Länderrat, 5. April 2008, Jerusalemkirche, Berlin
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R-01Resolution
Antragsteller/innen:Bundesvorstand
Gegenstand:Resolution
Anmerkungen:Beschluss vom 25.03.2008

Vielfalt leben, Vielfalt erhalten: Zur Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen

Alles Leben auf der Erde ist Teil eines vielfältigen Spektrums genetischer Ressourcen, lebender Organismen, Arten und Ökosysteme. Deshalb ist der schleichende und unbemerkte Verlust von Arten von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen durch Umweltzerstörung, Übernutzung, invasive Arten und mangelnde Wertschätzung eine globale Katastrophe, die irreversible Schäden erzeugt. Denn verloren gegangene Arten und Biotope kommen nicht wieder. Und die Auswirkungen dieser Verluste betreffen uns alle. Erst die Vielfalt der Natur macht unsere Erde zu diesem einzigartigen Lebensraum. Aus ihr schöpfen wir Freude, Inspiration und Erholung, die unser Leben bereichern.

In Deutschland sind heute fast 35 Prozent der 48 000 Tierarten und 72 Prozent der Biotope gefährdet. Darunter sind für uns so vertraute Arten wie der Spatz, der Laubfrosch, der Feldhase oder der Kiebitz, aber auch die heimischen Buchenwälder. Die EU hat mehr als die Hälfte ihrer Feuchtgebiete verloren und nur ein kleiner Teil der Urwälder ist noch intakt. Auch in der Landwirtschaft ist ein substantieller Verlust an genetischer Vielfalt zu verzeichnen. Jeden Tag sterben weltweit etwa 150 Arten aus.

Seit jeher sind Naturschutz und Erhalt der biologischen Vielfalt für uns Grüne Kernthemen unserer politischen Tagesordnung und gesellschaftlichen Engagements. Dies betrifft nicht nur den Schutz der natürlichen Ressourcen, sondern insbesondere auch deren nachhaltige Nutzung. Die öffentliche Wahrnehmung gibt uns recht: 93 Prozent aller Europäer sehen den Erhalt der natürlichen Vielfalt als eine moralische Verpflichtung an, 70 Prozent sind der Meinung, dass sie selbst oder ihre Kinder von dem Verlust von biologischer Vielfalt betroffen sein werden, 75 Prozent glauben, dass das Artensterben auf die Wirtschaft eine negative Wirkung haben wird, wenn es nicht bald gestoppt wird. Die Umfrage zeigt, Europäer denken grün – wir vertreten ihre Interessen.

Der biologische Reichtum unseres Planeten besitzt für uns Grüne einen eigenen Wert an sich und schließt auch die so genannten „ökologischen Dienstleistungen“ der Ökosysteme ein. Dazu gehört etwa der Kreislauf der Nährstoffe, die Regulierung von Kulturschädlingen und Krankheiten, die Bestäubung oder der Schutz vor Erosion. Die Natur liefert zudem sauberes Wasser und Luft sowie Lebensmittel, Arzneien und ist Vorbild für technologische Erfindungen.

Angesichts zunehmender Beweise, dass menschliche Aktivitäten unsere Natur langsam, aber sicher zerstören, haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf dem Göteborger Gipfeltreffen 2001 dazu verpflichtet, den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Nach nunmehr sieben Jahren sind wir von diesem Ziel weit entfernt. Im Gegenteil: das rasante Artensterben spielt auf der politischen Agenda kaum eine Rolle. Während uns die Zeit davonläuft, ist außer Lippenbekenntnissen nichts gewesen. Dabei ist klar, dass der Schutz und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen mehr politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Willen fordern. Das Aussterben der Tier- und Pflanzenarten ist untrennbar mit dem Klimawandel, der Wasser- und Luftverschmutzung, Bodenversiegelung und falschem Konsumverhalten verbunden.

Mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) von 1992 wurde zum ersten Mal anerkannt, dass der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie der Ausgleich der Vorteile durch die Nutzung der genetischen Vielfalt gemeinsame Interessen der gesamten Menschheit darstellen. Wir Grünen unterstützen die Ziele dieser UN-Konvention. Deutschland ist als Vertragsstaat und in diesem Jahr Gastgeberin der 9. Vertragsstaatenkonferenz in besonderer Verantwortung. Dies ist für uns einmal mehr Gelegenheit, Verantwortung für unsere eigene und die weltweite biologische Vielfalt zu übernehmen und unsere Anstrengungen gegen deren Verlust zu intensivieren.

