommunikationsrat soll eine Plattform für einen übergreifenden gesellschaftlichen Diskurs und für wissenschaftliche Politikberatung sein.
Ein pluralistisch aus Bund und Ländern zusammengesetzter Medien- und Kommunikationsrat sollte die medienpolitische Interessensvertretung Deutschlands gegenüber der EU wahrnehmen. Wir stellen uns einen Rat vor, der sich im Wesentlichen aus drei Ebenen zusammensetzt:
Eine breit aufgestellte Ebene der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Beratung unter Einbeziehung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und gesellschaftlichen Gruppen. Auch die Vergabe von Gütesiegeln für Medien könnte im Rahmen dieser Ebene erfolgen.
Eine administrative Ebene, die aus zwei unterschiedlichen Kammern bestehen soll: In einer dieser Kammern könnte die KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) mit ihren Aufgaben und Zuständigkeiten aufgehen. In der anderen sollte unter Einbeziehung unterschiedlicher medienpolitischer Institutionen (Bundesnetzagentur, Kartellamt, Monopolkommission) eine Koordination und Abstimmung von administrativen Verfahrensabläufen erfolgen.
Die dritte Ebene soll die Koordination politischer Planungs- und Gesetzgebungsprozesse erleichtern. Diese politische Ebene sollte sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Exekutive und Legislative von Bund und Ländern zusammensetzen. Angestrebt wird eine Einbeziehung der Rundfunkreferentinnen und -referenten der Länder und Leiterinnen und Leiter der Staatskanzleien.
Die Einbeziehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in solche Strukturen darf grundsätzlich kein Tabu darstellen, muss aber im Einklang mit der Selbstverwaltung erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass diese gemeinsame Koordinierung lediglich Bereiche betrifft, die die besondere Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gefährden und bei denen nur Standards betroffen sind, die gleichermaßen für den privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten, also z.B. beim Datenschutz- oder Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Unabhängigkeit der KEF steht außer Frage.
7. Transparenz und Kontrolle von Finanzinvestoren
Die sensible Medienwirtschaft mit ihrer großen publizistischen Macht rückt immer stärker in den Fokus internationaler Finanzinvestoren. Der spektakulärste Fall in jüngster Zeit war die Übernahme von ProSiebenSat.1 durch international agierende Medienfonds. Aber auch die Pay-TV-Plattform Premiere, der Infrastrukturanbieter und Vermarkter Kabel Deutschland, die Wissenschaftsverlage Bertelsmann Science und Springer oder auch die Berliner Zeitungsholding sind im Besitz von Investment- oder Beteiligungsgesellschaften.
Diese Übernahmen haben Ängste verursacht. Befürchtet wurden ein Sinken der publizistischen Qualität, die Zunahme von Medienkonzentration und eine Verschlechterung von Arbeitsbedingungen in den Redaktionen.
Medienfremde Investoren und ihre ambitionierten wirtschaftlichen Ziele üben starken Druck auf die Redaktionen aus. Die Programmqualität aber darf nicht leiden, weil Eigentümer ihre Renditeziele erreichen wollen. Qualität müssen auch Privatsender bieten. Eine regelmäßige Überprüfung der Rundfunklizenzen wird daher notwendig sein. Für die Vollprogramme sollten die Kriterien verschärft werden.
Durch Gesetze und externe Kontrollorgane allein ist Qualität aber schwer durchzusetzen. Wir wollen Qualität im Programm vor allem durch eine gestärkte Verantwortung der Redaktionen erreichen. Das bedeutet die interne Umsetzung von definierten Qualitätskriterien und die Etablierung von Qualitätssiegeln. Redaktionsstatute müssen flächendeckend eingeführt werden, um die Unabhängigkeit der Redaktionen zu stärken. Wir halten außerdem die Bereitstellung von Ombudsmännern bzw. -frauen und eine medienübergreifende Erweiterung des Pressekodex’ für richtig.
Das Engagement von Private-Equity-Unternehmen oder anderen Finanzinvestoren hatte auf die Medienkonzentration bisher keine großen Auswirkungen. Die KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) wird über Beteiligungen informiert und ihr ist bekannt, wer hinter den Investoren besteht, sobald eine Fünf-Prozent-Schwelle erreicht ist. Somit ist auch die zweite Beteiligungsebene erfasst. Leider darf die KEK diese Informationen bisher nicht veröffentlichen. Für uns steht Transparenz an erster Stelle. Wir fordern, der KEK die entsprechenden Rechten einzuräumen und die Offenlegung der Daten dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorzuziehen.
Qualitätssicherung durch interne Aufsicht und ein hohes Maß an Transparenz durch eine Offenlegung der Besitzverhältnisse bei der KEK sind entscheidende Maßnahmen, um publizistische Qualität auch in Zukunft zu gewährleisten.
