| Antragsteller/innen: | Bundesvorstand |
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| Gegenstand: | Kinderpolitik |
| Anmerkungen: | Beschluss vom 29.03.07 |
Kinder in den Mittelpunkt – Kinderarmut bekämpfen
Jedes Kind hat das Recht, sich bestmöglich entwickeln zu können. Bündnis 90/Die Grünen stehen für eine Politik, die Kinder tatsächlich in den Mittelpunkt stellt. Die erste internationale Vergleichsstudie zur Situation der Kinder in Industriestaaten zeichnet für Deutschland ein ernüchterndes Bild. Deutschland ist nur Mittelmaß, wenn es darum geht, förderliche Lebensumwelten für die junge Generation zu schaffen. Bei dem UNICEF-Vergleich der zentralen Aspekte kindlicher Entwicklung in 21 Industrieländern kommt Deutschland nur auf Rang 11. Zwar ist Deutschland im internationalen Vergleich bei der Bereitstellung von Mitteln für Familien- und Kinderpolitik Spitze, jedoch denkbar schlecht in den Ergebnissen. Denn hierzulande hängen die Startchancen von Kindern in starker Weise von der sozialen und familiären Herkunft ab. Daher geht es in erster Linie nicht um einen weiteren Ausbau der Transferleistungen, sondern vor allem um einen Ausbau der Infrastruktur für Kinder.
In den letzten Jahren ist bei uns eine neue Ausprägung von Armut entstanden, die immer stärker zu kultureller und sozialer Exklusion führt. Diese neue Armut definiert sich demnach nicht nur über materielle Notlagen, sondern kommt auch durch weitreichende Ausgrenzung und fehlende Teilhabechancen sowie mangelnde Zugangsgerechtigkeit zum Ausdruck. Besonders betroffen davon sind Kinder. Sie stellen die größte Gruppe der Armen in Deutschland. Die Sozialhilfequote von Kindern ist mit 7,2 Prozent mehr als doppelt so hoch als die allgemeine Sozialhilfequote in Deutschland. Seit 1990 ist Kinderarmut in Deutschland stärker gestiegen, als in den meisten Industrienationen. Jedes zehnte Kind lebt hierzulande in relativer Armut, das sind mehr als 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Jedes Kind zählt. Bündnis 90/Die Grünen streben einen Paradigmenwechsel in der Politik an, der den zersplitterten, an einzelnen Ressorts orientierten Ansatz aufgibt und Kinder tatsächlich in den Mittelpunkt stellt. Kinderarmut wirksam zu begegnen muss deshalb das erklärte Ziel aller sein. Die Politik der großen Koalition gibt keine Antwort auf diese Herausforderung. Statt Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, werden die Prioritäten in der Kinderpolitik weiter falsch gesetzt. So hat die Regierung die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Kinderbetreuung erhöht. Das hilft Mittelklassefamilien und es begünstigt Eltern mit hohem und sehr hohem Einkommen. Nicht davon profitieren all diejenigen, die nur ein kleines oder kein Einkommen haben. Wer keine Steuern zahlt, kann auch keine absetzen. Das gleiche Missverhältnis trifft auf das Elterngeld zu. Auch hier profitieren die finanziell Schwächsten und gerade jüngere Eltern und Alleinerziehende nicht.
In die gleiche Richtung zielt auch das von der Familienministerin angekündigte Familiensplitting. Es profitieren diejenigen, die ein mittleres oder hohes Einkommen haben, weil die Steuerersparnis sich mit steigendem Einkommen vergrößert.
Die Kinderpolitik der großen Koalition hat eine gewaltige soziale Schieflage. Das hat mit Politik, die kein Kind zurücklässt, nichts zu tun und widerspricht allen Ansätzen von Chancengleichheit für alle von Anfang an.
Um allen Kindern gerechte Chancen zu geben, brauchen wir vor allem einen Ausbau der Infrastruktur für Kinderbetreuung, verbunden mit einer Verbesserung der Qualität der Betreuungseinrichtungen, individuelle Förderung und spezielle Beratungs- und Betreuungsangebote.
Wir Bündnisgrüne schlagen deshalb einen Zwölf-Punkte-Aktionsplan vor, der jedes Kind in den Mittelpunkt stellt. Alle Maßnahmen können bei entsprechenden Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden.
1. Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung ab dem 1. Lebensjahr
Wir wollen jedem Kind den Zugang zu hochwertigen Förderangeboten ermöglichen und allen Eltern vernünftige Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie eröffnen. Kinder haben ein Recht auf Bildung und deshalb wollen wir Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kindern ab dem 1. Lebensjahr auszuweiten. Gleichzeitig muss die pädagogische Qualität verbessert werden. Die frühkindliche Bildung und Förderung von Kindern ist der Schlüssel zur nachhaltigen Armutsprävention. Dabei geht es zentral um mehr Chancengerechtigkeit für Kinder.
