Doppelsieg für den Rechtsstaat
Das Gesetz zur automatisierten Massenkontrolle von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichtig. Die grüne Bundesvorsitzende Claudia Roth erklärte, das Gericht habe binnen zwei Wochen dem "Rechtsstaat einen Doppelsieg" beschert.
Nach der Entscheidung zur Nichtigkeit des nordrhein-westfälischen Online-Durchsuchungsgesetzes vom 27. Februar habe das Gericht mit dem Urteil vom Dienstag einmal mehr gezeigt: "die Karlsruher Richter und nicht die Innenminister verteidigen die Verfassung."
Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) und der vorherige Innenminister in Schleswig-Holstein Ralf Stegner (SPD) müssten sich nun "vom obersten Hüter der Verfassung zu Recht die Rote Karte vorhalten lassen", so Roth weiter.
Sie appellierte an die Innenminister den deutschen Rechtsstaat nicht in einen "präventiven Überwachungsstaat" umzuwandeln und die Hinweise der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts zur Wahrung der Privatsphäre zu hören. "Unsere Verfassung ist kein Steinbruch", der zunehmend abgebaut werden dürfe, warnte Roth.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein zur automatisierten Erfassung von Autokennzeichen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Die Richterinnen und Richter hatten die unzureichende gesetzliche Grundlage des Eingriffs bemängelt. Das hessische und schleswig-holsteinische Gesetz hatte das Gebot der Verhältnismäßigkeit insofern verletzt, als eine Überwachung ohne konkreten Anlass erlaubt gewesen wäre. (11.03.2008)