National Verantwortung übernehmen

Die Bundesregierung hat deshalb endlich eine nationale Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Leider werden hier im Wesentlichen nur bekannte, vielfach gesetzlich bereits vorgeschriebene Ziele erneut als „Vision“ beschrieben, die man „anstrebt“. Neue Ziele sind rar, Maßnahmen, Instrumente und Zeitpläne sind Mangelware. Die große Koalition verstößt mit ihrer Agrar-, Gentechnik-, Bau- und Verkehrspolitik gegen die Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie. Wir fordern die deutsche Bundesregierung auf, umgehend entschiedene und verbindliche Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt zu ergreifen.

Auch wenn Biodiversität global verhandelt wird und die Strategie zum Stopp des Verlustes an Arten- und Biotopvielfalt von der Bundesregierung und von der Europäischen Union erarbeitet wird – auch Länder und Kommunen sind in der Verantwortung und es gibt große Möglichkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene für entschiedenes Handeln.

COP 9 zu einem Erfolg machen

Wir Grüne stehen für eine Politik und für eine gesellschaftliche Haltung, die Schutz und nachhaltige Nutzung unserer natürlichen Lebensgrundlagen vereint. Einseitige Maßnahmen, die sich nur auf den Schutz einer gesonderten Art beziehen, greifen zu kurz. Wir fordern deshalb die Integration des Biodiversitätsschutzes in alle Politikbereiche. Dazu ist ein systematischer Ansatz notwendig. Es gilt, Biodiversitätspolitik als Querschnittsaufgabe zu verstehen und konsequent umzusetzen. Das schließt neben dem Natur- und Artenschutz auch Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Klimaschutz und Energie ein, aber auch die Armutsbekämpfung.

Um die 2010-Ziele noch zu erreichen, müssen wir regional, national, europäisch und international unsere Anstrengung koordinieren. Sie müssen sektorübergreifend, auf der Regierungs-, Wirtschaftsebene und auf der Ebene internationaler Institutionen stattfinden. Wir wissen, dass der Erhalt der biologischen Vielfalt von politischen Entscheidungen über Investitionen, Handel, Subventionen, Zölle und Regulierungen abhängt. Nur grüne Politik zur biologischen Vielfalt nimmt all dies in den Blick.

Als Gastgeberin der COP 9 muss die Bundesregierung ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden. Sie muss ganzheitliche Strategien auf regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene auf den Weg bringen. Wir Grüne fordern eine umfangreiche Kombination politischer Maßnahmen und Veränderungen unserer Konsum- und Lebensstile, um unsere natürlichen Ressourcen zu schützen. Deshalb gehört es zu unseren größten Herausforderungen, internationalen Handel und die Finanzmärkte in diesem Sinne „grün“ zu gestalten.

Mit diesem Beschluss wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkrete Schritte für eine neue und engagierte Biodiversitätspolitik in Deutschland anstoßen.

1. Netz des Lebens

Die Vertragsstaaten der CBD haben sich darauf verpflichtet bis 2010 zu Land und bis 2012 in den Meeren ein Netzwerk von Naturschutzgebieten zu schaffen. Europa hat es sich zum Ziel gesetzt, bis 2010 20 Prozent seiner Flächen zu Schutzgebieten zu machen. Deutschland hat sich im Bundesnaturschutzgesetz unter Rot-Grün verpflichtet, auf  zehn Prozent der Fläche ein Biotopverbundsystem einzurichten. Durch die Politik der großen Koalition werden diese Ziele nicht erreicht. Zudem muss ein nachhaltiges Finanzierungssystem für die Umsetzung und Management der Flächen geschaffen werden. Das nationale Naturerbe muss gesichert werden, indem die kostenlose Flächenübertragung vom Bund an die Länder endlich abgeschlossen wird. Diese Flächen müssen mit anspruchsvollen naturschutzfachlichen Zielen entwickelt und gesichert werden. Das bestehende System an Schutzgebieten in Deutschland reicht nicht aus, um den Bestand an einheimischen Arten mit ihren Lebensräumen dauerhaft zu sichern. Es muss im Sinne eines bundesweiten Biotopverbundsystems systematisch ausgeweitet und miteinander vernetzt werden. Es ist inakzeptable, dass einige Bundesländer, wie Hessen, versuchen ihre diesbezüglichen Verpflichtungen abzuschwächen oder einzuschränken.

