1. Ordentlicher Länderrat, 14.04.2007 im Weser-Stadion in Bremen
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V-03Verschiedenes
Antragsteller/innen:Steffi Lemke, Claudia Roth, Volker Beck, Ramona Pop, Till Westermayer
Gegenstand:Vorratsdatenspeicherung
Anmerkungen:

Bürgerrechte im digitalen Zeitalter schützen

Rasterfahndung, heimliche Online-Durchsuchung, Datenauswertung der Lkw-Maut, breite Nutzung von Passfotos durch die Polizei, Speicherung der Fingerabdrücke von allen Bundesbürgern - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die Unionsfraktion wollen die Sicherheitsgesetze verschärfen. Die SPD stimmt dem Anliegen im Kern zu. Ohne konkreten Anlass soll die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik nach den Schily`schen Sicherheitsgesetzen ein zweites Mal grundlegend umgebaut werden. Eine Evaluierung der bestehenden Gesetze hat nicht stattgefunden, Nachweise, dass die geplanten Änderungen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit notwendig sind, gibt es nicht. Die geplanten Verschärfungen stellen die grundrechtlich geschützte Privatsphäre aller Bundesbürger und Bundesbürgerinnen in Frage. Den geplanten tiefen Einschnitten stehen dabei keine erweiterten Kontrollrechte durch das Parlament oder andere Gremien gegenüber. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen die geplanten Änderungen, die faktisch zum Abbau von demokratischen Rechten führen, als gefährlich falsch ab. Diese Erweiterungen der Ermittlungsmethoden gaukeln eine allumfassende Sicherheit vor, die es nicht geben kann.

Wir begrüßen daher die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 31.01.2007 mit der dem heimlichen Ausspähen von Computern eine deutliche Absage erteilt wurde. Der Bundesgerichtshof hat verdeutlicht, dass der private Computer und das Internet kein rechtsfreier Raum sind. Die Polizei darf die Computer Verdächtiger nicht ohne deren Kenntnis Mithilfe des Internets durchsuchen, Betroffene müssen informiert werden und damit die Möglichkeit erhalten, Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Eine Änderung von gesetzlichen Grundlagen, um den heimlichen Zugriff zu ermöglichen – wie von Bundesinnenminister Schäuble und Teilen der SPD vorgeschlagen – lehnen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zum Großen Lauschangriff unmissverständlich klargestellt, dass die Privatsphäre vor staatlichem Eingriff geschützt bleiben muss. Das Verfahren der Hausdurchsuchung bietet ausreichend Möglichkeiten, auf Computerdaten Zugriff zu erlangen, aber in Anwesenheit des Beschuldigten oder einer neutralen Person.

Durch das Zulassen von Hacking als Ermittlungsmethode würden die Schutzbereiche wesentlicher Freiheitsrechte erheblich verletzt. Für viele Menschen ist der private Computer mittlerweile zu einem wesentlichen Bestandteil ihres Privatlebens geworden, er ist Tagebuch, Familienfotoalbum, Kalender und Adressbuch in einem. E-Mail-Verkehr mit Freunde, Verwandten und auch Anwälte darf nicht dem Zugriff von Ermittlungsbehörden ausgesetzt werden. Der Computer ist Teil der Intim- und Privatsphäre, die in einem Rechtsstaat einen besonders geschützten Bereich bilden.  Die Auseinandersetzung mit Terrorismus und organisierter Kriminalität darf nicht dazu führen, dass wir die Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates leichtfertig opfern.

 

Zudem will die Bundesregierung die europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen, ohne die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über eine anhängige Nichtigkeitsklage abzuwarten. Diese Richtlinie, deren Zustandekommen wegen Umgehung des Einstimmigkeitsprinzips rechtlich sehr zweifelhaft ist, sieht vor, dass jegliche Telekommunikationsdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten gespeichert werden. So kann jederzeit nachvollzogen werden welche Person zu welchem Zeitpunkt wo angerufen hat, egal ob per Handy oder vom heimischen Apparat, egal ob Anruf beim Opa oder beim Anwalt. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Zusätzlich soll die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden.. Es wird zukünftig ein Leichtes sein herauszufinden, wer im Internet wohin surft und sich für was interessiert. Wir sprechen uns klar gegen diese Speicherorgie aus, die 80 Millionen Menschen unter Generalverdacht stellt. Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland ist inakzeptabel. Berufliche Geheimnisträger wie Seelsorger, Anwälte, Ärzte oder auch Journalisten verlieren ihren besonderen Schutz, der für die ernsthafte Ausübung ihrer Arbeit unverzichtbar ist.

Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, die Richtlinie zumindest solange nicht umzusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat. Darüber hinaus appellieren wir an die Regierungskoalition, sich prinzipiell von diesem Vorhaben der umfassenden und verdachtsunabhängigen Totalprotokollierung der Kommunikation der gesamten Bevölkerung zu distanzieren.

Dieser Antrag wird auch unterstützt von: Malte Spitz und Volker Ratzmann

 

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