Eine strikte Trennung von Staat und Medien halten wir bei einem Investment in Form von Staatsfonds und Staatsunternehmen für dringend notwendig. Keinesfalls darf es staatlich kontrollierte Sender geben. Diese Grundregel muss auch in Zukunft erhalten bleiben und bei neuen Formen des Investments gelten. Hier sprechen wir uns für europaweit verbindliche Vorgaben aus.
8. Sicherung des audiovisuellen Erbes
Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten gibt es in der Bundesrepublik keine systematische Sicherung des audiovisuellen Erbes. Zwar gibt es seit einiger Zeit mit der konzeptionellen Ausweitung des Filmmuseums in Berlin auch eine teilweise Archivierung von Fernsehsendungen. Dort können aber nur exemplarische Ereignisse der Fernsehgeschichte präsentiert werden.
Schätzungen gehen davon aus, dass 90 Prozent des audiovisuellen Kulturgutes aus der Zeit von vor 1950 nicht mehr verfügbar sind. Hier ist ein großer kultur- und medienpolitischer Kraftakt nötig, in dem Bund und Länder gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunksendern eine physische Sicherung des audiovisuellen Materials der Fernsehsender herbeiführen. Langfristig ist es unser Ziel, unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben dieses in Fernsehdokumenten festgehaltenen Teils der Geschichte öffentlich zu präsentieren. Für die Zukunft braucht es klare Regelungen zwischen den Anstalten, welche Teile des Programms dauerhaft archiviert werden. Das muss nicht an einem Ort stattfinden, aber koordiniert werden. Hierzu müssen sich vor allem die Archive der öffentlich-rechtlichen Anstalten öffnen und für Transparenz ihrer Bestände sorgen.
9. Jugendmedienschutz gewährleisten
Die bisherigen Regelungen für altersbeschränkte Inhalte, die früher erst in den Abend- oder Nachtstunden ausgestrahlt werden durften, funktionieren im „zeitlosen“ Internet nicht mehr. Hinzu kommt: Nationale Verbote sind im Netz so gut wie wirkungslos. Was in Deutschland nicht erlaubt ist, kann auf ausländischen Seiten und Sendern oft problemlos veröffentlicht werden.
Neue Freiheiten beim Medienkonsum dürfen nicht zu Lasten des Jugendschutzes gehen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer hier Inhalte anbietet oder die Plattformen dafür zur Verfügung stellt, muss auch die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzes und Strafrechtes einhalten. Sowohl Öffentlich-rechtliche als auch private Rundfunkanbieter müssen im Internet die gleichen Jugendschutzanforderungen erfüllen wie auf ihren „klassischen“ Verbreitungswegen. Betreiber von Plattformen mit „user generated content“, wie z.B. StudiVZ oder YouTube, müssen die größtmögliche Sicherheit der eingestellten Inhalte garantieren. Das heißt, sie müssen alle ihnen zumutbaren Möglichkeiten zum Schutz vor ungewünschten Inhalten ausschöpfen. Dazu soll das „notice-and-take-down“ Verfahren angewendet werden. Inhalte müssen demnach grundsätzlich von Plattformen entfernt werden, wenn eine Abmahnung unter Hinweis auf ernst zu nehmende Möglichkeiten der Rechtsverletzung erfolgt ist.
Die Durchsetzung des Jugendmedienschutzes scheitert oft an den unklaren Zuständigkeiten. Dies wird besonders bei Internetangeboten deutlich: Hier haben sowohl die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), jugendschutz.net, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), in besonderen Fällen auch noch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) mitzureden. Diese Vielzahl hemmt die Handlungsfähigkeit. Hier sind klarere Kompetenzen notwendig.
Der Gesetzgeber muss deutlich definieren, welche Angebote als Telemedien und welche als Rundfunk gelten. Es muss klar sein, wer bei Telemedien-Angeboten wie Foren oder Plattformen mit „user generated content“ für die Inhalte verantwortlich ist. Da das Internet nicht an Landesgrenzen halt macht, braucht es letztlich multi-nationale Vereinbarungen für den Jugendmedienschutz. Die Europäische Union muss hier Vorreiter sein und zumindest im europäischen Rahmen für homogene Regelungen sorgen – wie sie es bereits ansatzweise über die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste getan hat.
Wichtiger Pfeiler eines funktionierenden Jugendmedienschutzes bleibt der Besitz von Medienkompetenz. Vor dem Hintergrund zunehmender Medienvielfalt können gesetzliche Regelungen den kritischen Umgang mit Medien nicht ersetzen. Daher müssen die Nutzerinnen und Nutzer in die Lage versetzt werden, sich selbst im Medienangebot zurechtzufinden.