Wir fordern die Bundesregierung auf, ein vernetztes System von Biotopen zu schaffen und für ein effizientes Management- und Kontrollsystem auf dem Land und im Meer zu sorgen. Konkret kann dieses Netzwerk nur funktionieren, wenn gleichzeitig auch die finanzielle Ausstattung gesichert ist.

Das Natura 2000 Netzwerk alleine kann den Rückgang der biologischen Vielfalt nicht aufhalten. Den Schutz biologischer Vielfalt als Querschnittsaufgabe begreifen heißt auch,  außerhalb der gekennzeichneten Schutzgebiete soll die biologische Vielfalt erhalten bleiben. Allein in Deutschland werden täglich etwa 100 Hektar Fläche versiegelt und nur unzureichende Ausgleichsmaßnahmen geschaffen. Es ist das Bestreben der meisten Bundesländer, Ausgleichsmaßnahmen durch Geldzahlungen zu ersetzen, um eine Beschleunigung von Projekten zu erreichen. Dies hätte jedoch eine schnellere Naturzerstörung zur Folge.

Die Bundesregierung muss diese Vernichtung von Habitatflächen unmittelbar aufhalten und auf höchstens 30 Hektar bis 2020 pro Tag reduzieren. Ziel muss es sein, eine ausgeglichene Flächenbilanz zu erreichen. Ähnliches gilt für die Ausweisung von Meeresschutzgebieten: einzelne ausgewiesene Schutzflächen schaffen weiterhin keinen wirksamen Schutz gegen die Übernutzung unserer natürlichen Ressourcen.

2. Biodiversitätsschutz ist Klimaschutz

Natürliche Lebensräume wie Wälder, Moore und Korallenriffe speichern große Mengen an CO2 und tragen somit zur Regulierung des Klimas bei Doch nicht nur beim Schutz, auch bei der Anpassung an den Klimawandel spielt Biodiversität eine große Rolle: Feuchtgebiete dämpfen Extremwetterlagen, Auen wirken als Puffer für den Wasserhaushalt, z.B. bei Überschwemmungen, und vielfältige Genpools statt Monokulturen können schneller und flexibler auf Veränderungen im Rahmen des Klimawandels reagieren. Lebensräume wie Wälder, Sümpfe und Korallenriffe binden große Mengen an CO2 und regulieren so unser Klima.

Ein Großteil der globalen Treibhausgasemissionen resultiert aus der Umwandlung natürlicher Vegetation in Nutzflächen, vor allem durch die Rodung von Wäldern. Allein die Rodung der Urwälder trägt etwa 20 Prozent zur weltweiten Klimaerwärmung bei. Andersherum erleben wir, dass unsere Ökosysteme kollabieren, weil sie dem enormen Anpassungsdruck durch die Klimaerwärmung nicht mehr standhalten können. Sie sind gezwungen sich enorm schnell anzupassen, sind aber häufig so geschädigt, dass sie das nicht können.  Der Klimawandel trägt aber auch zu einem vermehrten Auftreten von fremden Arte, wie auch Viren oder Schädlingen bei. Diese Einwanderer können unsere heimischen Ökosysteme destabilisieren.

 Wenn der Klimawandel weiterhin so drastisch voranschreitet, werden bis 2050 mindestens 30 % der Arten ausgestorben sein. Es ist deshalb dringend notwendig, dass die COP 9 sich auf ein weltweites Waldschutzsystem einigt. Der Schutz von biologischer Vielfalt muss als ein Schwerpunkt in der  Waldpolitik, innerhalb und außerhalb Deutschlands und der EU vorangetrieben werden. Dazu gehört auch der Schutz und die nachhaltige Nutzung unserer heimischen Urwälder, wie die Buchenwälder. 90 % der Buchenwaldfläche liegen innerhalb der europäischen Union. Allein 25% davon in Deutschland. Damit haben wir eine besondere Verantwortung für den Schutz der europäischen Laubwälder.

Aber wir haben auch eine globale Verantwortung. Der Import von Tropenhölzern muss untersagt werden, wenn die Herkunft nicht verlässlich nachgewiesen werden kann. Zudem fehlt es an Geldern, um „vermiedene Entwaldung“ international finanziell zu belohnen.