Zur Gegenfinanzierung wollen wir das Ehegattensplitting in eine Individualbesteuerung umwandeln. Damit würde der einseitig auf das Alleinverdienermodell zielende Anreiz des Ehegattensplittings geschmälert und statt des Trauscheins Kinder direkt gefördert.
Die Finanzierung des Rechtsanspruches und damit die Bereitstellung der Betreuungsinfrastruktur erfolgt über eine Reduzierung des Ehegattensplittings. Die so bei Bund und Ländern freiwerdenden Gelder wollen wir in Form einer Kinderbetreuungskarte an Eltern geben, die sie in den Kommunen für Kinderbetreuung einlösen können. Die Absicht der SPD, von einer Kindergelderhöhung zur Finanzierung der Kinderbetreuung abzusehen, lehnen wir ab.
2. Kinder sozial absichern
Da sich Armut nicht allein auf die monetäre Ressourcenlage beschränken lässt, sind auch verschiedene Ansätze notwendig. Erhebliche Bedeutung kommt dabei unterstützenden und fördernden Infrastrukturangeboten für Kinder und Familien zu. Auf materieller Ebene ist eine Grundversorgung zu gewährleisten, die armutsfest ist und Ausgrenzung entgegenwirkt.
Wir haben dazu den ersten Schritt mit der Einführung des Kinderzuschlags als neue familienpolitische Leistung für ALG II Bezieher gemacht. Das mindeste ist, die bisherige Ausgestaltung dringend weiterzuentwickeln, damit deutlich mehr Kinder davon profitieren. Das ALG II muss so ausgestaltet sein, dass es das soziokulturelle Existenzminimum sichert. Die finanzielle Schlechterstellung von Kindern im Alter von über sieben Jahren im Vergleich zur alten Sozialhilfe wollen wir rückgängig machen.
3. Frühkindliche Bildung und Betreuung beitragsfrei stellen
Wir fordern, dass frühkindliche Bildung und Betreuung perspektivisch für alle Kinder beitragsfrei gestellt wird. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Einführung eines beitragsfreien Jahres in Kindertagesstätten. Langfristig streben wir ein beitragsfreies qualifiziertes Ganztagesbetreuungsangebot für alle Kinder vom ersten bis zum zwölften Lebensjahr an. Bei der Ganztagesbetreuung von Kindern aus sozial schwachen Familien sollte auf die Erhebung von Essensgeld verzichtet werden, um Anreize für ganztätige Förderung zu setzen.
Kurzfristig hat der Ausbau des Angebots und die Verbesserung der Qualität für uns Vorrang vor Kostenfreiheit. Eine hochwertige Qualität ist besonders aus armuts- und integrationspolitischer Sicht dringend geboten, weil sie Kindern eine angemessene individuelle Förderung bietet.
4. Spracherwerb fördern – ErzieherInnen besser ausbilden
Der Erwerb der deutschen Sprache ist für Bündnis 90/Die Grünen ein zentraler Schlüssel für erfolgreiche Bildung und Integration. Die Sprachförderung muss in der Kita beginnen. Das Erlernen der deutschen Sprache soll für Kinder mit Migrationshintergrund aber nicht zum Verlust der Muttersprache führen, weil Zweisprachigkeit ein hohes Entwicklungspotential birgt. Die Sprachförderung aller Kinder soll beginnen, wenn die Kinder in die Einrichtung kommen. Auch hier gilt: Eltern und ErzieherInnen teilen Verantwortung und müssen gemeinsam für das Erlernen der Sprache wirken. Wir halten Sprachstandserhebungen für alle Kinder im Alter von vier Jahren für unverzichtbar. Sprachdefizite müssen durch begleitende, obligatorische Hilfen gemäß den individuellen Erfordernissen ausgeglichen werden. Um dem komplexen pädagogischen Förderauftrag und den wachsenden Ansprüchen an frühkindliche Bildung gerecht werden zu können, bedarf es gut ausgebildeten und angemessen bezahlten Personals. Wir treten daher dafür ein, ErzieherInnen künftig auch an Hochschulen auszubilden und ihnen Fort- und Weiterbildung umfassend zu ermöglichen.
Die Qualität der Kindergärten als Bildungseinrichtung wollen wir mit Hilfe eines Gütesiegels für Eltern erkennbar machen.
