| Antragsteller/innen: | Inés Brock |
|---|---|
| Gegenstand: | Kinderpolitik |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu KP-01
Zeile 64-74 ersetzen durch:
Die Kindergrundsicherung, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon vor vielen Jahren als schlüssiges Gesamtkonzept formuliert, bleibt ein zentrales Gerechtigkeitsprojekt für Kinder. Wir haben den ersten Schritt mit der Einführung des Kinderzuschlages als neue familienpolitische Leistung für ALG II Bezieher/innen gemacht. Jetzt muss der Kinderzuschlag angesichts der dramatischen Zunahme von Kinderarmut dringend weiterentwickelt werden. Die bisherige viel zu komplizierte und beschränkte Ausgestaltung muss eindeutig verbessert werden. Wir wollen die viel zu engen Einkommensgrenzen erweitern, besonders die Mindestgrenze sollte abgeschafft werden. Die Anrechnungsquote von übersteigendem Einkommen muss von 70 auf 50% gesenkt werden. Auch die Begrenzung auf maximal 36 Monate muss aufgehoben werden. Das bedeutet Reduzierung der Bürokratie und eine erhöhte Anzahl von Berechtigten, womit mehr arme Kinder erreicht werden können. Mittelfristig sollte jedes Kind den Anspruch auf eine existenzsichernde Grundsicherung haben.
Die materielle Schlechterstellung von Kindern im Alter über 7 Jahren im Vergleich zur alten Sozialhilfe wollen wir rückgängig machen.
Kinder sind Bürger/innen des Staates und haben ein eigenständiges Recht auf Existenzsicherung. Entwicklungschancen von Kindern zu stärken, bedeutet auch Familien mit ausreichenden materiellen Ressourcen auszustatten, damit Kinder gesund aufwachsen können.
Begründung:
siehe Begründung für Antrag KP-01-11