3. Weltweit einen gerechten Vorteilsausgleich schaffen

Die ärmsten Länder der Welt verfügen vielfach über einen großen Reichtum biologischer Vielfalt. Ca. 80 Prozent unserer biologischen Vielfalt befindet sich in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Solange wir die wirtschaftliche Dimension des Handels mit Hölzern und genetischen Ressourcen ausblenden, wird es keine Lösung des Problems geben. Wir fordern deshalb ein Importverbot für nicht-zertifiziertes Tropenholz. Klar ist auch, dass es für den Schutz tropischer Wälder vor Umwandlung in landwirtschaftliche Nutzflächen eines gerechten Vorteilsausgleich bedarf, damit die zumeist armen Länder den dadurch ausbleibenden ökonomischen Profit nicht alleine tragen müssen. Mit der Konvention zur biologischen Vielfalt haben die Ursprungsländer die Anerkennung ihrer nationalen Souveränität über ihre genetischen Ressourcen durchgesetzt. De facto jedoch ist das Verhältnis zwischen Bereitstellern und Nutzern nicht geklärt. Ursprungsländer und insbesondere indigene Völker, dürfen den Zugang und die Rechte über ihre natürlichen Lebensgrundlagen nicht verlieren. Eine Patentierung von natürlichen Ressourcen durch multinationale Konzerne darf es nicht geben! Der Zugang zu genetischen Ressourcen und der Schutz von Biodiversität muss im Rahmen eines gerechten Vorteilsausgleichs als Instrument im Kampf gegen Armut wirksam werden.

Insbesondere Frauen verrichten weltweit den Großteil der Landwirtschaft. Sie sind es somit, die traditionell über das meiste Wissen über den Erhalt von Saatgut und die Ernährung und Heilung auf pflanzlicher Basis verfügen. Jedoch ist ihnen häufig der Zugang zu Produktionsmitteln (Land, Besitz, Technologie, Wissen) sowohl in der traditionellen als auch der industriellen Landwirtschaft verwehrt. Im Kampf gegen die Armut, zur Verbesserung der Ernährungssituation und der ländlichen Entwicklung muss Frauen der Zugang zu Land und Besitz ermöglicht werden.

4. Prinzipien nachhaltiger Landwirtschaft

Die Landwirtschaft ist gleichzeitig der größte Faktor zur Vernichtung und zum Erhalt biologischer Vielfalt. Leider findet dieses Thema auf der COP 9 keine Berücksichtigung. Landwirtschaftliche Tätigkeit hat über die Jahrtausende durch Züchtungen, die sich an die ökologischen Systeme vor Ort anpassten, für ein breites Fundament an Kulturpflanzen und Haustierrassen gesorgt. Diese Agrobiodiversität ist heute in hohem Maße gefährdet. Heute gilt, je höher entwickelt eine Region, umso reduzierter die Agrobiodiversität. So ist es kein Wunder, dass Europa den höchsten Prozentsatz bereits ausgestorbener oder gefährdeter Tierrassen verzeichnet. 55 Prozent der Säugetiere und 69 Prozent der Geflügelrassen sind in Gefahr. Hier gilt: nachhaltige Nutzung ist Schutz.

Vielfalt in den Regalen und auf dem Teller setzt Vielfalt auf den Feldern voraus. Dies ist ein zentraler Beitrag zum Erhalt unserer biologischen Vielfalt und der jeweils heimischen Sorten und Arten, die den Landwirten auch in Zukunft ein Auskommen und die globale Ernährung sichert. Wir Grüne fordern, die EU-Agrarsubventionen verbindlich an Kriterien des Biodiversitäts- und Klimaschutzes zu knüpfen; d.h. eine reduzierte Basisprämie mit einem Bonus für besondere Leistungen zum Schutz von Biodiversität, Klima und Arbeitsplätzen im ländlichen Raum. Darüber hinaus muss es eine verstärkte Förderung des Anbaus regionalspezifischer Kulturpflanzen und der ökologischen Landwirtschaft geben, die zum Erhalt von Ökosystemen beiträgt.

Der Gentechnik auf unseren Äckern erteilen wir eine klare Absage. Die Mehrzahl der Verbraucher  lehnen genetisch veränderte Produkte ab und möchten selbst entscheiden, was sie letztendlich essen. Neben den Bedenken über mögliche Auswirkungen von genmanipulierten Organismen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, realisieren auch die Landwirte, dass, wenn sie genmanipulierte Samen aussäen, dies den Anbau von nicht-genmanipulierten Organismen extrem schwierig, oder sogar unmöglich macht.

