1.Ordentlicher Länderrat, 14.04.2007 im Weser-Stadion in Bremen
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KP-01-064Kinderpolitik
Antragsteller/innen:Inés Brock
Gegenstand:Kinderpolitik
Anmerkungen:

Änderungsantrag zu KP-01

Zeile 64-74 ersetzen durch:

Die Kindergrundsicherung, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon vor vielen Jahren als schlüssiges Gesamtkonzept formuliert, bleibt ein zentrales Gerechtigkeitsprojekt für Kinder. Wir haben den ersten Schritt mit der Einführung des Kinderzuschlages als neue familienpolitische Leistung für ALG II Bezieher/innen gemacht. Jetzt muss der Kinderzuschlag angesichts der dramatischen Zunahme von Kinderarmut dringend weiterentwickelt werden. Die bisherige viel zu komplizierte und beschränkte Ausgestaltung muss eindeutig verbessert werden. Wir wollen die viel zu engen Einkommensgrenzen erweitern, besonders die Mindestgrenze sollte abgeschafft werden. Die Anrechnungsquote von übersteigendem Einkommen muss von 70 auf 50% gesenkt werden. Auch die Begrenzung auf maximal 36 Monate muss aufgehoben werden. Das bedeutet Reduzierung der Bürokratie und eine erhöhte Anzahl von Berechtigten, womit mehr arme Kinder erreicht werden können. Mittelfristig sollte jedes Kind den Anspruch auf eine existenzsichernde Grundsicherung ohne Bedingungen haben.

Die materielle Schlechterstellung von Kindern im Alter über 7 Jahren im Vergleich zur alten Sozialhilfe wollen wir rückgängig machen.

Darüberhinaus wollen wir perspektivisch das Kindergeld weiterentwickeln, dabei prüfen wir auch die Entwicklung neuer Instrumente, die sicherstellen, dass Finanztransfers direkt zur bestmöglichen Förderung von Kindern verwendet werden. Neben die Kinderbetreuungskarte für den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung wollen wir Kindern aus prekären sozioökonomischen Verhältnissen durch eine Kinderfreizeitkarte die Teilhabe an entwicklungsfördernden Freizeitangeboten ermöglichen, um ihr kulturelles und soziales Kapital und ihre Gesundheit zu stärken. Gleichzeitig bedeutete das ein Investitionsprogramm des Bundes für die kommunalen Träger der Freien Jugendhilfe, was wiederum den Schutz vor Vernachlässigung und Fehlentwicklungen ermöglicht.

Kinder sind Bürger/innen des Staates und haben ein eigenständiges Recht auf Existenzsicherung. Entwicklungschancen von Kindern zu stärken, bedeutet auch Familien mit ausreichenden materiellen Ressourcen auszustatten, damit ein Kinderleben in Deutschland in Zukunft nie mit Verzicht und ungesundem Aufwachsen verbunden ist.

Begründung:

siehe Begründung für Antrag KP-01-11

 

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