Die Landesmedienanstalten sind aufgefordert, die Vermittlung von Medienkompetenz zu verstärken. Die Landesgesetzgeber müssen die Existenz von Bürgermedien, die einen großen Beitrag zur Vermittlung von Medienkompetenz leisten, für die Zukunft sicherstellen. Wir unterstützen die Empfehlungen der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" und fordern von den Ländern, Mediennutzung und Medienkompetenz als Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verstehen. Die Länder sollen für die Vermittlung von Medienkompetenz bundesweite Bildungsstandards entwickeln.
10. Chancen für regionale und lokale Angebote eröffnen
Durch die wachsende Anzahl bundesweiter oder international ausgerichteter Programmformate kommt lokalen und regionalen Angeboten künftig eine noch wichtigere Rolle in unserem Mediensystem zu, als bisher. Sie stehen der Lebenswelt der Bevölkerung am nächsten und schaffen Identifikation und Teilnahme am öffentlichen Leben. Die Bundesländer und Landesmedienanstalten müssen daher sicherstellen, dass für solche Bürgermedien wie die Freien Radios oder Offenen Kanäle die notwendigen finanziellen und organisatorischen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Hier gilt es eine mittelfristige Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie zu erarbeiten. Dies muss durch Must-Carry-Vorgaben für solche Programme auch auf den neuen digitalen Plattformen unterstützt werden.
Das digitale Zeitalter macht Blogs oder Social Communities immer bedeutender, da sie sowohl themen- als auch regionalspezifisch bisher vorhandene Lücken füllen. Damit diese Medien als wichtige medienpädagogische Träger nicht in ihrer Arbeit eingeschränkt werden, fallen sie für uns nicht unter die Telemedien-Regulierung. Hier kommt es besonders auf die Kommunen an, Projekte von lokalen und regionalen Netzwerken zu fördern.
11. Vergabe von Funkfrequenzen an meinungsbildende Kriterien knüpfen
Funkfrequenzen gehören zu den wichtigsten Ressourcen des Informationszeitalters. Sie gewährleisten die Sicherheit des Verkehrs genauso wie das Funktionieren der mobilen Kommunikation. Die Digitalisierung der Infrastrukturen führt dazu, dass Frequenzbereiche vielfältiger genutzt werden können. Man spricht angesichts der zusätzlich zur Verfügung stehenden Frequenzkapazitäten auch von der "digitalen Dividende". Gleichzeitig mit dieser Kapazitätserhöhung drängen neue Dienste wie Handyfernsehen, auf den Automobilsektor ausgerichtete Navigationssysteme oder mobiles Internet auf den Markt. Diese schielen nicht nur auf freiwerdende Ressourcen, sondern auf besonders attraktive Frequenzbereiche.
Wir verlangen, dass bei der Vergabe von Frequenzen sowohl die Vielfaltssicherung und die Nutzung des Rundfunks als auch die Planungssicherheit von Unternehmen berücksichtigt werden. Marktmechanismen müssen bei künftigen Vergabeverfahren sorgfältig gegenüber Verbraucherinteressen abgewogen werden. Das bedeutet, dass eine Versteigerung von Frequenzen nicht für alle Dienste eingeführt werden darf. Eine umfassende Koordination der Bundesländer untereinander und öffentliche, transparente Vergabeverfahren sind notwendig.
Außerdem müssen der Rundfunk und andere vielfaltsichernde Dienste, die für die öffentliche Meinungsbildung unerlässlich sind, grundsätzlich reserviert bleiben. Freiwerdende Frequenzen sollten genutzt werden, um den ländlichen Raum flächendeckend mit Breitbanddiensten zu versorgen. Ein schneller Internetzugang ist heute für die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben genauso wichtig wie früher das Telefonieren oder Fernsehen. Außerdem müssen kleine und mittlere Betriebe durch die Berücksichtigung lokaler und regionaler Besonderheiten von dem Handel mit Frequenzen nachhaltig profitieren können.
Fazit und Ausblick
Information ist keine Ware – Medienpolitik ist Gesellschaftspolitik
Die Welt der Medien ist im Umbruch. Die Globalisierung vollzieht sich auch auf diesem Feld. Macht wird konzentriert, soweit dies nicht schon geschehen ist. Der Markt erobert die Meinungen. Information droht zur reinen Ware zu verkommen. Die Digitalisierung bahnt sich ihren Weg, und Medienpolitik steht hier in der Verantwortung. Die technisch mögliche Vielfalt muss Programm- und Meinungsvielfalt bringen. Mediale Dienste aller Art – vom Internet bis zur selbst zusammengestellten Tageschau – werden durch die digitale Verbreitung mehr und mehr für alle nutzbar. Die Konvergenz, das Zusammenführen heute noch zum Teil getrennt genutzter Geräte – TV, Radio, Computer, Telefon etc. – in einem digitalen Gerät, ist technische Realität.