5. Neue Schule – länger gemeinsam lernen
Die Reform des Schulsystems ist überfällig, zuletzt hat das der Bericht des UN-Sonderberichterstatters Munoz erneut verdeutlicht. Das deutsche Bildungssystem ist selektiv, es diskriminiert Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder aus sozial schwachen Familien. Deutschland sortiert Kinder im Alter von zehn Jahren nach vermeintlicher „Begabung“ und determiniert bzw. verhindert damit Zukunftschancen. Auch und gerade angesichts des demografischen Wandels wird jedoch überdeutlich, dass wir es uns weder leisten können noch dürfen, Zukunftschancen zu verspielen. Bündnis 90/Die Grünen setzen deshalb auf die „Neue Schule“. Dazu gehört, die Qualität unserer Bildungseinrichtungen zu steigern und die Autonomie von Schulen zu stärken. Zu einer „Neuen Schule“ gehören eine Reform des Unterricht und der Unterrichtskultur mit individueller Förderung. Nur so können wir beste Ergebnisse für alle Kinder erreichen und alle Talente tatsächlich fördern.
Längeres gemeinsames Lernen, eine schrittweise Einführung einer neunjährigen gemeinsamen Schulzeit und der flächendeckende Aufbau von Ganztagsschulen sind unser Ziel.
6. Junge Erwachsene ernst nehmen – Bildungsfinanzierung und Unterhaltszahlungen reformieren
Wir treten dafür ein, die finanzielle Abhängigkeit junger Erwachsener von ihren Eltern zu beenden. Statt für Kinder in Ausbildung die staatliche Unterstützung bis 25 Jahre an die Eltern zu zahlen, fordern wir, das Kindergeld und die Ausbildungsfreibeträge zu bündeln und direkt an die jungen Erwachsenen ab 18 für Bildungszwecke auszuzahlen. Auch bei Unterhaltszahlungen wollen wir junge Erwachsene ernst nehmen. Künftig soll der Unterhalt selbstverständlich und direkt auf das Konto des volljährigen Kindes und nicht wie bisher an den geschiedenen Partner gezahlt werden. Die Entscheidung der großen Koalition zum Unterhaltsrecht verdeutlich einmal mehr, dass vielen in der Union der Trauschein wohl doch wichtiger ist als die realen und eben vielfältigeren Lebensverhältnisse von Familien. Zwar wird mit dem Gesetz richtigerweise nun den Kindern eine Vorrangstellung im Unterhaltsrecht eingeräumt. Allerdings hat die Union durchgesetzt, dass dem traditionellen Idealbild von Ehe und Familie wieder stärker Rechnung getragen wird als im ursprünglichen Gesetzesentwurf.
7. Die ganz Kleinen schützen – Vorsorgeuntersuchungen verstärken
Immer öfter berichten Medien über Kinder, die in erschreckender Weise von ihren Eltern vernachlässigt oder misshandelt werden. Wir wollen dieser Vernachlässigung durch eine noch bessere Vernetzung der zuständigen Berufgruppen, Kinderärzte, Gynäkologen und Hebammen vorbeugen. Wir fordern eine deutliche Ausweitung der Leistung der Hebammen. Acht Wochen Betreuung reichen im Bedarfsfall bei weitem nicht aus. Eine erfolgreiche Bekämpfung von Kindervernachlässigung kann nur erreicht werden, wenn den zuständigen Stellen ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.
Besondere Bedeutung haben die Untersuchungen zur Früherkennung von gesundheitlichen Problemen und von Entwicklungsstörungen bei Kindern. Solche Untersuchungen gibt es seit Jahren, sie sind aber bisher ausschließlich eine Krankenkassenleistung und werden von 10 bis 15 Prozent der Berechtigten nicht wahrgenommen. Deshalb müssen diese Untersuchungen neu organisiert werden. Neben dem Zugang für alle Kinder, unabhängig vom Versicherungsstatus ihrer Eltern, muss vor allem die Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitswesen und der Jugendhilfe so gestaltet werden, dass Eltern, die diese Untersuchungen mit ihren Kindern nicht wahrnehmen, der Jugendhilfe bekannt werden. Wie beim Recht auf gewaltfreie Erziehung kann es nicht darum gehen, Eltern zu kriminalisieren oder durch Sanktionen wie Kürzung des Kindergeldes zu belegen, sondern Kindern ihr Recht zu verschaffen. Druck auf Familien, die sich ohnehin in schwierigen Lebenslagen befinden, hilft nicht, sondern erhöht eher die Gefahr der völligen Isolation und damit die Gefährdung der Kinder. Deshalb ist auch hier eine Hilfe gefragt, die Eltern unterstützt. Zusätzlich sollten Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und nach der neunten Klasse die Vorsorge ergänzen.
8. Gesund aufwachsen – Umweltschutz auf Kindernasenhöhe
Immer mehr Kinder leiden unter psychischen Störungen und Allergien, unter Essstörungen wie Magersucht, oder sie sind übergewichtig und leiden unter ernährungsbedingten Krankheiten.
