Antidiskriminierungsgesetz unzureichend
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik kritisiert in einem Beschluss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der großen Koalition aus dem Jahr 2006. Die schwarz-rote Umsetzung der EU-Richtlinie sei "unzureichend, fehlerhaft und geprägt von einer ganzen Serie fauler Kompromisse."
Das AGG bleibe hinter dem Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes zurück, auf den sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der vorherigen Legislaturperiode geeinigt hatten. Aufgrund dessen begrüße die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Schwulenpolitik die Aufforderung der EU-Kommission an die Bundesregierung die europäischen Antidiskrimierungsrichtlinien vollständig umzusetzen.
Die EU-Kommission beanstande die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Beamten- und im Soldatenrecht "als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung", die Streichung des Kündigungsschutz und eine zu geringe Haftbarkeit von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot.
Sollten keine Korrekturen vorgenommen werden, könnte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung einleiten, warnt die BAG.
Darüber hinaus wird der großen Koalition im Beschluss vorgeworfen aus dem europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007 nichts gelernt zu haben. Um Gleichberechtigung herzustellen, reichten Gesetze allein nicht aus. Diese scheine aber die große Koalition nicht zu interessieren. "Nichtdiskriminierung wird von der Bundesregierung nicht als Menschenrechts-, Freiheits- und Integrationsthema begriffen, sondern als eine lästige Pflicht, vor der man sich möglichst drückt."
Aus dieser Kritik leitet die BAG folgende Forderungen ab:
- Ausbau der Mitwirkungsmöglichkeiten der Betroffenenverbände
- verstärkte Aufklärung der Bundesregierung in der Öffentlichkeit über das AGG
- gleichberechtigte Berücksichtigung alle Diskriminierungsgründe
- Wahrnehmung der Vorbildfunktion durch öffentliche Verwaltung für Wirtschaft und Gesellschaft
- Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" durch alle Fraktionen im Deutschen Bundestag (25.03.2008)