Viele reden von der Informationsgesellschaft, wir GRÜNE streben die Wissensgesellschaft an. Die Flut der Informationen und die Vielfalt des Wissenswerten beanspruchen die Menschen in einem bisher nicht gekannten Maße. Nur wer sich der modernen (Kultur-) Techniken mit Verstand bedienen kann, profitiert von den neuen Möglichkeiten. Nur wer Zugang zu den Medien hat, kann Meinungen erfahren und verbreiten. Nur wer kompetent im Umgang mit klassischen wie neuen Medien ist, kann an der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen.
Wir GRÜNE stehen für eine digitale Zukunft, die den Menschen und nicht ökonomische Interessen im Zentrum sieht. Wir stehen für eine freie, demokratische, soziale, gerechte, ökologisch und ökonomisch nachhaltige Perspektive als Ausgangspunkt auch unseres medienpolitischen Handelns und wollen die Chancen und Risiken des digitalen Zeitalters realistisch im Blick behalten.
Kernpunkte
1. Der Zugang zu Information und Wissen sind zentrale Faktoren für die Entwicklung unserer Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeit. Einen entscheidenden Beitrag zur Informations- und Wissensvermittlung leisten die Medien. Wir setzen uns für eine vielfältige und pluralistische Medienlandschaft ein und wollen auch im digitalen Zeitalter ein möglichst breites, qualitativ hochwertiges Rundfunkangebot Angebot garantieren.
2. Wir setzen uns für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein, der weder von der Werbewirtschaft noch von der Politik dominiert wird. Wir fordern die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf, die Qualität des Programms in den Mittelpunkt zu stellen – und im Zweifelsfall auch vor die Quote zu setzen.
3. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich veränderten Nutzergewohnheiten anpassen. Grünes Ziel ist daher, das Internet als dritte Säule neben Hörfunk und Fernsehen zu etablieren. Über diesen Weg können vor allem jüngere Zuschauerinnen und Zuschauer erreicht werden.
4. Wir wollen die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stärken und plädieren deshalb für einen Verzicht auf Werbung und die Einschränkung von Sponsoring.
5. Wir fordern den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dazu auf, seine Mittel verstärkt für das Programm anstatt für bürokratische Strukturen einzusetzen. Doppelstrukturen in der Verwaltung müssen vermindert werden.
6. Eine Rundfunkgebühr für einzelne Geräte ist überholt und hoch bürokratisch. Wir plädieren deshalb für eine Mediengebühr pro Haushalt, unabhängig vom jeweiligen Gerät. Damit wird die Gebühr einfacher und unbürokratischer und die Schnüffelmethoden der GEZ werden eingedämmt.
7. Gerade in der unübersichtlichen digitalen Welt müssen wir eine Grundversorgung sicherstellen. Die Kommunikation darf nicht nur Privileg der reichen Leute sein. Wir Grüne fordern deshalb: keine gebührenpflichtige Verschlüsselung von Vollprogrammen. Wir brauchen einen starken Datenschutz, um „gläserne Zuschauerinnen und Zuschauer“ nicht Wirklichkeit werden zu lassen.
8. Die Aufsichtsstrukturen des privaten Rundfunks müssen an die Entwicklung der Medienlandschaft angepasst werden. Grenzen, sowohl zwischen den einzelnen Medien und auch geographisch, verwischen immer mehr. Wir wollen verhindern, dass Standortinteressen über die Zulassung von Rundfunksendern entscheiden. Aus diesen Gründen fordern wir eine Reform der Medienaufsicht: Die Zulassung bundesweiter Rundfunksender soll eine gemeinsame Medienanstalt der Länder übernehmen. Die regionalen Medienanstalten sollen die Aufsicht über regionale und nicht-kommerzielle Angebote, sowie medienpädagogische Aufgaben haben.
9. Wir wollen die Chancen des lokalen und regionalen Rundfunks stärken. Sie sind der Lebenswelt der Bürgerinnen und Bürger am nächsten. Gerade für die Bürgermedien müssen deshalb ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
10. Für uns Grüne sind Medien keine Ware wie jede andere. Aus diesem Grund ist eine Aufsicht durch die KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) für die Gewährleistung der Vielfalt elementar. Die Unabhängigkeit der KEK wollen wir deshalb stärken.
11. Unabhängige Produzenten fördern ein vielfältiges und kreatives Medienangebot. Deshalb wollen wird die Rechte der unabhängigen Produzenten stärken, um ihre Existenz auch in der digitalen Medienwelt zu sichern.