Portrait Steffi Lemke
PM Nr.300/07 vom 18.10.2007

Trauerspiel der Union bei Kinderrechten

Zur Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz erklärt Steffi Lemke, Politische Bundesgeschäftsführerin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Die Debatte der CDU/CSU ist ein Trauerspiel und degradiert Familienministerin von der Leyen zur Ritterin der traurigen Gestalt. Angela Merkel präsidiert über dem Ganzen nach dem Motto ,Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern' und hängt ihr Fähnchen in den Wind. Noch 2006 sprach sie sich für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus. Inzwischen hält Angela Merkel zwar einen ,Kindernotgipfel' für nötig, aber die Grundgesetzänderung soll unter den Tisch fallen. Das ist angesichts der Kindesmisshandlungen und Kindestötungen und angesichts steigender Kinderarmut in einem der reichsten Länder der Welt zynisch.

Es geht bei dieser Debatte um mehr als einen Koalitionsstreit: Bei der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz geht es um Völkerrecht. Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention ist eine völkerrechtliche Verpflichtung. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassungen immer wieder gefordert.

Wer sich mit dem Hinweis auf aktuellen Handlungsbedarf diesem grundsätzlichen und absolut notwendigen Schritt verweigert, erkennt nicht die Tragweite des Problems. Und verweigert sich einer konsequenten Politik für Kinder. Es darf auf keinen Fall um ein Entweder-oder, sondern muss entschieden um ein Sowohl-als-auch gehen, wenn der CDU/CSU das Kindeswohl tatsächlich am Herzen liegt. Ansonsten droht der Kindergipfel zu einer weiteren Showveranstaltung der Angela Merkel zu werden.

In Deutschland sind Kinderrechte den Rechten von Eltern laut Grundgesetz immer noch untergeordnet. Der Art. 6 Abs. 2 GG geht von dem natürlichen Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder aus und beschränkt den Staat auf eine Missbrauchskontrolle dieses Rechts.
Kinder brauchen ein Gemeinwesen, das neben den Eltern aktiv Verantwortung für ihr Aufwachsen übernimmt. Dies ist Kern des Grundrechts von Kindern auf Förderung ihrer Entwicklung gegenüber der staatlichen Gemeinschaft. Es ist daher nur folgerichtig, dieses Grundrecht endlich auch im Grundgesetz zu verankern."


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