Agrarsubventionen müssen deshalb mit ökologischen Kriterien einhergehen. Die neuen ländlichen  Entwicklungsprogramme der EU für die Jahre 2007-2013 bieten bereits eine verbesserte Möglichkeit, die Integration von Natur- und Biodiversitätsschutz-Themen in die Agrarpolitik zu verstärken. Wir plädieren aber auch für die besondere Förderung regionaler Pflanzen und biologischer Landwirtschaft, da beide unsere Ökosysteme erhalten.

5. Biologische Vielfalt erfordert ökologische und soziale Standards für Bioenergien

Der Anbau von Bioenergie boomt und ist zu einer Kernfrage für den Erhalt der biologischen Vielfalt geworden. 90 Prozent der Regenwaldholzung findet inzwischen zu Anbauzwecken von Palmöl oder Soja als Agrartreibstoffe und als Futtermittel für die Fleischproduktion statt. Auch hierzulande werden zunehmend großflächig Bioenergiepflanzen angebaut auf Flächen, die auch für Nahrungsmittel geeignet sind. Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden. Zwar haben wir Grüne mit steuerlichen Anreizen dazu beigetragen, dass kleine und mittelständische Agrarbetriebe in Deutschland sich in diesem Bereich engagieren konnten. Allerdings befördert jetzt die von der großen Koalition durchgesetzte alleinige Konzentration auf Beimischung von Agrarkraftstoffen  fast ausschließlich große zentrale Strukturen der Mineralölkonzerne, die kaum Rücksicht auf nachhaltig angebaute Bioenergien legen. Diesen Beimischungszwang kritisieren wir scharf, weil er Monokulturen von Palmöl bis Mais fördert. Eine steuerliche Begünstigung von Agrartreibstoffen muss statt dessen künftig an die von uns geforderte verbindliche ökologische und soziale Folgenabschätzung des Energiepflanzenanbaus gebunden werden. Staatliche Förderung muss sich auf nachweislich ökologische Erzeugungsmethoden und dezentrale Nutzung beschränken. Wir wollen die Erzeugerländer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der Entwicklungszusammenarbeit bei der Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zur nachhaltigen Bioenergie- und Lebensmittelerzeugung unterstützen. Zudem wollen wir sicherstellen, dass der Anbau pflanzlicher Kraftstoffe der nachhaltigen Entwicklung und Wertschöpfung in den jeweiligen Ländern zu Gute kommt. Entsprechende Regelungen müssen auch im Rahmen der Welthandelsorganisation getroffen werden.

Die Einfuhr von Bioenergien und anderen landwirtschaftlichen Produkten, deren Erzeugung mit Raubbau am Regenwald und der Biodiversität einhergeht, lehnen wir entschieden ab. Solange in Exportländern eine glaubwürdige Zertifizierung und Kontrolle nicht gewährleistet ist, muss der Import nach Europa ausgeschlossen sein. Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend in diesem Sinne gegenüber EU und WTO tätig zu werden. Wir brauchen dringend eine Nachhaltigkeitsverordnung, die verbindlich den Anbau von Biomasse regelt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf greift allerdings viel zu kurz. Er basiert im Wesentlichen auf der ökologisch unzureichenden "guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft, außerdem fehlen Sozialstandards im Kriterienkatalog völlig. Der Begriff der „guten fachlichen Praxis“ bedarf einer Definition aus Sicht des Biodiversitätsschutzes und nicht wie bisher der Nutzerverbände.

Biodiversitätsschutz ist grün

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen sich dafür stark, dass Deutschland beim Schutz und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt europaweit und global eine Führungsrolle übernimmt. Biodiversitätsschutz muss als Querschnittsaufgabe in die unterschiedlichen Politikbereiche integriert werden. Und es gilt: Deutschland muss mit gutem Beispiel voran gehen: eine umfassende Biodiversitätspolitik ist nötig und möglich. Wir müssen unsere heimischen Lebensräume und Arten wie Moore und Wälder, den Wolf, den Bär und den Schweinswal, aber auch bedrohte Nutztiere wie die Biene schützen. Wir Grünen sind uns dieser Verantwortung bewusst. Der Erhalt unserer biologischen Vielfalt duldet keinen Aufschub. Wir setzen uns für eine nachhaltige Politik und für eine gesellschaftliche Alltagskultur ein, die Schutz und nachhaltige Nutzung unserer natürlichen Lebensgrundlagen sowie Gesundheit, Wohlbefinden und Klimaschutz vereint.

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