| Antragsteller/innen: | Harald Schwalbe |
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| Gegenstand: | Klimaschutzpolitik |
| Anmerkungen: |
Änderungsantrag zu KS-01
In Zeile 154 soll ergänzt werden:
"Die europäische Klimaschutzpolitik leidet darunter, dass Aktivitäten zu den ökologischen Konsequenzen der Energiewirtschaft über die Umweltpolitik vergemeinschaftet sind, die Energiepolitik selbst hingegen weiterhin der nationalen Souveränität überlassen bleibt. Mit dieser institutionellen Inkonsistenz wird die EU die Ziele eines wirksamen Klimaschutzes nur schwer erreichen können. Wir schlagen daher im Zusammenhang der Verfassungsdebatte die Vergemeinschaftung der europäischen Energiepolitik mit der zentralen Maßgabe vor, den Klimawandel einzudämmen und die europäische Solarunion zu verwirklichen. Zugleich ist der Euratom-Vertrag, der alle EU-Mitgliedsstaaten zur Förderung der Atomenergie verpflichtet, aufzulösen."
Begründung:
Klimaschutz und der Umbau des Energiesystems ist unstrittig eine der wichtigsten Aufgaben der EU in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Erinnern wir uns in diesem Zusammenhang daran, dass der europäische Einigungsprozess mit einem anderen umfassenden energiepolitischen Projekt begonnen hat, von dem wir uns heute grundlegend lösen müssen: dem Aufbau einer Montanunion – ab 1951 – und einer Atomunion – ab 1957. Die enormen Risiken und ökologischen Folgen einer auf fossilen und nuklearen Brennstoffen basierten Energieversorgung liegen heute auf der Hand.
Die europäische Unionsbildung hat mit ihrer damaligen Gründung – pro Kohle, pro Atom – eine weltweite Entwicklung mit befördert, von der wir heute aus bekannten Gründen zügig Abschied nehmen müssen. Es ist daher konsequent, ein neues übergreifendes Jahrhundertziel für die EU zu formulieren: Die Eindämmung des Klimawandels und – damit zusammenhängend – die Durchsetzung einer solaren Vollversorgung mit Energie.
Wenn wir diese Ziele ernstnehmen, können sie keine Aufgaben unter anderen sein, sondern zentrale – gleichsam Neugründungs-Ziele - der EU: Klimaschutz und Solarunion gehören daher als übergeordnete Aufgaben in die konstitutiven Vertragstexte der Union ( wie seinerzeit „Montan“ und „Atom“). Wir sollten uns in der neue anstehenden Diskussion zur europäischen Verfassung dafür einsetzen, dass beide Ziele Verfassungsrang erhalten.
In diesem Kontext ist der Vorschlag zu sehen, den Klimaschutz ( er ist es in Teilen schon über „Umwelt“) und Energie zu vergemeinschaften. Es macht keinen Sinn, beides als übergeordnete Ziele zu formulieren, Energie aber als nationale Vorbehaltsaufgabe zu belassen.
Institutionell sollte das so aussehen, dass eine eigene Direktion „Klimaschutz und Energie“, parallel zur Direktion „Umwelt“ gebildet wird. Zugleich wird ihm ein wissenschaftlicher Beirat für globale Klimafragen, besetzt von unabhängigen ExpertInnen, als ständige Politikberatung zugeordnet.
Für die Vergemeinschaftung sprechen auch pragmatische Gründe:
- Gegenwärtig bedürfen Energiebeschlüsse als nationale Vorbehaltsaufgabe der Einstimmigkeit. Damit ist die Gefahr der Verwässerung und der faulen Kompromissbildung besonders groß. Wir haben das in den letzten Wochen wieder mit dem unseligen Wirken etwa Deutschlands, Frankreichs, Polens oder Finnlands in die – ursprünglich relativ besseren Konzepte der Kommission erleben können. Eine Vergemeinschaftung verlangt natürlich qualifizierten Mehrheiten.( bzw.: 60% der Bevölkerung und 50% der Länder, nach dem Verfassungsentwurf).
- Die Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments sind bei einer Vergemeinschaftung weit größer. Das Parlament hat im Durchschnitt meist bessere Mehrheitspositionen gebildet als der Europäische Rat. Vor allem aber gibt es dadurch eine weit entscheidungsrelevantere öffentliche Debatte!
- Es ist richtig, dass die Klimaschutz- und Erneuerbare Energie „Politik“ vieler Mitgliedsstaaten oft „unterirdisch“ ist. Vergemeinschaftung bedeutet aber nicht, dass Mitgliedsländer gehindert sind, zu bescheidene Ziele an Treibhausgas-Reduktionen und am Anteil Erneuerbarer zu übertreffen. Im übrigen lehrt die Bilanz von einigen Jahrzehnten vergemeinschafteter Umweltpolitik: Die Richtlinien und Initiativen der Kommission sind deutlich besser, als der Durchschnitt der Politik der Mitgliedsländer. Die Vergemeinschaftung gab hier deutliche Impulse mehr zu tun als die Mitgliedsstaaten vorhatten – und diese entsprechend zu zwingen – nachvollziehbar etwa am Naturschutz oder der Wasserrahmenrichtlinie, in unsrem Feld im Emissionshandel.