Ein guter und gesunder Kindergarten muss, genauso wie die gute und gesunde Schule, ein Mittagessen mit gesundem, kindgerechtem Essen, möglichst in Bioqualität gewährleisten.
Automaten mit Süßigkeiten oder zuckerhaltigen Getränken haben deshalb an Schulen nichts zu suchen. Außerdem muss das Rauchverbot selbstverständlich in allen Schulen gelten. Auch fordern wir ein generelles Verbot von Werbung mit der Zielgruppe Kinder. Sport und Bewegung wollen wir fördern.
Umweltschutz muss sich an den Kindern orientieren, dazu gehört beispielsweise ein Verbot von Weichmachern in allen Alltagsgegenständen, nicht nur in Kinderspielzeug.
9. Kinderfreundliche Kommune – Kinderlärm ist Zukunftsmusik
Wir Grüne wollen, dass die Kommunen ein vielfältiges und ansprechendes Angebot in der Jugendsozialarbeit gemeinsam mit den vielen freien Trägern bereitstellen. Dabei muss auch auf die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen eingegangen werden. Für diese Aufgabe brauchen die Kommunen ausreichend finanzielle Ausstattungen. Eine gute Kinder- und Jugendsozialarbeit ist eine Zukunftsinvestition.
Stadtplanung muss die Bedürfnisse von Kindern stärker einbeziehen. Dazu gehören ausreichend Spielplätze und genügend Bewegungsräume für Kinder. Eine konsequentere Privilegierung von Kinderlärm im Baurecht ist dringend geboten, insbesondere Spiel- und Bolzplätze müssen von den allgemeinen Lärmschutzvorschriften ausgenommen werden.
10. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Durch Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird ihr Selbstbewusstsein und Verantwortungsgefühl gestärkt und sie erlernen demokratisches Handeln. Wir treten daher für eine Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern ein. Wir setzen uns dafür ein, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken, um die politische Beteiligung von Jugendlichen zu verbessern. Es reicht nicht aus, regelmäßig über Kinder und Jugendliche zu reden – wichtig ist die tatsächliche Einbeziehung in alle sie betreffende Entscheidungen. Die verbindliche Einführung von Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Erstellung der Jugendhilfeplanung und die Verankerung von Streitschlichter-Programmen zur Gewaltprävention, Toleranz- und Konflikterziehung sowie zur demokratischen Beteiligung an Schulen wollen wir vorantreiben. Kindern- und Jugendliche sollen Anhörungsrechte bei den Petitionsausschüssen von Landtagen und dem Bundestag erhalten.
11. Kinderrechte ins Grundgesetz
Kinder genießen zwar alle in der Verfassung formulierten Menschenrechte. So werden sie in Artikel 6 des Grundgesetzes erwähnt, allerdings vermittelt die Formulierung den Eindruck, dass sie keineswegs als Subjekte im Mittelpunkt der sie betreffenden Handlungs- und Entscheidungsprozesse stehen. Den Kindern wird vielmehr eine passive Rolle im Bereich von Fürsorge und Erziehung zugesprochen.
Die Rechte von Kindern müssen daher in der Verfassung eine deutliche Aufwertung erfahren. Dies würde seine Wirkung nicht verfehlen. Die Botschaft: Kinder sind gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger mit eigenständigen Rechten und Bedürfnissen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Ende August 2006 nach einer Anregung von Altbundespräsident Roman Herzog zugesagt, eine mögliche Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu prüfen. Wir meinen: es ist an der Zeit endlich Taten folgen zu lassen, deshalb fordern wir: Kinderrechte im Grundgesetz verankern – Jetzt! Es ist Zeit für einen Perspektivwechsel – Kinder müssen endlich auch als Bürgerinnen und Bürger anerkannt werden.
12. UN-Kinderrechtskonvention vollständig umsetzen
Vor 15 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Bundesrepublik ratifiziert. Sie hat den Rang einer Menschenrechtserklärung für Kinder und ist damit ein Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte. Allerdings hat die damalige Regierung Kohl zusammen mit den Bundesländern 1992 bei der Ratifizierung Vorbehalte eingelegt. Sie hat erklärt, dass die Vorgaben der Kinderkonvention in Deutschland nicht zwingend für die Einreise von Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthalts in Deutschland gelten dürfen.
Statt ihnen die Hilfe zukommen zu lassen, die sie nach ihren meist dramatischen Erlebnissen brauchen, werden minderjährige Flüchtlinge in Deutschland wie Erwachsene behandelt.
Entgegen der EU-Richtlinien verweigert sich die Bundesregierung im Zuge der aktuellen Reform des Zuwanderungsgesetzes, das Alter für unbegleitete Flüchtlingskinder in Asylverfahren auf 18 Jahre heraufzusetzen. Kindeswohl muss Vorrang haben und Deutschland die Vorbehalte endlich zurücknehmen.