Kein Terror-Schutz durch Vernebelung
Vernebelungsanlagen an Atomkraftwerken bieten nach Auffassung der Grünen keinen Schutz gegen Terrorangriffe mit Flugzeugen. Wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Bundeswehr entführte Flugzeuge nicht abschießen darf, sei die rechtliche Grundlage für die Sicherung von AKWs durch Vernebelung entfallen, heißt in einer am Freitag in Hannover veröffentlichten Erklärung der Grünen-Landtagsfraktionen Hessens, Bayerns, Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Baden-Württembergs. Der künstliche Nebel sollte AKWs eigentlich bis zum einem Eingreifen der Bundeswehr schützen.
Nach Angaben der Grünen wurden nach der Installation einer Pilotanlage am niedersächsischen AKW Grohnde auch von den Betreibern der anderen AKWs bereits Vernebelungsanlagen beantragt. Auch der Sicht der Grünen sei das gesamte Konzept jedoch gescheitert, erklärten die atompolitischen Sprecher der fünf Landtagsfraktionen. Neben den rechtlichen seien auch technische Probleme aufgetreten. Um einen nur durch Instrumente gesteuerten Anflug auf Atomkraftwerke zu verhindern, habe man ursprünglich auch Störsender an den AKWs installieren wollen, darauf dann aber verzichtet. Einige Atommeiler lägen zudem so dicht an Flugrouten, dass bei einem Angriff per Flugzeug für eine vollständige Vernebelung nicht genügend Zeit bleibe.
Angesichts der katastrophalen Auswirkungen eines Terrorangriffs per Flugzeug auf AKWs forderten die Landtagsfraktionen die Stilllegung der älteren leicht verwundbaren Atommeiler, die nur für gegen einen Absturz von Sportflugzeugen und leichter Militärmaschinen ausgelegt sind.