"Jetzt handeln für Gesundheitsschutz!"

Bürger können ihre Kommune auf wirksame Maßnahmen gegen übermäßige Feinstaubbelastung verklagen. Dies hat gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Grünen begrüßten am Freitag das Urteil.

Geklagt hatte der Münchner Dieter Janecek, der als Landesgeschäftsführer für die bayerischen Grünen arbeitet und privat an der Landshuter Allee wohnt, einer Münchner Hauptverkehrsader. Dort wurden im Vorjahr die Grenzwerte für Feinstaub 92-mal überschritten, 2005 sogar 107-mal. Tolerabel ist die Überschreitung des Grenzwerts nach dem seit Anfang 2006 geltenden EU-Recht aber nur 35-mal pro Jahr. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass Feinstaub jährlich zu 17.000 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland führt. Welche Maßnahmen konkret verlangt werden können, ließ das Gericht allerdings offen. Der Rechtsstreit wird vor dem Verwaltungsgerichtshof München fortgesetzt.

Grünen-Politiker begrüßten das Urteil. Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, nannte es "eine schallende Ohrfeige für alle, die nichts getan haben auf kommunaler Ebene." Das Urteil gebe nun den Kommunen Handlungsmöglichkeiten sowie den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, Feinstaubschutzmaßnahmen in Form eines Aktionsplanes einzuklagen. Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke forderte die Städte und Gemeinden auf, keinen Tag länger verstreichen zu lassen. "Die Kommunen, in denen die Feinstaubbelastung die zulässigen Grenzwerte überschreiten,  müssen jetzt vorbeugenden Gesundheitsschutz umsetzen." (28.9.2007)

 

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